Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4701 Widersprechende/r Componex GmbH Elektronische Bauelemente, D-40470 Düsseldorf, IR-Marke Nr. 490 137 «COMPONEX®» gegen Widerspruchsgegner/in Dr.

Hans-Eric Rasmussen-Bonne, D-10117 Berlin, IR-Marke Nr. 738 304 «CompoNET» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. August 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4701 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 738 304 «CompoNET» wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

22. August 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1884

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