Verfügung im Markenprüfungsverfahren Nr. 8544/2001 Hinterleger Webhelp.com Inc., Street West-Suite, 2500 Toronto (Ontario M5G 1Z3), Kanada, CH-Marke Nr. 8544/2001 WEBHELP (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 13. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Hinterleger hat bis zum 15. Juli 2002 einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter zu bestellen (Art. 42 Abs. 1 MSchG).

2.

Das Versäumnis dieser Frist hat die Zurückweisung des Gesuchs zur Folge (Art. 30 Abs. 2 MSchG i.V.m. Art. 16 und 17 MSchV).

3.

Dem Hinterleger wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

13. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

3918

2002-1109