Bundesbeschluss Entwurf betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 44bis Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 19621, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20022, beschliesst:

Art. 1 Vom Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 20023 betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz wird Kenntnis genommen.

Art. 2 Von der Absicht des Bundesrates, den Postmarkt gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes vom 30. April 19974 ab dem Jahr 2004 in folgenden Schritten für private Anbieter zu öffnen, wird Kenntnis genommen: a.

Auf das Jahr 2004 soll die Beförderung von Paketen bis 2 kg den nicht reservierten Diensten zugewiesen werden.

b.

Auf das Jahr 2006 soll die Gewichtsgrenze für reservierte Postdienste auf 100 g gesenkt werden. Dabei werden die Ergebnisse der Evaluation der Auswirkungen der schrittweisen Marktöffnung in der Schweiz und in der EU berücksichtigt.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 171.11 BBl 2002 5075 BBl.2002 5011 SR 783.0

2002-0724

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