Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Rückbau des Eidgenössischen Zeughauses, Baarerstrasse, Stadt Zug vom 1. November 2002

Gestützt auf das Gesuch des Generalstabs vom 25. September 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Rückbau des Eidgenössischen Zeughauses in Zug unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Stadtkanzlei Zug, 6300 Zug, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

12. November 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2002-2412