Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren nach Artikel 22 MPV1 betreffend Gemeinde Mühleberg; Anpassung der Übersetzstelle KKW vom 20. August 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE) vom 22. April 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung der Übersetzstelle KKW in der Gemeinde Mühleberg unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Mühleberg, 3203 Mühleberg, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG2).

3. September 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärische Plangenehmigungsverordnung vom 13. Dezember 1999 (SR 510.51) Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-1874

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