Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau eines Instrumentenlandesystems für die Piste 28 (ILS 28) sowie Gesuch um Änderung des Betriebsreglements: Einführung von Radar vectoring und ILS-Anflugverfahren auf die Piste 28

Gesuchstellerin:

Unique Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Bauherrin:

Skyguide SA, Bau-/Gebäudemanagement, 1215 Genève und Unique, Operations Engineering, 8058 Zürich

Gegenstand Plangenehmigung:

Neubau eines Instrumentenlandesystems für die Piste 28, bestehend aus: ­ Localizer (LOC) 28 (Antenne) auf Stahlgerüst, umzäunt und mit Zufahrt für Unterhalt der Anlage ab Flughofstrasse; Shelter (Apparateraum) für die techn.

Ausrüstung unter dem Stahlgerüst; Monitor (Antenne) umzäunt; Standort zwischen Flughofstrasse und Glatt, Grundstück Kat.-Nr. 4533, Wettwisen, Gemeinde Rümlang; ­ Gleitwegsender (GP) und Distanzmessgerät (DME) zwischen Piste 10/28 und Rollweg Bravo, östlich Rollweg Kilo; Shelter (unterirdisch) mit Zufahrt ab Rietstrasse, Antennen (GP und DME) und Reflexionsfläche; alles im Flughafenareal, Grundstück Kat.-Nr. 3139, Gemeinde Kloten; ­ Erschliessung (Kabeltrassen) ab bestehenden Trassen zu den Anlagen.

Verlängerung der Anflugbefeuerung für die Piste 28 von 650 m auf 870 m auf den Grundstücken Kat.-Nrn. 1498, 2293, 3402-3404, 3407-3409, 4094, 4558 und 4794, Gemeinde Kloten.

Gegenstand Betriebsreglement:

Einführung von Anflügen mittels Radar vectoring auf die Anflugachse 28 sowie von ILS-Anflugverfahren auf die Piste 28.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 36d und 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

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2002-2388

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hören die Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich sowie die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 15. November bis zum 15. Dezember 2002 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Flughafen Zürich, Unique Airport Conference Center Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich; ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Prozess Anlagen, «ILS 28», Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung resp. Genehmigung der Reglementsänderung nicht Beschwerde führen (Art. 36d Abs. 4 und Art. 37f Abs. 1 LFG).

­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK oder das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

Abschreibung von hängigen Verfahren:

Das vorliegende Gesuch ersetzt das am 3. Juli 2001 publizierte Gesuch für die Instrumentierung der Piste 28 (ILS 28). Das entsprechende Plangenehmigungsverfahren wird vom UVEK abgeschrieben.

12. November 2002

UVEK ­ Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Bundesamt für Zivilluftfahrt

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