Notifikation (Art. 64 Abs. 3 VStrR)

Pfiffner Beat, geb. 14. August 1965, von Mels, verheiratet, Geschäftsführer, unbekannten Aufenthalts.

Das Eidgenössische Finanzdepartement hat in Anwendung von Artikel 69 Absatz 1 Buchstabe a AFG, Artikel 2, 62, 64, 66, 92, 94 und 95 Absatz 1 VStrR und Artikel 58 StGB mit Verfügung vom 25. März 2002, die hiermit eröffnet wird, erkannt: Die bei Pfiffner Beat beschlagnahmten Unterlagen der Sachsen-Park Freizeitanlagen AG werden eingezogen und vernichtet.

Verfahrenskosten werden keine gesprochen.

Rechtsmittelbelehrung Der Verfügungsadressat kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung der vorliegenden Notifikation gegen diese Verfügung schriftlich Einsprache erheben (Art. 67 und 68 VStrR). Die Einsprache ist beim Rechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartementes, Bundesgasse 3, 3003 Bern, einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

2. April 2002

2002-0635

Eidgenössisches Finanzdepartement

2711