Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 4319/00 Widersprechende Astra Aktiebolag, Västra Mälarehamnen 9, 15185 Södertalje, Schweden, CH-Marke Nr. 442 042 «OMEPRAL» gegen Widerspruchsgegnerin Hexal Aktiengesellschaft, Industriestrasse 25, 83607 Holzkirchen, Deutschland, IRMarke Nr. 724 111 «Omep» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4319 wird infolge des vollständigen Widerrufs des Antrags für die angefochtene Marke auf Schutzausdehnung für die Schweiz als erledigt abgeschrieben.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids wird der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, d.h. Fr. 400.-, zurückerstattet.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-1234