Einstellungsverfügung Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügt: 1.
Das Verfahren gegen Macharia Ernest Mithamo, wohnhaft gewesen Unterdorf 23, 3800 Unterseen, wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 15. Mai bis spätestens Oktober 2000 in Interlaken wird eingestellt.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Dispositiv zu eröffnen durch Publikation im Bundesblatt.
2. Juli 2002
Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider
2002-1388
4391