Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung Es wird Sadri Zeciri, Bregu i Diellit, Rr.I, Lam. 4/15, YU-Prishtina-Kosovo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 1. Juli 2002, auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, vom 20. April 2002, gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen, folgendes Urteil gefällt hat: I.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

10. September 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 268/02 Gr

5942

2002-1955