Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Verband für visuelle Kommunikation Viscom, die Mediengewerkschaft Comedia und die Gewerkschaft Syna haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung Typografischer Gestalter/Typografische Gestalterin für visuelle Kommunikation eingereicht.

Das Reglement vom 19. August 1994 wird aufgehoben.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

16. Juli 2002

2002-1502

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

4681