Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Präzisere Regelung für die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen Mit dem Entwurf für eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV) sollen die Veränderungsmöglichkeiten für altrechtliche Bauten ganz allgemein geringfügig angepasst werden: Einerseits wird klargestellt, dass Erweitungen wenn möglich innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens erfolgen sollen und dass bei Wohnbauten höchstens eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden darf. Zudem wird geklärt, in welchem Ausmass Gebäude verändert werden dürfen, die ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurden, aber inzwischen für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2002 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Kochergasse 10, 3003 Bern, Telefon 031 322 40 60, http://www.are.admin.ch

11. Juni 2002

2002-1203

Bundeskanzlei

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