Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Frutigen BE, Schutzbauten und -anlagen, Steinschlagsan. Kantonsstrasse Frutigen-Adelboden Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0019.E02
Gemeinde Lauterbrunnen BE, Schutzbauten und -anlagen, Schnürlaui Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0035
Gemeinde Diverse GR, Gefahrenkarten, Messstellen, Frühwarndienste, Jahresprogramm 2002 Projekt-Nr. 432-GR-0000/2002
Gemeinde Diverse LU, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Schutzwaldpflegeprojekt Rigi-Süd Projekt-Nr. 411.3-LU-0007/0001
Gemeinde Emmetten NW, Schutzbauten und -anlagen, Saumwald Ergänzung 1 Projekt-Nr. 431.1-NW-0006/0001
Integralprojekte:
Gemeinde Inden VS, WB B/C Inden Phase 1 Projekt-Nr. 401-VS-9081/0001 mit folgenden Komponenten: Befristete minimale Pflege, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
16. Juli 2002
2002-1496
Eidgenössische Forstdirektion
4689