Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 1818-1819/1997 Widersprechende/ Karlsberg Brauerei KG Weber, Karlbergstrasse 62, D-66424 Homburg, Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in ,,Karlovacka Pivorana,, d.d., Dubovac, 22, HR-47000 Karlovac (Croatie) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Juni 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widersprüche Nr. 1818 und 1819 werden gegendstandlos abgeschrieben.

2.

Die Widersprüchgebühren von 1600 Franken, abzüglich 160 Franken Bearbeitungsgebühr, somit 1440 Franken, werden dem Widersprechenden zurükkerstattet.

3.

Die Widerspruchgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Gegenpartei durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

18. Juli 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-1469

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