Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG, SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat am 27. März 2002 im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 KG gegen die AEW Energie AG mit Sitz in Aarau und gegen die Axpo AG mit Sitz in Zürich betreffend Vertriebspartnerschaften eröffnet. Eine Vorabklärung hat Anhaltspunkte für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach Artikel 7 KG ergeben.

Die AEW Energie AG schliesst in Zusammenarbeit mit der Axpo AG mit Endverteilern (Betreiber lokaler Stromnetze niedriger Spannung) in ihrem Netzgebiet Vertriebspartnerschaften ab. Dabei verpflichten sich die Endverteiler u.a. zum exklusiven Strombezug über einen längeren Zeitraum und erhalten Rabatte gegenüber den bisherigen Tarifen.

Mit der Untersuchung wird geprüft, ob die AEW Energie AG und die Axpo AG mit diesen Vertriebspartnerschaften eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von Artikel 7 KG missbrauchen.

Innert 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.

7. Mai 2002

Wettbewerbskommission: Sekretariat

3570

2002-0941