Verfügung im Widerspruchsverfahren 3529/99 Widersprechende/r Jobstream Limited, 8, Church Street, GB-St. Hélier (Jersey, Channel Islands), schweizerische Marke Nr. 426706 JOBSTREAM, Vertreter/in Meisser & Weinmann, Bahnhofstrasse 8, 7250 Klosters gegen Widerspruchsgegner/in OnStream B.V., 1, Loedwijstraat, NL-5652 AC Eindhoven, internationale Marke Nr. 706646 OnStream Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 29. Juni 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3529 gegen die internationale Marke Nr. 706 646 OnStream wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die angefochtene Marke Nr.

706 646 OnStream wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

11. Juli 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-1420