Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4991 Widersprechende Steinbach Golfmoden GmbH, A-5026 Salzburg, IR-Marke Nr. 454 823 «MYTEX» gegen Widerspruchsgegnerin Electronic Textile Exchange SA, F-06200 Nice, IR-Marke Nr. 745 849 «myetexx.com» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. März 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4991 wird für die Klassen 24 und 25 gutgeheissen.

3.

Der internationalen Marken Nr. 745 849 «myetexx.com» wird der Schutz für die Klassen 24 und 25 in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr (400 Franken) zurückzuerstatten.

6.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

7.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

20. März 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0666

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