Bekanntmachung (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251)

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten am 20. beziehungsweise 22. November 2000 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes gegen die Feldschlösschen Getränke Holding AG, die Coca-Cola Schweiz AG sowie gegen die Coca-Cola Beverages AG eröffnet.

Es haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung nach Art. 5 und/oder Art. 7 KG vorliegt, welche die Wettbewerbsverhältnisse hinsichtlich des Vertriebs von kohlensäurehaltigen Softdrinks an Hotels, Restaurants, Kantinen und Cafés verzerrt.

Gegenstand der Untersuchung ist insbesondere die zwischen der Coca-Cola Beverages AG und der Feldschlösschen Getränke Holding AG im Sommer 2000 abgeschlossene Vereinbarung über die Produktion und Distribution von kohlensäurehaltigen Softdrinks und die damit zusammenhängende Benachteiligung von Konkurrenzprodukten hinsichtlich des Vertriebs an Hotels, Restaurants, Kantinen und Cafés.

Innerhalb von 30 Tagen - Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a-c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen zur Beteiligung am Verfahren sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

12. Dezember 2000

5988

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2000-2616