Flugfeld Biel-Kappelen Plangenehmigung für den Neubau eines Flugplatzrestaurants

Mit Entscheid vom 17. Oktober 2000 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Gesuch der Flugplatzgenossenschaft Biel und Umgebung (GENO) für den Neubau eines Flugplatzrestaurants genehmigt.

Der vollständige Wortlaut des Entscheids kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 98 76 bezogen werden.

Der Genehmigungsentscheid und die Planunterlagen können zudem vom 27. Oktober bis zum 27. November 2000 zu Bürozeiten an folgenden Stellen eingesehen werden: - Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern - Gemeindeverwaltung, 3273 Kappelen Gegen diese Verfügung oder gegen Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

24. Oktober 2000

5198

Bundesamt für Zivilluftfahrt

2000-2202