Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Verband der Sozialversicherungs-Fachleute hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101) die folgenden Reglementsentwürfe eingereicht: Reglement über die höhere Fachprüfung für Sozialversicherungsexperten/-expertinnen. Das Reglement vom 16. Juli 1990 wird aufgehoben.

Reglement über die Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachmann/-Fachfrau. Das Reglement vom 4. Mai 1994 wird aufgehoben.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

15. Februar 2000

2000-0331

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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