Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizer Tourismus-Verband hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung als Gästeberater/in im Tourismus eingereicht.

Der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamte eingereicht.

Der Schweizerische Verband für Bildung in der Aussenwirtschaft hat, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), die Entwürfe zu einem Reglement über die Berufsprüfung für den Aussenhandelsfachmann/die Aussenhandelsfachfrau und die Berufsprüfung für den Fachmann Internationaler Handel/die Fachfrau Internationaler Handel eingereicht.

Interessenten können diese Entwürfe bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

17. September 2002

6026

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

2002-1968