Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Asan Daki, 1935, Cenar Ceshme 64, YU-38250 Gjilan/Kosovo, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 17. Juli 2002 auf seine Eingabe vom 16. August 2001 (Postaufgabe) gegen die Verfügung der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 13. Juni 2001 folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

20. August 2002

H 263/01 Vr

2002-1812

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

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