Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5084 Widersprechende/r Mast Group Ltd, Liverpool L20 1EA, CH-Marke Nr. 336 888 «MAST» gegen Widerspruchsgegner/in Greiner Labortechnik GmbH, A-4550 Kremsmünster, IR-Marke Nr. 749 222 «NAST» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 28. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5084 wird zufolge Löschung der angefochtenen Marke als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Fr.) zurückzuerstatten.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

28. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1431

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