Helikopterflugfeld Haltikon Gesuch um Änderung von Betriebsbewilligung und Betriebsreglement Anhörung vom 28. März 2000

Gesuchsteller:

HELOG AG, Helikoptertransporte Haltikon, 6403 Küssnacht am Rigi

Gegenstand:

Erhöhung des jährlichen Flugbewegungskontingentes von 300 auf 1500 Bewegungen mit entsprechender Änderung der Betriebsbewilligung vom 12. Oktober 1990 und des Betriebsreglementes vom 1. Oktober 1990

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37ff des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört die Kantone Schwyz und Luzern sowie die interessierten Bundesstellen direkt an. Die Anhörung beginnt mit dieser Publikation und dauert drei Monate.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen inkl. Bericht über die Umweltverträglichkeit können vom 28. März bis zum 11. Mai 2000 an folgenden Stellen eingesehen werden: - Amt für Umweltschutz des Kantons Schwyz, Schlagstrasse 82, 6430 Schwyz; - Bezirksverwaltung Küssnacht, Rathaus, 6403 Küssnacht am Rigi.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

28. März 2000

2000-0649

Bundesamt für Zivilluftfahrt

1787