Bundesbeschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil

Entwurf

(Ziviles Bauprogramm 2003) vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. Juni 20022, beschliesst:

Art. 1

Verpflichtungskredit

1

Dem Bundesrat wird in Form eines Sammelkredits ein Verpflichtungskredit von 165 500 000 Franken für die im Anhang verzeichneten Vorhaben bewilligt.

2 Der für die Vorhaben nach Ziffer 1 des Anhangs vorgesehene Betrag von 60 000 000 Franken untersteht der Ausgabenbremse.

Art. 2

Verschiebungen innerhalb des Verpflichtungskredits

1

Das Eidgenössische Finanzdepartement (Bundesamt für Bauten und Logistik) kann im Rahmen des gesamten Verpflichtungskredits von 165 500 000 Franken geringfügige Verschiebungen vornehmen.

2

Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 3

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2002 5488

5504

2002-0820

Ziviles Bauprogramm 2003. BB

Anhang

Verzeichnis der neuen Objektkredite 1. Der Ausgabenbremse unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Franken

Sammelkredit für Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Projekt-Nr. 0652.051) (Ziff. 1.4)

60 000 000

Total

60 000 000

2. Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Anteil des Verpflichtungskredits Ausbau und Sanierung des Gebäudes der Landestopographie in Wabern (Projekt-Nr. 2054.002) (Ziff. 1.1) Zusatzkredit für die Erweiterung des Zutrittskontroll-, Kassen- und Informationssystems des Bundesamts für Sport in Magglingen (Projekt-Nr. 4237.064) (Ziff. 1.2)

15 200 000

2 400 000

Bau einer Gemeinschaftszollanlage in Rheinfelden (Projekt-Nr. 5204.001) (Ziff. 1.3)

12 900 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Vorhaben gemäss Sammelkreditliste in Ziffer 2

75 000 000

Total

105 500 000

Gesamttotal des Verpflichtungskredits

165 500 000

5505