Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)

Es wird Dr. Mourad Ben Hassen Baraket, 70 Battery Place, Apt. 406, New York NY 10280, USA, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 5. Juli 2002 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 6. März 2002 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: I.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

24. Dezember 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

2002-2714

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