Medizinprodukteverordnung (MepV)

Gemeinsame Technische Spezifikationen für In-Vitro-Diagnostika

Gestützt auf Artikel 4 Absatz 3 der Medizinprodukteverordnung vom 17. Oktober 20011 (MepV) werden die im Anhang aufgeführten Spezifikationen als Gemeinsame Technische Spezifikationen bezeichnet, die geeignet sind, die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte für die In-Vitro-Diagnostik im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 MepV zu konkretisieren. Es handelt sich dabei um Spezifikationen, die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften verabschiedet worden sind.

Die Texte der Gemeinsamen Technischen Spezifikationen können bei der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV), Abteilung switec, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur bezogen werden.

16. Juli 2002

Swissmedic Der Direktor: Dr. Hans Stocker

1

SR 812.213

4642

2002-1490

Anhang

Gemeinsamen Technischen Spezifikationen für In-Vitro-Diagnostika Ausgabe

Fundstelle im EU-Amtsblatt

Titel

2002

2002/L 131/18

GTS ­ Gemeinsame Technische Spezifikationen für In-Vitro-Diagnostika

Die Gemeinsamen Technischen Spezifikationen können auf Beschluss der Kommission der Europäischen Gemeinschaften überarbeitet und/oder erweitert werden.

Nach Fertigstellung und Publikation im EG-Amtsblatt wird diese Liste jeweils aktualisiert.

Stand: 2002-06-25

4643