Bundesbeschluss über die Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft und mit Norwegen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
Anhang 1 Entwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik 2001 enthaltene Botschaft, beschliesst:
Art. 1 1
2
Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.
Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 14. Dezember 2000 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (Anhang 2);
b.
Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 19./23. Januar 2001 zwischen Norwegen und der Schweiz im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (Anhang 3).
Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
11747
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SR 101 BBl 2002 1457
2002-0096
1461