Militärflugplatz Dübendorf Neubau einer REGA-Basis verbunden mit der zivilen Mitbenützung des Militärflugplatzes Dübendorf Plangenehmigung und Genehmigung des Betriebsreglements 28. März 2002

Mit Entscheid vom 28. März 2002 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Schweizerischen Rettungsflugwacht/REGA, 8058 Zürich-Flughafen die Plangenehmigung zum Bau einer neuen Basis, verbunden mit der zivilen Mitbenützung des Militärflugplatzes Dübendorf erteilt und das zugehörige Betriebsreglement genehmigt.

Die erwähnte Bewilligung verleiht das Recht zum Bau einer neuen Basis mit Büros, Aufenthalts-, Schlaf und technischen Räumen, Helikopterhangar sowie Vorfeld, Rollweg und dem Zu- und Wegfahrtsbereich mit Parkplätzen.

Der Entscheid inkl. Beilagen sowie das Gesuchsdossier mit dem Umweltverträglichkeitsbericht und die Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft können ab dem 10. April 2002 während 30 Tagen beim Hochbauamt der Stadt Dübendorf, 8600 Dübendorf eingesehen werden.

Beim BAZL kann unter der Telefonnummer 031 325 06 57 eine Kopie des Entscheids bestellt werden.

Gegen diese Verfügung oder Teile davon kann innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidgenössischen Departments für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Schwarztorstrasse 59, 3000 Bern 14, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist eine Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

9. April 2002

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2002-0731