230 (Vom 28. August 1962) Der Bundesrat hat Herrn Fernand Bernoulli, Schweizerischer Botschafter in Mexiko und Minister bei der Dominikanischen Republik ebenfalls zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Republik Haiti ernannt.
Der Bundesrat hat Herrn Viktor Baumann, von Herisau, bisher Sektionschef II, zum Sektionschef I der Eidgenössischen Fremdenpolizei befördert.
Folgenden Kantonen wurden Bundesbeiträge bewilligt: 1. Bern: an die Kosten der Erstellung der Waldwege «Stürmen» in der Gemeinde Wahlen und «Oberwald III. Sektion» in der Gemeinde Blumenstein; 2. Luzern: an die Kosten der Gesamtmelioration Schlierbach.
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Bekanntmachungen von Departementen
und andern Verwaltungsstellen des Bundes Änderungen im diplomatischen Korps vom 15. bis 21. August 1962 Indien. Herr Mangharam B h a v a n d a s , Erster Handelssekretär, ist einem andern Posten zugeteilt worden.
Sowjetunion. Die Herren Lev N.Grigoriev, Erster Sekretär, und Andrei A . D o u b r o v i n e , Attaché, haben die Schweiz verlassen.
Vereinigte Staaten von Amerika. Herr Frank H. M angeng, Attache, gehört dieser Mission nicht mehr an.
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Änderungen bei den ausländischen Konsularvertretungen in der Schweiz Bolivien. Das Konsulat von Bolivien in Genf ist vorübergehend geschlossen worden. Die konsularischen Obliegenheiten aus dessen Amtsbereich werden vom bolivianischen Generalkonsulat in Zürich verwaltet.
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Bekanntmachung Der Eidgenössischen Staatskasse wurde am 15. August 1962 aus Langenthal von anonymer Seite ein Briefumschlag, enthaltend eine Fünfzigfrankennote zugestellt mit dem Vermerk, der Betrag sei als Nachzahlung für die Steuerzahlung 1961/62 bestimmt. Der Übersender zeichnet mit dem Kennwort «yes». Es wird mitgeteilt, dass der Betrag durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ordnungsgemäss vereinnahmt wurde und es wird hiermit dafür Quittung erteilt.
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Eidgenössische Steuerverwaltung Sektion Spezialdienste Der Chef: Frey
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen
Beim Eidgenössischen Luftamt in Bern ist in deutscher und französischer Sprache (Umfang 20 Seiten) erschienen:
Schweizerische Luftverkehrsstatistik
1961
Dieser Bericht kann beim Eidgenössischen Luftamt, Bundeshaus-Nord, Bern 3, zum Preise von Fr. l. 50, zuzüglich Nachnahmespesen, bezogen werden.
Vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegeben:
Geburtsgebrechen (Eidgenössische Invalidenversicherung) Inhalt: Gesetzliche Grundlagen. Liste der Geburtsgebrechen mit deutscher Übersetzung. Die Problematik des Begriffes Geburtsgebrechen. Die Behandlung von Geburtsgebrechen bei Erwachsenen. Die Anmeldung der einzelnen Geburtsgebrechen.
Separatdruck aus der «ZAK» (Monatszeitschrift über die AHV, IV und EO) 1961, Nrn. 5 und 6. 26 Seiten. Preis Fr. --.90.
Zu beziehen bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern 8.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1962
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
35
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
30.08.1962
Date Data Seite
230-231
Page Pagina Ref. No
10 041 810
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