Verfügung im Widerspruchsverfahren 5264/2001 Widersprechende/r W. Pelz GmbH & Co., Dr.-Hermann-Lindrath-Strasse, D-23812 Wahlstedt, Internationale Marke Nr. 695 052 (Cosmea), Vertreter/in Isler & Pedrazzini AG, Postfach 6940, 8023 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in CHENE Marie, Carrer de Catalunya ­ n° 13 ­ Residencia Sky, Pas de la Case, ANDORRE, Internationale Marke Nr. 755 404 (COSMEPRO) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 12. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 5264 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Die provisorische Schutzverweigerung gegenüber der angefochtenen Marke vom 30. Oktober 2001 wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zurückgezogen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

12. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2002-0496

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