Militärische Plangenehmigung betreffend die Erweiterung der Ortskampfanlage, Zivilschutz- und Ausbildungszentrum Eiken vom 4. Februar 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE), 3003 Bern, vom 1. März 1999 hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erweiterung der Ortskampfanlage, Zivilschutzund Ausbildungszentrum in Eiken (AG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei, 5074 Eiken, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

22. Februar 2000

2000-0341

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

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