Konzession für den Teleclub (Konzession Teleclub) Änderung vom 18. Oktober 2000

Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Konzession Teleclub vom 5. April 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Abs. 1 1

Die Teleclub AG wird ermächtigt, drei Abonnementsfernsehprogramme über Satellit national zu veranstalten.

Art. 3 Abs. 1

1

Die Teleclub AG veranstaltet drei Abonnementsfernsehprogramme, die überwiegend aus Spielfilmen, Filmserien, Fernsehproduktionen und Dokumentarfilmen bestehen und verschlüsselt ausgestrahlt werden.

Art. 13 Abs. 1 1

Die Teleclub AG verbreitet ihr Programmangebot über Satellit. Das Versorgungsgebiet umfasst die ganze Schweiz.

II Diese Änderung tritt am 1. November 2000 in Kraft.

18. Oktober 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1

BBl 1995 II 962

2000-1762

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