Bundesbeschluss
Entwurf
über einen Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995 1 über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2000 2, beschliesst:
Art. 1 Für die Beiträge des Bundes für die Beteiligung an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen wird ein Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
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SR 951.971 BBl 2000 5199
2000-1985
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