Bundesbeschluss

Entwurf

über einen Rahmenkredit für die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995 1 über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. September 2000 2, beschliesst:

Art. 1 Für die Beiträge des Bundes für die Beteiligung an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen wird ein Rahmenkredit von 10 Millionen Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 951.971 BBl 2000 5199

2000-1985

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