# S T #

93.085

Botschaft über die Finanzierung von Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus» in Genf (Botschaft Palais Wilson) vom 20. Oktober 1993

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung von Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus» in Genf.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. Oktober 1993

1993-706

16 Bundesblatt 145.Jahrgang. Bd. IV

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ogi Der Bundeskanzler: Couchepin

421

Übersicht Die Rolle der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen ist ein wichtiger Beständteil der schweizerischen AussenpoUtik. Deshalb wird Genf als Zentrum für internationale Institutionen und Tagungen eine grosse Bedeutung beigemessen. Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Genf zu einem Ort der internationalen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet geworden, zwei Bereiche, die sich wegen der bedeutenden damit zusammenhängenden Fragen ständig weiterentwickeln. Dazu kommt, dass im Nachgang zur Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992 in Rio verschiedene neu geschaffene Organisationen sich ebenfalls in Genf niedergelassen haben. Dieses wird so immer mehr zu einem Operationellen Zentrum im Umweltbereich, insbesondere dank der vielen Synergien, die dabei entstehen.

Um den Platzbedürfnissen der Vereinten Nationen, wie sie aus den jüngsten Entwicklungen resultieren, zu genügen, stellt die Eidgenossenschaft im Rahmen ihrer traditionellen Aufnahmepolitik die benötigten Gebäulichkeiten zu günstigen Bedingungen, im Prinzip durch die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOl), zur Verfügung. Um sein Interesse für die in Genf niedergelassenen und von den Vereinten Nationen abhängigen Umweltorganismen zu unterstreichen, schlägt der Bundesrat vor, das Angebot der Genfer Behörden anzunehmen, das Palais Wilson als «Umwelthaus» bereitzustellen. Die Eidgenossenschaft wird die Renovationskosten bis zu einem Höchsibetrag von 80 Millionen Franken Teuerung Inbegriffen - übernehmen, wobei die Deckung eventueller Zusatzkosten zu Lasten des Kantons Genf ginge. Die Stadt Genf wird ihrerseits das Grundstück und das Gebäude int Baurecht unentgeltlich zur Verfügung stellen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Palais Wilson der FIPOl zur Verwaltung übergeben werden.

Der Bundesrat misst der Anwesenheit internationaler Organisationen in Genf hohe Bedeutung bei und ist bemüht, ihnen möglichst vorteilhafte Arbeitsbedingungen zu bieten. Deshalb ersucht er die eidgenössischen Räte, einen Verpflichtungskredit von insgesamt 80 Millionen Franken zur Finanzierung der Renovation des Palais Wilson zu bewilligen.

Gernäss der üblichen Praxis (siehe BBl 1984 7 7205, 1987 / 816 und 1989 I 1229) soll dieser Verpflichtungskredit
durch einfachen Bundesbeschluss gemäss Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) bewilligt werden.

Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus der allgemeinen Budgetkompetenz nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

422

Botschaft I II

Einführung Die internationale Rolle Genfs

Seit über einem Jahrhundert ist Genf Sitz internationaler Organisationen und Institutionen. Nach der 1863 erfolgten Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) lag ihr Schwerpunkt zunächst im humanitären Bereich; erst nach dem Ersten Weltkrieg erweiterten sich die internationalen Aufgaben der Stadt dank dem Völkerbund und dem Internationalen Arbeitsamt. 1946 errichteten die Vereinten Nationen ihren europäischen Sitz in Genf, und seither haben sich zahlreiche andere internationale Organisationen dort niedergelassen. Dadurch ist Genf zu einem bedeutenden Zentrum zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und zu i einem Ort der internationalen Begegnung geworden.

Gegenwärtig sind in Genf die meisten SpezialOrganisationen des Systems der Vereinten Nationen untergebracht - ;UNO », IBE/UNESCO, ILO, ITU, WHO, WIPO, WMO und UPOV2) - sowie zahlreiche weitere zwischenstaatliche Organisationen (insbesondere CERN, APEF, EFTA, ICDO, IOM) und ausserdem über 100 nichtstaatliche Organisationen.

Ende September 1993 waren am Genfer UNO-Sitz 144 Ständige Missionen, Delegationen und Beobachterbüros akkreditiert. Zusammen mit den zwischenstaatlichen und den nichtstaatlichen internationalen Organisationen beschäftigten sie 1992 27 764 Personen. Eine Studie des Genfer Statistischen Dienstes vom August 1992 zeigt, dass die zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen 1991 rund 2,999 Milliarden Franken für Löhne, Güter, Dienstleistungen, Ausrüstungen, Unterhalt und Bauten aufwendeten; von dieser Summe machen 1,978 Milliarden Franken die totale Lohnsumme aus, wovon 1,437 Milliarden Nettolöhne, der Rest Sozialaufwendungen sind. Zum Vergleich: die Summe der im Kanton Genf bezahlten Löhne, ohne internationale Organisationen, wird für 1991 auf 12,747 Milliarden Franken geschätzt. Ungefähr 105 600 Experten und Delegierte haben an den rund 2360 internationalen Treffen (Kongresse, Tagungen) teilgenommen, die 1991 von den verschiedenen internationalen Organisationen veranstaltet wurden. Die Organisationen des Systems der Vereinten Nationen führen allein mehr als 1400 dieser Versammlungen mit ungefähr 67 000 Delegierten und Experten durch. Die auswärtigen Besucher, deren Ausgaben in der oben angeführten Zahl nicht eingeschlossen sind, bringen den Betrieben zusätzlichen Verdienst; nach Schätzungen sind etwa 30
Prozent aller Übernachtungen auf den Aufenthalt von Delegierten und Experten zurückzuführen.

Während man den wirtschaftlichen Anteil der internationalen Präsenz in Genf und ihre Auswirkungen für die ganze Schweiz in Zahlen erfassen kann, ist die aus die" In Genf verfügt die UNO, deren Hauptsitz in New York ist, neben ihrem Genfer Büro über folgende Organe: das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), die Welthandelskonferenz (UNCTAD), das internationale Handelszentrum UNCTAD/GATT (ITC), die Europäische Wirtschaftskommission (ECE/UNO), den Hochkommissar der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), die Koordinierungsstelle der Vereinten Nationen für Katastrophenhilfe (UNDRO) des Departements für humanitäre Angelegenheiten (DHA), die Abrüstungskonferenz, das Menschenrechtszentrum, die Völkerrechtskommission (CDI) sowie verschiedene Forschungszentren (wie UNIDIR, UNRISD).

21 Abkürzungen siehe Anhang l

423

ser bevorzugten Situation resultierende intellektuelle und politische Bereicherung nicht abschätzbar, sie ist aber zweifellos von grosser Bedeutung. Sie trägt zum weltweiten Ansehen der Schweiz als Drehscheibe der Zusammenarbeit zwischen den Nationen und als für Verhandlungen geeigneter Ort des Friedens bei. Diese bevorzugte Situation ist aber seit dem Ende des Kalten Krieges, insbesondere aufgrund der vermehrten Konkurrenz unter potentiellen Gaststaaten, immer mehr gefährdet.

Die aktive Rolle als Gaststaat internationaler Organisationen ist schon sehr früh als ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Aussenpolitik betrachtet worden, welche übrigens einer der Pfeiler unserer Sicherheitspolitik ist. Bundesrat und Parlament haben immer wieder betont, dass die Schweiz auf diese Weise einen nützlichen Beitrag zum guten Funktionieren der internationalen Zusammenarbeit, zur Völkerverständigung und zur friedlichen Konfliktlösung leisten will.

Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Genf das Zentrum internationaler Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet geworden. Diese beiden Bereiche entwickeln sich wegen der Bedeutung der damit zusammenhängenden Fragen ständig weiter. Dazu kommt, dass im Nachgang zur Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992 in Rio verschiedene neu geschaffene Organismen sich ebenfalls in Genf niedergelassen haben. Dieses wird so immer mehr zu einem Operationellen Zentrum im Umweltbereich, insbesondere dank der vielen Synergien, die dabei entstehen.

Als Sitz der auf diesem Gebiet zuständigen internationalen Organisationen wird Genf nicht nur ein Zentrum wichtiger multilateraler Verhandlungen bleiben, sondern auch das wesentliche Instrument unserer Gaststaatpolitik bleiben, einer der Komponenten unserer Politik der Disponibilität. Die Erneuerung der multilateralen Zusammenarbeit in der Folge der seit kurzem erfolgten Verbesserung des internationalen Klimas trägt ihrerseits dazu bei, die Ausstrahlung Genfs in diesem Bereich weiterzutragen.

12 121

Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) Rolle des UNEP

In den letzten Jahren hat sich das UNEP mehr und mehr als Instrument der Vereinten Nationen zur Durchführung von Aufgaben im Bereich der Koordination, der Förderung und der Kontrolle internationaler Aktivitäten im Umweltbereich durchgesetzt. Sein Arbeitsgebiet umfasst insbesondere die Überwachung des Zustands der Umwelt sowie die Suche nach praktischen Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und zur Sicherstellung ihrer auf die Dauer erträglichen Bewirtschaftung und Nutzung («nachhaltige Entwicklung»). Ausserdem erfüllt es eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben wie Informationsverbreitung, Ausbildung und Gewährung technischer Hilfe.

Das UNEP dient auch als zentrales internationales Organ für die Verhandlungen über juristische Instrumente im Bereich globaler Umweltprobleme wie Biodiversität oder Transport gefährlicher Abfälle.

424

122

Die Umwelt: zunehmend eine Hauptaufgabe der Aussenpolitik

Trotz der Anstrengungen, welche zur Reduktion der Auswirkungen der vom Mensch verursachten Umweltverschmutzung unternommen werden, haben sich die globalen Umweltprobleme weiter vergrössert, so dass letzten Endes das Überleben unseres Planeten bedroht ist. Der Ernst der Lage hat nach und nach das Bewusstsein der Staaten für die globale Dimension des Problems und die Notwendigkeit von Sofortmassnahmen zur Vermeidung einer weiteren, unumkehrbaren Verschlechterung des Umweltzustands geweckt.

In diesem Zusammenhang ist die «ökologische Sicherheit» zu einer politischen Realität für die Staatengemeinschaft geworden: die territoriale Integrität souveräner Staaten sowie die weltweite Sicherheit hängen ebenso von der Erhaltung des Friedens wie von der Bewahrung des ökologischen Gleichgewichts unseres Planeten ab. Dass die internationale Zusammenarbeit verstärkt werden muss und die Mittel zum Kampf gegen diese Probleme erhöht werden sollen, ist weit herum anerkannt.

Dabei kommt der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (UNCED), dem «Erdgipfel» von Rio de Janeiro vom Juni 1992, ohne Zweifel eine Schlüsselrolle zu. Zahlreiche Verhandlungen haben die Vorbereitung juristischer Instrumente erlaubt. So wurden Rahmenkonventionen über das Weltklima und die Biodiversität unterzeichnet. Darüber hinaus sind die Wiener Konventionen und das Montrealer Protokoll betreffend die Ozonschicht verstärkt worden. Die Wüstenbildung sowie der Schutz der tropischen und subtropischen Wälder bilden ebenfalls Gegenstand aktueller Bemühungen.

Ein Finanzierungsmechanismus, die globale Umweltfazilität (Global Environment Facility/GEF), wurde geschaffen, und zwar gemeinsam durch die Weltbank, das UNEP und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP). Ziel ist es, die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, jenen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Umsetzung der erwähnten juristischen Instrumente ergeben. In erster Linie geht es darum, ihnen die finanziellen Mittel zur Deckung jener Kosten bereitzustellen, die bei der Beschaffung sauberer Industrietechnologien anfallen.

Das UNEP engagiert sich an vorderster Front bei diesen Bemühungen auf internationaler Ebene, welche 'gegenwärtig eine bisher nicht gekannte Intensität erreichen.

123

Die Schweiz und das UNEP

Durch Beschluss vom 9. September 1987 und vom 12. September 1990 hat der Bundesrat die Beiträge der Schweiz an den Fonds des UNEP festgesetzt. Diese erhöhten sich von 1,6 Mio. Franken im Jahre 1988 auf 4 Mio. Franken für 1993. Es handelt sich bei den nationalen Beiträgen an den UNEP-Fonds: um freiwillige Leistungen, was die meisten Länder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) allerdings nicht davon abgehalten hat, ihre Zahlungen im Verlauf der letzten Jahre substantiell zu erhöhen. Die Schweiz ist im gegenwärtigen Zeitpunkt der achtgrösste Beitragszahler an den Fonds. Sie manifestiert damit ihren Willen, ihre Vorreiterrolle auf dem Gebiet des Umweltschutzes zu behaupten. Als Depositärstaat mehrerer Konventionen im ; Umweltbereich, Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, Gastgeberin vieler internationaler Treffen im Bereich der Umwelt, engagiert im Kampf für den Umweltschutz, verfügt 425

die Schweiz über eine Glaubwürdigkeit, die auch ihrer Wirtschaft zugute kommt, vor allem in den Bereichen des Tourismus, des Exports von Ausrüstungsgegenständen, der Ingenieur- und Beratungsfirmen, usw.

Im übrigen war die Schweiz bisher dreimal Mitglied des UNEP-Verwaltungsrates, wo sie durch ihre aktive Mitarbeit eine dynamische Rolle gespielt hat. Sie kandidiert wiederum für den Zeitraum 1994--97.

13 131

Weitere im Umweltbereich in Genf tätige Organisationen Konvention über die Biodiversität

Die Biodiversitätskonvention ist, neben der Klimakonvention, das einzige rechtlich bindende Instrument der Rio-Konferenz (UNCED) von 1992. 157 Staaten haben die Konvention unterzeichnet. Ihr Ziel ist es, die biologische Vielfalt auf der Erde zu erhalten und die nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen zu fördern.

Die Unterzeichnerstaaten haben sich verpflichtet, Inventare von Arten und Ökosystemen innerhalb ihrer Gebietshoheit anzulegen. Weiter setzen sie sich dafür ein, dass die in der Konvention genannten Programme, Strategien und Pläne auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Die Konvention tritt 90 Tage nach ihrer 30. Ratifikation in Kraft. Aller Voraussicht nach wird dies frühestens Ende 1993 der Fall sein. Da die effektive Umsetzung der in der Konvention geforderten Ziele mehrere Jahre dauern kann, wurde in Genf ein Interimsekretariat unter der Schirmherrschaft des UNEP eingesetzt.

132

Klimakonvention

An der Rio-Konferenz 1992 haben über 150 Staaten die Klimakonvention (UNFCCC, United Nations Framework Convention on Climate Change) unterzeichnet. Ziel des Dokuments ist es, die Staaten dazu zu bewegen, die Produktion von CO2 und anderen Treibhausgasen zu stabilisieren. Um dies zu erreichen, müssten nach Ansicht des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Emmissionen um 60 Prozent reduziert werden.

Die Konvention tritt 90 Tage nach der 50. Ratifikation in Kraft. Weil dieser Prozess mehrere Jahre beanspruchen kann, hat sich eine Reihe von Staaten für einen sofortigen Start unter der Leitung eines Interimsekretariats in Genf ausgesprochen.

Daneben hat das INC (Intergovernmental Negociating Committee) Vorkehrungen getroffen, die eine Implementierung der Konvention unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten ermöglichen soll.

133

Desertifikation

Die UNO-Generalversammlung hat im Kontext des Nach-Rio-Prozesses beschlossen, eine internationale Konvention über den Kampf gegen die Wüstenbildung in den von der Trockenheit am schlimmsten betroffenen Ländern, speziell in Afrika, auszuhandeln. Dazu wurde ein Verhandlungskomitee gebildet, dessen Sekretariat in Genf eingerichtet wurde. Das Sekretariat ist direkt dem UNO-Generalsekretär unterstellt und setzt sich aus rund zehn Personen zusammen.

426

134

CITES (Convention on International Trade in Endàngered Species of Wild Fauna and Flora)

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES hat zum Ziel, gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu schützen. Dabei werden nicht nur die Arten an sich geschützt, sondern es wird auch der Handel mit ihnen verboten, beziehungsweise Beschränkungen und Kontrollen unterzogen. Das Abkommen wurde 1973 ausgehandelt und trat zwei Jahre später in Kraft. Die Schweiz gehörte zu den ersten Staaten, welche dem Übereinkommen beitraten. Zur Zeit fallen über 2000 Tierarten und etwa 30 000 Pflanzenarten unter den Schutz des Übereinkommens. Sein Mechanismus beruht auf dem Prinzip der doppelten Sicherheit: das Ursprungsland stellt eine Ausfuhrgenehmigung aus, das Einfuhrland kontrolliert, ob diese tatsächlich vorliegt.

' Obwohl es schwierig ist, genau zu beurteilen, inwieweit das Abkommen zum Überleben von Tier- und Pflanzenarten beiträgt, ist seine Auswirkung auf deri Handel eindeutig feststellbar.

Im Rahmen der zweckgebundenen Zusammenfassung der Umweltaktiyitäten unter ein i und demselben Dach wurde vor kurzem das ursprünglich in Lausanne errichtete Konventionssekretariat ins «Geneva Executive Center» (GEC) verlegt, bis das Palais Wilson verfügbar ist.

135

Basler Konvention

In den 80er Jahren führte die zunehmende Anzahl von Fällen illegaler Lagerung von Abfällen zu internationalen Spannungen. Die Schweiz ergriff nach der Irrfahrt der Giftfässer mit den Rückständen aus dem Seveso-Unfall die internationale Initiative, indem sie an der OECD-Ministerkonferenz von Basel im März 1985 die Ausarbeitung eines internationalen Kontrollsystems durch die OECD anregte. Daraus entstand der Vorschlag zur Aushandlung eines globalen Abkommens im Rahmen des UNEP. Dieses Abkommen wurde im März 1989 in Basel unterzeichnet (Basier Übereinkommen über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen, auch Basler Konvention genannt). Das Übereinkommen trat am 5. Mai 1992 in Kraft.

Ziel der Konvention ist es, die Entstehung von gefährlichen Abfällen auf ein Minimum zu reduzieren. Exporte von Abfällen sollten nur in Ausnahmefallen erlaubt werden und unterliegen strikten. Kontrollen. Generell soll mit der Konvention ein Instrument zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Bewältigung der Abfallproblematik geschaffen werden. Das Konventionssekretariat wurde im Rahmen des UNEP in Genf angesiedelt.

136

UNCUEA (United Nations Centre for Urgent Environmental Assistance)

Das UNO-Einsatzzentrum für Urnweltkatastrophen geht auf eine Initiative von Präsident M. Gorbatchev anlässlich der UNO-Generalversammlung von 1988:zurück.

Die Generalversammlung beschloss daraufhin, das Zentrum innerhalb des UNEP auf einer vorläufigen Basis für 18 Monate zu etablieren. 1993 wurde die Pilotphase vom UNEP-Verwaltungsrat um ein weiteres Jahr verlängert.

427

Die Aktivitäten des UNCUEA ergänzen jene des ebenfalls in Genf ansässigen Departements für humanitäre Angelegenheiten (Department of Humanitarian Affairs/DHA). Das unter der Leitung eines Schweizers stehende Zentrum soll den Entwicklungsländern im Fälle von Umweltkatastrophen Informationen aus den Industrieländern leichter zugänglich machen, und so als Drehscheibe des Informationsflusses dienen. Das Zentrum verfügt über eine Datenbank über Umweltkatastrophen und kann im Notfall eine Liste von Experten sowie von geeignetem technischem Gerät zur Verfügung stellen.

137

IUCC (Information Unit on Climate Change)

Die Schaffung der IUCC geht auf eine schweizerische Initiative anlässlich der 2. Weltklimakonferenz in Genf vom November 1990 zurück. Die IUCC wurde daraufhin unter schweizerischer Leitung im Juli 1991 mit dem Auftrag gegründet, Informationsmaterial betreffend Fragen des Klimawechsels zuhanden von Benutzern auszuarbeiten. Diese Informationen sollten vor allem den Entwicklungsländern, die nicht über entsprechend eigene Mittel verfügen, dazu dienen, sich über die Klimaprobleme umfassend orientieren zu können. Damit liefert die IUCC einen wichtigen Beitrag für die anlässlich der UNCED unterzeichnete Klimakorivention.

Die IUCC hat eine Reihe von Grundlagenpapieren erarbeitet, die Regierungsstellen, Entscheidungsträgern, Parlamentariern, NGOs und Journalisten als wichtige Informationsquellen dienen. Weiter werden verschiedene Seminare in Industriewie auch in Entwicklungsländern durchgeführt. Zur Information einer breiteren Öffentlichkeit hat die IUCC einen Videofilm zum Klimaproblem produziert.

138

GRID (Global Resource Information Database)

Das GRID wurde 1985 als Teil des Earthwatch Programms ins Leben gerufen. Aufgabe des GRID ist es, eine Brücke zwischen dem Erfassen von erdwissenschaftlichen Erkenntnissen und deren Umsetzung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu schlagen. Dazu stellt das GRID den Benutzern neueste Informationen zur Verfügung.

139

IRPTC (International Register of Potentially Toxic Chemicals)

Das IRPTC wurde im Jahre 1976 durch dass UNEP geschaffen. Das Register enthält detaillierte Beschreibungen von über 800 verschiedenen chemischen Substanzen. Weiter sind auf Datenbanken Angaben über die Toxizität, Entsorgung, etc., von über 9000 chemischen Substanzen gespeichert. Die Informationen können telephonisch per Computer abgefragt werden. Die Liste der potentiell gefährlichen Chemikalien wird laufend durch die nationalen Stellen in 113 verschiedenen Ländern ergänzt. Das IRPTC spielt eine wichtige Rolle bei der sicheren Handhabung und Lagerung von gefährlichen chemischen Substanzen und trägt dazu bei, dass diese Stoffe nicht unsachgemäss entsorgt werden.

428

1310

Earthwatch

Das Earthwatch Programm bildet einen der Hauptpfeiler der UNEP-Aktivitäten.

Das Programm umfasst die Elemente GEMS (Global Environment Monitoring System), INFOTERRA (International Environmental Information System), IRPTC, GRID, State of thè Environment und UNCUEA. .

Ziel des Programms ist es, den Informationsaustausch über den Umweltzustand, die Forschung im Umweltbereich sowie das Erfassen von umweltrelevanten Daten zu gewährleisten und die Umweltverträglichkeit von verschiedene^ Handlungen zu beurteilen. Die Schaffung des Earthwatch Programms ist eines der Hauptergebnisse des anlässlich der Konferenz von Stockholm im Jahre 1972 beschlossenen Aktionsplans.

, .

.

, · ! . ; · ,

2 21

Das Palais Wilson Geschichtlicher Überblick

Das ehemalige Hotel National wurde zwischen 1872 und 1875 vom Architekten Jacques-Elysée GOSS im Rahmen einer städtebaulichen Umgestaltung auf durch Aufschüttungen gewonnenem Seegelände erbaut. Ab 1905 baute der Architekt Camoletti das Gebäude nach und nach um mit dem Ziel, es dem modernen Komfortstandard anzupassen. 1920 kaufte der Völkerbund das Hotel, um dort die rund 300 Beamten unterzubringen, die sein Sekretariat bildeten. Im Jahr 1924, nach dem Tode des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, des Gründers des Völkerbunds, wurde das Hotel National in «Palais Wilson» umgetauft.

1937, nach der Einrichtung des Völkerbunds im Palais des Nations, kauften die Eidgenossenschaft und der Kanton Genf das Palais Wilson, um dort zahlreiche Dienste der Bundes- und Kantonsverwaltung unterzubringen. Das Gebäude ging 1967, im Anschluss an Abtauschgeschäfte zwischen Bund und Kanton Genf einerseits und Kanton und Stadt Genf anderseits, in den Besitz der Stadt Genf über. Zwei Brände und das Fehlen regelmässiger Unterhaltsarbeiten haben zum fortgesetzten Verfall des Gebäudes geführt, das allerdings weiterhin hohen Symbolwert hat und das internationale Institutionen 'beherbergt hat, welche beträchtlich zur Stärkung des Ansehens und zur internationalen Bestimmung nicht nur Genfs, sondern unseres Landes überhaupt beigetragen haben.

1992 hat der Staatsrat von Republik und Kanton Genf Kontakt mit den eidgenössischen Behörden aufgenommen und ihnen den Vorschlag gemacht, das Palais Wilson als «Umwelthaus» zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Genf ihrerseits hat sich bereit erklärt, das Gebäude im jetzigen Zustand sowie das Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

.

, In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat beschlossen, bei den eidgenössischen Räten einen Baukredit von 80 Millionen Franken zur Umgestaltung und zum Ausbau des Palais Wilson zu beantragen und in diesem Gebäude das «Umwelthaus» unterzubringen. Dieses soll die internationalen Organisationen oder die davon abhängigen Stellen, die sich mit Umweltfragen beschäftigen, in Genf untef einem Dach zusammenfassen..Diese Lösung birgt zudem den Vorteil in sich, für das symbolträchtige Gebäude am Seeufer endlich eine sinnvolle und seiner internationalen Tradition gemässe Verwendung zu finden und damit seinen weiteren Verfall aufzuhalten.

429

22

Ausgangslage

Die verschiedenen im Umweltsektor in Genf ansässigen Organismen waren (bis zur Bereitstellung des «Geneva Executive Center» GEC) über den ganzen Kanton verteilt. Eine solche geographische Zersplitterung erschwerte die Kontakte zwischen diesen Stellen. Eine Zusammenfassung unter einem Dach schien daher notwendig, insbesondere um eine bessere Koordination der Aktivitäten der betreffenden Organismen und eine rationellere Verwendung der von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu erlangen.

Die dem UNEP direkt zugeteilten und die von der UNO abhängigen Organismen haben sofortige Platzbedürfnisse von ca. 8100m2 angekündigt. Um diesen Ansprüchen zu genügen und auch um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die internationalen Aktivitäten im Bereich des - für die Zukunft unseres Planeten wichtigen Umweltschutzes immer mehr an Bedeutung gewinnen, hat der Bundesrat beschlossen, diesen Institutionen den benötigten Platz im Verwaltungsgebäude GEC in Châtelaine zur Verfügung zu stellen, und zwar ab 1993, bis das renovierte Palais Wilson bezugsbereit sein wird (Anfang 1998).

Das Palais Wilson wird eine Nutzfläche von 6077 m2 haben, während die für 1997-1998 angemeldeten Bedürfnisse sich ungefähr auf 10 125 m2 beziffern lassen, was mit der vorgesehenen prioritären Ausweitung des Umweltbereichs im Lauf der nächsten Jahre zusammenhängt. Es ist also nicht auszuschliessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusatzlösung zum Palais Wilson gefunden werden muss, ohne dass allerdings dadurch das Prinzip einer Gruppierung der Umweltaktivitäten unter einem Dach in Frage gestellt wird. Durch ihre Natur bedingt können' gewisse Aktivitäten nämlich dezentral ausgeführt oder nach aussen delegiert werden, ohne dass sich dies nachteilig auf die grossen Vorteile - insbesondere was Einsparungen durch Zusammenlegung gewisser Verwaltungs- und Sekretariatsdienste betrifft - einer Zusammenfassung im Palais Wilson auswirken würde.

23

Umgestaltung und Ausbau

Die Pläne für Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson nehmen auf die architektonischen und konstruktiven Gegebenheiten des bestehenden Gebäudes Rücksicht, sowie auch auf jene, die von der Lage her gegeben sind. Das Palais Wilson gehört zu jenen Gebäuden, die sich innerhalb des Seeuferzonen-Richtplans von Genf befinden. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Diensten von Stadt und Kanton Genf hat die Eidgenossenschaft als Bauherrin darauf geachtet, dass die bestehende Unterteilung und Zusammensetzung der Räume respektiert wird. Das Programm für die Aufgliederung der Büros der zukünftigen Benutzer wurde, trotz dem Bestreben nach, grösstmöglicher Flexibilität in der Büroverwendung, diesem Raumkonzept angepasst.

Aus dem Zustand des Gebäudes geht hervor, dass sich die Erhaltungsbemühungen in erster Linie auf die Fassaden und Trennmauern sowie auf den Zentralkörper und die Ecksäle des Südpavillons konzentrieren werden. Des weitern machen die sehr schlechte Qualität des Unterbodens und die grosse Kompressibilität des Terrains, auf dem die Fundationen ruhen, eine Stabilisierung des Gebäudes unumgänglich.

Dies wird mittels Mikropfählen erfolgen, einer teuren Lösung zwar, die aber ein weiteres Absinken des Gebäudes verhindern wird.

430

Um der neuen Verwendung des Palais Wilson gerecht zu werden, ist ein Hauptaugenmerk auch auf die Beachtung der aktuellen Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes und der Energiesparmassnahmen gelegt wprden. Ein besonderer finanzieller Aufwand wurde für Studien im Energiebereich getätigt; zu Heizzwekken ist die Installation einer Wärmepumpe mit Seewasserfassung vorgesehen.

Das Palais Wilson wird über eine Nutzfläche von rund 6077 m2 verfügen, wovon 4699 m2 für Büros und 1378 m2 für Gemeinschaftsräume, Konferenzsaal, Sitzungssäle, Cafeteria und Bibliothek. Es wird so, je nach Nutzungsdichte, möglich sein, bis zu 400 Arbeitsplätze zu schaffen.

24

Kosten Palais Wilson

Der Kostenvoranschlag für die Umgestaltung und den Ausbau dès Palais Wilson beläuft sich auf 73,9 Millionen Franken, die sich wie folgt aufteilen: BKP"

Kostenkategorie Hauptgruppen

Betrag in sFr.

0 1

2 3 4 5 7 9

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Unvorhergesehenes Ausstattung und Einrichtung

1 430 000 9280000 41 560 000 3950000 1 480000 1 450 000 7 150 000 1 600 000

8

Subtotal Reserve für Teuerung

67 900 000 6000000

Gesamttotal

73900000

" BKP = Baukostenplan Der allgemeine Kostenvoranschlag wurde aufgrund des Zürcher Baukostenindexes vom April 1993, welcher 114,2 Punkte beträgt, ausgearbeitet (Basis Okt. 1988 - 100 Punkte)

Diese Rubriken umfassen folgende Elemente: Grundstück (BKP 0) Sämtliche zur Grundstückserschliessung notwendigen Kosten. Ausser den Anschlüssen an die verschiedenen Versorgungsnetze umfassen diese auch die Beteiligungskosten an den Bau einer Kabine für mittlere Spannung, an die Seewasseraufnahme und die Rücklaufröhre sowie die Kosten, welche sich aus der Rohrführung unter dem Quai Wilson hindurch ergeben.

Die Stadt Genf hat das Grundstück und das Gebäude unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung gestellt.

431

Vorbereitungsarbeiten (BKP1) Baustelleneinrichtung einschliesslich Abbruch- und Räumungsarbeiten sowohl im Gebäudeinnern als auch aussen sowie die Arbeiten für die Spezialfundamente (Mikropfähle).

Gebäude (BKP 2) ' Kosten für die Erstellung des Gebäudes mit einem Volumen von 54311,620m3 gemäss SIA-Norm 116. Sie beinhalten insbesondere die spezifischen Kosten, wie sie bei der Restauration eines Prestigegebäudes anfallen. Der Kubikmeterpreis beläuft sich (nach SIA-Norm 116, BKP 2) auf 860 Franken ohne Teuerung.

Betriebseinrichtungen (BKP 3) Feste Installationen, welche bestimmte Funktionen des Gebäudes erfüllen, insbesondere Konferenzsaal, Küche, Cafeteria (Elektrisches, Heizung, Lüftung, Sanitäreinrichtungen).

Umgebungsarbeiten (BKP 4) Umgebungsarbeiten auf dem Grundstück innerhalb einer Sicherheitszone von ungefähr zehn Metern Breite ums Gebäude herum.

Baunebenkosten (BKP 5) Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Expertisen sowie übrige Auslagen.

Die Bauzinsen wurden nicht berücksichtigt.

Unvorhergesehenes (BKP 7) Ungefähr 10 Prozent der Baukosten.

Ausstattung und Einrichtung (BKP 9) Kosten für das Mobiliar der Betriebseinrichtung sowie gewisse Apparate und kleine Maschinen.

Reserve für Teuerung (BKP 8) Die Reserve wird mit jährlich 3 Prozent über vier Jahre hinweg veranschlagt.

25

Vermietungsbestimmungen

Für die Renovationsarbeiten zeichnet die Eidgenossenschaft als Bauherrin verantwortlich. Der Kanton und die Stadt Genf werden allerdings bei den Entscheiden, die sich bei der Ausführung dieses Mandats ergeben, beigezogen, sind sie doch Mitglieder der speziell dazu geschaffenen Stellen, nämlich der Baukommission und der Operationellen Gruppe (Organigramm der Planungsstellen, siehe Anhang 4).

Das renovierte Gebäude wird der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FTPOI) zur Verwaltung übergeben werden. Die Vermietungsbestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgehandelt; sie werden auf den der FIPOI allgemein eingeräumten Bedingungen fussen.

432

3 31

Parkhaus unter dem Vorplatz Ausgangslage

Die Renovation des Palais Wilson kann nicht ins Auge gefasst werden, ohne dass parallel dazu der Bau eines unterirdischen Parkhauses zugunsten der zukünftigen Benutzer des Gebäudes vorgesehen wird. In der Tat gibt es im Pâquis-Quartier, in welchem sich das Palais Wilson befindet, nicht genug Parkierflächen, um auch die Wagen der Benutzer und Besucher desselben aufnehmen zu können. Hinzu kommt, dass jede in Genf niedergelassene zwischenstaatliche Organisation aus praktischen Gründen und aus Effizienzüberlegungen über einen besonderen Standort verfügt, welcher als Parking - ob unterirdisch oder an der Oberfläche - dient. So ist ein Parkhaus unter dem öffentlichen Vorplatz vor dem Palais Wilson vorgesehen.

32

Bauprojekt

Das Parkhaus wird 210 Plätze umfassen, welche auf zwei Stockwerke verteilt werden. In Anbetracht der knappen Raumverhältnisse haben die Genfer Behörden vorgeschlagen, dass es von den Benutzern des Palais Wilson einerseits und von den Besuchern des Hotels Président und des Kongresszentrums,, das gegenwärtig neben dem Palais Wilson auf Initiative eines privaten Immobilienhändlers errichtet wird, andererseits, je zur Hälfte genutzt werden sollte. So würden 105 Einstellplätze für die Benutzer des Palais Wilson reserviert werden. Die Autozüfahit wird vom Quai Wilson her erfolgen, die Fussgänger werden über einen öffentlichen Weg zwischen Palais Wilson und Kongresszentrum Zutritt erhalten.

Der Stadtrat von Genf hat beschlossen, der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf als gemeinsamen und solidarischen Berechtigten den sich unter der Erdoberfläche befindlichen Teil des Vorplatzes im Baurecht unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese teilen sich im übrigen die Bau- und Nutzungskosten dieses Parkings, wobei der Kanton Genf zusätzlich Spezialabmachungen mit dem obenerwähnten Immobilienhändler getroffen hat.

Der dem Palais Wilson vorgelagerte Platz wird, ausgehend von der gedeckten Terrasse des Gebäudes, eine Sicherheitszone von ungefähr zehn Metern sowie einen der Öffentlichkeit zugänglichen Teil längs des Quai Wilson umfassen.. Die Gestaltung des gesamten Vorplatzes wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Stadt Genf geplant werden, um eine kohärente Verschönerung zu erreichen.

Die Eidgenossenschaft wird Realisierung, Unterhalt und Nutzung der Sicherheitszone übernehmen, während die Eidgenossenschaft und der Kanton als gemeinsame Berechtigte des Parkings für die Wiederherstellung des jetzigen Zustands im öffentlich zugänglichen Bereich bemüht sein werden. Die Stadt wird sich ihrerseits um Umgestaltung, Nutzung und Unterhalt dieses Bereichs kümmern.

33

Kosten Parkhaus

Der Kostenvoranschlag für das Parkhaus beläuft sich auf 12,2 Millionen Franken, die sich wie folgt aufteilen, wobei nur die Hälfte des Betrags zu Lasten der Eidgenossenschaft geht: , · i ; ·

:433

BKP'i

Kostenkategorie Hauptgruppen

0 1

7

Grundstück Vorbereitungsarbeiten Gebäude Betriebseinrichtungen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Unvorhergesehenes

180000 3 430 000 5240000 130000 670000 250000 1 300 000

8

Subtotal Reserve für Teuerung

1 1 200 000 1 000 000

Gesamttotal

12200000

2 3 4 5

Betrag in sFr.

Anteil Eidgenossenschaft (50%) Anteil Kanton (50%)

6100000 6100000

'>BKP = Baukostenplan Der allgemeine Kostenvoranschlag wurde aufgrund des Zürcher Baukostenindexes vom April 1993, welcher 114,2 Punkte beträgt, ausgearbeitet (Basis Okt. 1988 = 100 Punkte) Diese Rubriken umfassen folgende Elemente: Grundstück (BKP 0) Sämtliche Kosten für die Erschliessung sowie für die Grabungen und die Kanalisation. Der Kanton Genf hat das Gelände unter der Erdoberfläche im Baurecht unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) Baustelleneinrichtung einschliesslich Abbruch- und Räumungsarbeiten sowie Arbeiten für die Spezialfundamente (Schlitzwände).

Gebäude (BKP 2) Kosten für die Erstellung des Gebäudes mit einem Volumen von 20 777,440 m3 gemäss SIA-Norm 116. Der Kubikmeterpreis beläuft sich, nach SIA-Norm 116 (BKP 2), auf 380 Franken ohne Teuerung.

Betriebseinrichtungen (BKP 3) Fixe elektrische und sanitäre Installationen.

Umgebungsarbeiten (BKP 4) Kosten für die Wiederherstellung des vor den Arbeiten bestehenden Zustands des öffentlichen Bereichs des Vorplatzes. Die Kosten für die Umgebungsarbeiten in der Sicherheitszone werden der Rubrik «Palais Wilson» angerechnet.

434

Baunebenkosten (BKP 5) Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Expertisen sowie übrige Auslagen.

, Die Bauzinsen wurden nicht berücksichtigt.

Unvorhergesehenes (BKP 7) Ungefähr 10 Prozent der Baukosten.

Reserve för Teuerung (BKP 8) Die Reserve wird mit jährlich 3 Prozent über vier Jahre hinweg veranschlagt.

4 41

Finanzierung des gesamten Bauvorhabens Begründung des Kredits

Der Ausbau der Rolle der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen stellt ein wichtiges Element der Aussenpolitik des Bundesrats dar und bildet Zielsetzung 2 seines Berichts über die Legislaturplanung 1991-1995. Das Bereitstellen von Immobilien zur Deckung der Bedürfnisse internationaler Organisationen ist eines der Hauptinstrumente zur Sicherung und zur harmonischen Weiterentwicklung Genfs als internationaler Stadt. Die mittelfristigen Ansprüche des UNEP und der internationalen Organismen im Umweltbereich machen es nötig, dass zusätzliche Räume unter demselben Dach zur Verfügung gestellt werden. Unter dem Blickwinkel der politischen Interessen, die es gegenüber den betreffenden internationalen Organisationen und dem Kanton Genf wahrzunehmen gilt, ist der Bundesrat daher der Meinung, dass die Renovation des Palais Wilson ebenso den Bedürfnissen der Betroffenen als auch dem Ziel, das er sich selber gesteckt hat, entspricht.

Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson erlauben es im übrigen auch, dem Verfall eines Gebäudes, welches ein nationales Kulturgut darstellt, dem auch die internationale Gemeinschaft höchsten Symbolwert beimisst, Einhalt zu gebieten.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat allerdings beschlossen, die Verpflichtungen der Eidgenossenschaft auf 80 Millionen Franken - Teuerung Inbegriffen zu begrenzen.

42

Auswirkungen der Teuerung

Die den eidgenössischen Räten unterbreiteten Kreditbegehren für zivile;oder militärische Bauten des Bundes berücksichtigen die Teuerung nicht. Diese Praxis lässt sich aber auf die Renovation des Palais Wilson, welche Gegenstand dieser Botschaft ist, nicht anwenden. Die Teuerung muss also im Kreditbegehren inbegriffen sein, da es sich um ein Gebäude handelt, dessen anschliessende Übergabe an einen Dritten (FIPOI) vorgesehen ist. Dies erlaubt es zudem, die mit dem Kanton Genf erzielten Vereinbarungen (siehe unten Ziff. 43 und 53) zu berücksichtigen.

Obschon es schwierig ist, den Umfang der Teuerung für die vorgesehene Renovationszeit - also von 1994-1998 - abzuschätzen, basieren die Berechnungen auf einer Teuerungsrate von jährlich drei Prozent über einen Zeitraum von vier Jahren hinweg.

435

43

Eingegangene Verpflichtungen

In einem Notenaustausch vom 22./30. Dezember 1992 zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem UNEP hat dieses das Prinzip gebilligt, die im Palais Wilson vorhandenen Räumlichkeiten zu mieten, und zwar zu Bedingungen, die später ausgehandelt werden und auf jenen Konditionen fussen, die von der FIPOI normalerweise gewährt werden.

Der Staatsrat von Republik und Kanton Genf ist seinerseits in einem Brief vom 23. Dezember 1992 an den Bundesrat folgende Verpflichtung eingegangen: (...) Erlauben Sie uns zuerst, Ihnen unsere ausserordentliche Genugtuung auszusprechen in bezug auf Ihre Entscheidung, der Bundesversammlung eine Botschaft vorzulegen über einen Kredit zur Finanzierung der Umgestaltung des Palais Wilson in ein «Umwelthaus», welches die verschiedenen im Umweltbereich tätigen internationalen Organisationen und davon abhängigen Organismen zusammenfassen soll.

(...) Unsererseits und auf Ihre Anfrage hin bestätigen wir Ihnen, dass sich der Stand Genf, in dem Masse wie der von der Eidgenossenschaft bewilligte Betrag von 80 Millionen Franken nicht ausreichen würde, zur Zahlung eventueller Kostenüberschüsse verpflichtet, welche sich aus der Ausführung der genannten Arbeiten ergäben.

·

Wie oben in Ziffer 33 dargelegt, hat der Kanton Genf mit einem privaten Immobilienhändler Abmachungen zur Finanzierung der Hälfte der mit dem Bau des Parkings verbundenen Kosten getroffen. Diese Übereinkommen ermöglichen nicht nur die Erstellung eines Parkings von ausreichender Grosse, um den Bedürfnissen des Kongresszentrums und des Palais Wilson zu genügen, sondern erlauben es uns auch, das für das Palais Wilson notwendige Parkhaus im Rahmen des Kredits von 80 Millionen Franken zu bauen (siehe Anhang 5, Zusammenfassung der Kostenverteilung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf). Sollten diese Abmachungen nicht verwirklicht werden können, müsste überprüft werden, ob auf den entsprechenden Parkhausanteil verzichtet werden soll oder ob andere Finanzierungsmodalitäten gefunden werden müssen.

5 51

Finanzielle und personelle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen

Der unterbreitete Antrag wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von 80 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1993-1998, belasten.

Zur Sammlung der technischen Daten und zur Aufstellung eines allgemeinen Kostenvoranschlags, die zur Verfassung dieser Botschaft notwendig waren, hat die Finanzdelegation im Rahmen des l. Nachtragskredits einen Betrag von 3 Millionen Franken bewilligt. Dieser Betrag ist auf dem globalen Baukredit zu verrechnen. Die zur Finanzierung des Restbetrags von 77 Millionen Franken notwendigen Kredite sind im Budget 1994 und im Finanzplan vorgesehen worden.

52

Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.

436

53

Auswirkungen für Kantone und Gemeinden

Da die Ausführung des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses ausschliesslich der Eidgenossenschaft obliegt, werden den Kantonen und Gemeinden keine direkten Kosten entstehen. In Anbetracht der vom Bund festgelegten Rahmenbedingungen für die Renovation des' Palais Wilson hat sich der Staatsrat von Republik und Kanton Genf allerdings bereit erklärt, sämtliche Kosten zu übernehmen, welche die Summe von 80 Millionen Franken überschreiten, jenen Maximalbetrag - Teuerung Inbegriffen - nämlich, den die Eidgenossenschaft in die Renovation des Palais Wilson zu investieren gewillt ist.

Die Stadt Genf hat der Eidgenossenschaft das Gebäude im jetzigen Zustand sowie das Grundstück im Baurecht unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

6

Legislaturplanung

Die Politik der Zurverfügungstellung von Immobilien zugunsten internationaler Organisationen - im allgemeinen durch die FIPOI - ist in unserem Bericht vom 25. März 1992 zur Legislaturplanung 1991-1995 dargelegt (BB1 7992 III 1). Die Unterstützung, welche der Bundesrat der Ansiedlung von im Umweltbereich tätigen internationalen Organisationen gewährt, wird in Zielsetzung 2 betreffend den Ausbau der traditionellen Rolle der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen ausdrücklich erwähnt. Dieser Rolle muss aufgrund der eingetretenen Veränderungen in der Welt fortan noch grösseres Gewicht ', beigemessen werden. Der Platz Genf als Sitz zahlreicher internationaler Organisationen ist heute nämlich zunehmend umstritten, da sich viele andere Staaten darum bemühen, auf ihrem Gebiet internationale Organisationen zu beherbergen. Gerade im Umweltbereich hat uns die Erfahrung gezeigt, dass diese Konkurrenz besonders scharf ist, da es sich dabei um ein Gebiet handelt, welches allgemein als zukunftsträchtig angesehen wird und dem folglich in vielen Ländern prioritäre Behandlung erwächst,

7 71

Rechtliche Grundlagen Verfassungsmässigkeit

Der vorliegende Bundesbeschluss stützt sich auf die allgemeine aussenpòlitische Kompetenz des Bundes ab. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen wichtigen Aspekt unserer Aussenbeziehungen dar, und das Bereitstellen von Immobilien zu ihren Gunsten ist eine Form dieser Zusammenarbeit, i

72

Rechtsform des Erlasses

In Übereinstimmung mit der Praxis (vgl. BB1 1984 I 1205, 1987 I 816 und 79S9 I 1229) schlägt Ihnen der Bundesrat vor, den Kredit für die Finanzierung von Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus», welcher Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist, durch einfachen Bundesbeschluss gemäss Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) zu bewilligen. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus der allgemeinen Budgetkompetenz (Art. 85 Ziff. 10 B V). Der Beschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.

6424

437

Anhang l

Verzeichnis der Abkürzungen APEF CERN CITES DHA ECE/ UNO EFTA FIPOI GATT GEC GEF GEMS GRID HCR IBE ICDO IKRK INFOTERRA ILO IOM IRPTC ITC ITU IUCC NGO OECD SIA UNCED UNCTAD UNCUEA UNDP UNEP UNESCO UNIDIR UNO UNRISD UPOV WIPO WHO WMO

438

Vereinigung Eisenerz exportierender Länder Europäische Organisation für Kernforschung Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora Departement für humanitäre Angelegenheiten (UNO) Europäische Wirtschaftskommission Europäische Freihandeis-Assoziation Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen Geneva Executive Center Global Environment Facility Global Environment Monitoring System Global Resource Information Database Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge Internationales Erziehungsamt/UNESCO Internationale Organisation für Zivilschutz Internationales Komitee vom Roten Kreuz International Énvironmental Information System Internationale Arbeitsorganisation Internationale Organisation für Auswanderung International Register of Potentially Toxic Chemicals Internationales Handelszentrum UNCTAD/GATT Internationale Fernmeldeunion Information Unit on Climate Change Nichtstaatliche internationale Organisation Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung United Nations Centre for Urgent Environmental Assistance Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen Umweltprogramm der Vereinten Nationen Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen Organisation der Vereinten Nationen Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen Weltorganisation für geistiges Eigentum Weltgesundheitsorganisation Weltorganisation für Meteorologie

Anhang 2

;

iwrnn 7

m inn

./;. ·

PLAN REPRODUIT AVEC L'AUTORISATION DU SERVICE DU CADASTRE DE GENEVE DU 30.09.1993

439

Fotografie des Palais Wilson am Ende des 19. Jahrhunderts

«Centre d'Iconographie Genevoise» Quellenangabe obligatorisch

Anhang 4 Organigramm der Planungsstellen

Bauherrin Schweizerische Eidgenossenschaft vertreten durch die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) 3003 Bern

Baukonimission Strategische Ebene Vertreter der EFV/Koordinationsstelle Bauwesen Zivil (Vorsitz) Vertreter der EFV/Liegenschaftsdienst ', Vertreter des EDA Vertreter der FIPOI Vertreter des Kantons Genf Vertreter der Stadt Genf Projektdelegierter

Proj ektkom mission Operative Ebene Projektdelegierter (Vorsitz) Vertreter der Benutzer Vertreter der FIPOI Vertreter des Kantons Genf Vertreter der Stadt Genf Beauftragter Projektleitung

441

442

Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus» Zusammenfassung der Kostenverteilung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf Kostenkategorie BKP"

Hauptgnippen

0 1

Grundstuck Vorbereitungsarbeiten Gebaude Betriebseinrichtungen Umgebungsarbeiten Baunebenkosten Unvorhergesehenes Baukosten Ausstattung und Einrichtung Subtotal Reserve fur Teuerung Gesamttotal

2 3 4 5 7 0-7 9

0-7+9 8 0-9

D BKP - Baukostenplan

Kostenbelastungen Palais Wilson

Parking: Anteil Bund

Parking: Anteil Kanton

1 430 000

90000 1715000 2620000 65000, 335000 125000 650000 5600000

1 715000 2620000 65000 335000 125000 650000 5600000

0

5600000 500000 6100000

9280000 41560000 3950000 1 480000 1 450000 7 150000 66300000 1 600000 67900000 6600000 73900000

Parking: insgesamt

Total Bund

Total Kanton

Gesamttotal

1 520 000 10 995 000 44 180 000 4 015 000

90000 1 715000 2 620 000 65000 335000 125000 650000 5600000

0

180000 3430000 5240000 130'OGO 670000 250000 1 300000 11 200000 0

0

1610000 12710000 46800000 4080000 2 150000 1 700000 8 450 000 77500000 1 600000

5600000 500000 6 100000

11 200000 1000000 12200000

73 500 000 6 500 000 80 000 000

5600000 500000 6 100000

79 100000 7000000 86 100 000

90000

1 815 000

1575000 7800000 71 900 000

1 600 000

Indexstand vom 1. April 1993: 114,2Punkte (1. 10. 1988 = 100)

6424

Anhang5

Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung von Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus» in Genf

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Oktober 1993 », beschliesst:

Art. l Es wird ein Verpflichtungskredit von 80 Millionen Franken zur Finanzierung von Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus» in Genf bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

6424

" BEI 1993 IV 421

443

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Finanzierung von Umgestaltung und Ausbau des Palais Wilson in ein «Umwelthaus» in Genf (Botschaft Palais Wilson) vom 20. Oktober 1993

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1993

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

93.085

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.12.1993

Date Data Seite

421-443

Page Pagina Ref. No

10 052 844

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.