Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG) Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.

Vernehmlassungsfrist: 30. Juni 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft, 3003 Bern, Tel. 031 324 08 71, Fax 031 324 90 42

18. April 2000

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Bundeskanzlei

2000-0804