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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Abwicklung des Rüstungsprogramms (Vom 15. April 1953)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

è

Wir haben die Ehre, Ihnen einen Bericht über die Abwicklung des Rüstungsprogramms zu unterbreiten.

A.Allgemeines Auf Grund einer Botschaft, vom 16. Februar 1951 (BEI 1951, l, 580) wurde unterm 12. April 1951 ein Bundesbeschluss gefasst (AS 1951, 363), wonach die eidgenössischen Kate das Rüstungsprogramm 1951 genehmigten und einen Gesamtaufwand von 1464 Millionen bewilligten unter der ausdrücklichen Weisung, dass der jährliche Kreditbedarf in die jeweiligen Voranschläge einzustellen sei und über die Kredite für Panzerbeschaffung erst verfügt werden dürfe, nachdem die eidgenössischen Bäte einer Ergänzungsbotschaft über das zu wählende Modell, die Lieferfristen und die Art, der Beschaffung zugestimmt hätten.

In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass sich das Eidgenössische Militärdepartement schon im Herbst 1949 mit der Aufstellung eines Rüstungsprogramms befasste. Es hatte sich herausgestellt, dass die Unsicherheit über die verfügbaren Wehrkredite eine vorausschauende Planung in hohem Masse erschwerte und man erachtete es daher im Interesse unserer Wehrbereitschaft als wünschenswert, für eine Reihe von Jahren mit bestimmten Beträgen des Militärbudgets rechnen zu können. Eine Möglichkeit dieses Vorgehens zeigte sich in der Aufteilung des Budgets des Militärdepartements in laufende Ausgaben für die Erhaltung der Armee einerseits und ausserordentliche zusätzliche Wehrausgaben für die Verstärkung der Landesverteidigung andererseits. Damit

875 war der Weg gewiesen für die dringend notwendigen ausserordentlichen und teilweise einmaligen Aufwendungen für die Ergänzung dor Bewaffnung und Ausrüstung und die für die Unterbringung, Wartung und den Betrieb des zu beschaffenden Kriegsmaterials notwendigen Bauten.

> Mit Bücksicht auf die grosse Bedeutung zukünftiger erhöhter militärischer Ausgaben bestellte der Bundesrat am 23. Dezember 1949 aus Vertretern der eidgenössischen Kate, der Industrie, der Finanz und der Verwaltung eine besondere Expertenkommission, die den Auftrag erhielt, das vom Eidgenössischen Militärdepartement aufgestellte Eüstungsprogramm zu überprüfen, allfälligo Änderungen vorzuschlagen und für den Fall, dass wesentliche Kürzungen vorgesehen würden, anzugeben, in welcher Weise die Massnahmen der Landesverteidigung und der Aurbau der Armee zu ändern wären. Ferner sollten die militärischen Notwendigkeiten gegenüber der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Landes abgewogen werden.

Diese Studienkommission begann ihre Arbeit im Dezember 1949 und erstattete ihren Bericht am 15. Januar 1951. Sie beriet eingehend die Frage der Gesamtkonzeption der schweizerischen Landesverteidigung und stimmte ihr grundsätzlich zu. Mit wenigen kleinen Änderungen hat sie die eingereichten Vorschläge des Eidgenössischen Militärdepartements für den weiteren Ausbau unseres Wehrwesens gutgeheissen und beschlossen, dem Bundesrat die sofortige Verwirklichung des Eüstungsprogramms zu empfehlen.

Auf Grund dieser einlässlichen Prüfung unterbreitete dann der Bundesrat den eidgenössischen Eäten Botschaft und Antrag über das Eüstungsprogramm.

Für die Verwirklichung des Eüstungsprogramms waren ursprünglich 5 Jahre, d.h. die Zeitspanne von 1951 bis 1955, vorgesehen, doch als sich mit dem Ausbruch des Krieges in Korea im Sommer 1950 die internationale Lage plötzlich verschlimmerte -- der Kriegsausbruch fiel mitten in die Beratungen der oben erwähnten Studienkommission -- entschloss sich der Bundosrat im Einverständnis mit der Finanzdelegation, das in Aussicht genommene Fabrikations- und Bauprogramm beschleunigt in Angriff zu nehmen. Für diesen vorzeitigen Beginn des Eüstungsprogranrms wurde in der 2. Serie der Nachtragskredite 1950 die Summe von 42 Millionen bewilligt, von denen ein Teil als erster Teilbetrag der ausserordentlichen Ausgaben des Eüstungsprogramms
angesehen werden kann.

Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Eäten mit semer Botschaft vom 16. Februar 1951, gleichzeitig mit der Bewilligung des Eüstungsprogramms auch die Massnahmen HUT Deckung des ausserordenthchen Aufwandes im Betrage von 1464 Millionen zu beschliessen. Da sich aber die eidgenössischen Eäte über die Deckungsfrage nicht sofort einigen konnten, genehmigten sie vorweg in der Frühjahrssession 1951 das Eüstungsprogramm.

Die nachstehenden Zusammenstellungen, geordnet nach Kriegsmaterial und Bauten, geben Aufschluss über die in den 2% Jahren erzielten Fortschritte unserer materiellen Kriegsbereitschaft. Es liegt in der Natur der Sache, dass

876 in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Bericht nicht über Einzelheiten Auskunft erteilt werden kann, die aus militärischen Gründen geheimgehalten werden müssen, doch ist vorgesehen, den Mitgliedern der parlamentarischen Kommissionen für die Behandlung der Vorlage die notwendigen weiteren Aufschlüsse zu erteilen. Es war nicht zu vermeiden, dass die inzwischen aufgetretene allgemeine Teuerung sich wesentlich auf das Büstungsprogramm auswirkte. Ausserdem war man bei der Aufstellung des Rüstungsprogramms mit Bezug auf die Kosten weitgehend auf Schätzungen angewiesen, da es in der kurzen Zeit nicht möglich war, die für eine verbindliche Kostenberechnung erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Der Bundesrat vertrat denn auch die Auffassung (Botschaft vom 16. Februar 1951, BB11, 588), dass ohne Verzug gehandelt werden müsse und dass nicht zugewartet werden dürfe, bis alle Einzelheiten restlos abgeklärt wären. Aus den obgenannten Gründen ergeben sich Mehrkosten, die im vorliegenden Bericht näher begründet werden sollen.

Die industrielle Kapazität des Landes war diirchaus genügend, um die durch das Büstungsprogramm. anfallenden zusätzlichen Aufträge fristgerecht zu erledigen, ohne die befürchteten, schädlichen Bückwirkungen auf die Gesamtwirtschaft des Landes. Die Industrie ist avch der vom Vorstand des Schweizerischen Maschinen-Industriellen-Verbandes abgegebenen Erklärung, den BüstungsauEträgen gegenüber anderen Aufträgen die Priorität einzuräumen, nachgekommen, so dass sich von dieser Seite keine wesentlichen Verzögerungen ergaben. Bei einzelnen Eorschungs- und Entwicklungsarbeiten niussten indessen gewisse Verzögerungen in Kauf genommen werden.

Wegen der Hochkonjunktur ergaben sich einige Verzögerangen in der Durchführung der baulichen Massnahmen. Der Bundesrat sah sich sogar genötigt, mit Bücksicht auf die Überbeschäftigung im Baugewerbe, in der Durchführung der Militärbauten eine Verlangsamung anzuordnen.

Das Bohmaterial konnte dank raschen Handelns in ausreichendem Umfange und zu günstigen Preisen beschafft werden.

Die Massnahmen, die ergriff^ wurden, um Übergewinne der Lieferanten , und Unternehmer zu vermeiden, haben sich als zweokmässig erwiesen. Die aus Vertretern der Wirtschaft und der beteiligten Departemente gebildete Koordinationskommission liess sich periodisch über den Stand der
Arbeiten und die Überprüfung der Verträge und Abrechnungen orientieren. Auf Grund der durchgeführten, eingehenden Kontrollen konnten bisher keine Übergewinne festgestellt werden.

Gleichzeitig mit dem Büstungsprogramm, das die materielle Kriegsbereitschaft fördern sollte, konnte auch die Truppenordnung 1951 bereinigt und den eidgenössischen Eäten zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Mit dem Beschluss der Bundesversammlung vom 26; April 1951 betreffend die Organisation des Heeres (Trupp«nordmmg) war auch der zweite Grundpfeiler der dringlichen Erneuerung geschaffen worden. Damit konnten die personelle und materielle Kriegsbereitschaft aufeinander abgestimmt werden.

877 B. Kriegsmaterialbeschaffung Bei der Bearbeitung des Rüstungsprogramms wurden die Kosten auf Grund aller damals bekannten Unterlagen zusammengestellt. Leider war es nicht möglich, für alle Beschaffungen genaue Kostenberechnungen anzustellen, denn die Prototypen waren noch nicht alle fertig entwickelt, die Modelle waren zum Teil noch nicht gewählt und die Lage auf dem Arbeitsmarkt während der kommenden 5 Jahre war nicht zum voraus bekannt.

In der Botschaft zum Büstungsprogramm (BB1 1951, I, 593) hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, «dass die in diesem Kapitel aufgeführten Summen als eine allgemeine Grössenordnung angesehen werden müssen; genaue Beträge werden in den meisten Fällen erst im Zeitpunkt der Auftragerteilung auf Grund der Unternehmerofferten bestimmt werden können».

Trotz der unbestimmten Faktoren weichen die tatsächlichen Kosten verhältnismässig wenig von den Schätzungen und Berechnungen ab.

Bei der Kriegsmaterialbeschaffung konnte am aufgestellten Programm im allgemeinen festgehalten und, wie aus den nachfolgenden Erläuterungen hervorgeht, auf vereinzelte Beschaffungen, die sich in der Folge als weniger notwendig erwiesen, zugunsten einiger anderer, wichtigerer Beschaffungen verzichtet werden. Einzelnen Mehrkosten stehen zum Teil Minderkosten auf anderen Positionen gegenüber. Die Anpassung des Eüstungsprogramms an die neue Truppenordnung führte dazu, dass zum Teil mehr Material zur Ausrüstung der Truppe abgegeben werden musste, als vorgesehen worden war. In der Botschaft zum Büstungsprogramm und bei der Behandlung der Vorlage in den eidgenössischen Bäten wurde mit der Möglichkeit solcher Änderungen gerechnet. .

In der nachstehenden Tabelle l «Übersicht über den Stand des Büstungsprogramms auf 31. Dezember 1952» wird Auskunft über die Beanspruchung der bewilligten Mittel, nach Materialkategorien getrennt und im gesamten, erteilt. Sie ermöglicht einen Vergleich mit der Zusammenstellung «Ausgaben für Kriegsmaterial» in der Botschaft vom 16. Februar 1951 (BEI 1951, I, 607) L Stand der Beschaffung des Kriegsmaterials Aus der Tabelle ergibt sich, dass von den für die Beschaffung von Kriegsmaterial bewilligten Mitteln von rund 1121 Millionen Franken bis Ende 1952 400,8 Millionen Franken verausgabt wurden und für 239,7 » » Aufträge erteilt sind, so dass zusammen über 640,5 »
» verfügt worden ist. Dies macht 57,1 Prozent der bewilligten Mittel aus.

Für 111,7 Millionen können die Aufträge demnächst erteilt werden, weil die Modellfragen abgeklärt sein dürften und eine Einigung mit den Lieferanten über die Bedingungen der Lieferungsverträge möglich erscheint. Für 410,5 Millionen «noch nicht festgelegte Beschaffungen» ist die Modellfrage noch nicht

Kriegsmaterialbeschaffung

(in Tausend Franken)

Text

1

Bewaffnung der Infanterie und Leichten Truppen .

Flugwaffe .

Fliegerabwehr . . . .

Munition, Ergänzung der Vorräte Übermittlungsmaterial . .

Motorisierung . . .

LufttachutSanitätsmaterialanitatsmaterial Gasschutzmaterial . . . .

Verschiedenes KorpsmateBekleidung . . .

Schuhwerk Persönliche Ausrüstung. .

Persönliche Bewaffnung .

Bewilligte Mittel gemäss B B über Noch nicht lias Rüstungsfestgelegte programm Beschaffungen vom 12. 4. 62

Tabelle l

Für die festgelegten BeschafKoch fungen zur Ver- Ausgaben nicht 1950 Laufende fügung stehenbis erteilte Aufträge der Betrag 1952 Aufträge (Spalte 2 weniger Spalte 3)

9

4

60466 455 100 107 086

267 753

60466 187347 107 086

19173 65201 81613

44310 62517 16 950

.3004 66 287 -|- 5 821 63 198 190916i + 3 569 2598 101 161 -- 5925

159 610

116 900

42610

13747

14405

14222

180296 18431 24430 46306 30000 6900

25882

154414 18431 24430 46306 30000 6900

89037 13010 16717 44654 16621 4867

49384 5516 12666 7262 9344 2504

12090 11960 5200 3410

9 120 18132 5319 3614

410 535

710 650

8574 1 932 1908 2654

7

8

3

1 121 185

8

Unterschied (Spalte 8 weniger Spalte 4) + mehr -- weniger

2

12090 11960 5200 3410

5

Total (Spalten 5 bis 7)

42374 -- 0236

9869 148 290 5477 24003 1917 31300 3458 55374 4000 29965 8894 1523

-- + + + -- +

2452

+ + + +

20146 20064 7227 6268

6124 5572 .

6 870 9068 0035 1994 .

8056 8 104 2027 2858

400 825 239 726 111 718 752 269 + 41 619 1

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Übersicht über den Stand des Rüstungsprogrammes auf 31. Dezember 1953

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abgeklärt. Es handelt sich dabei um die weitere Panzerbeschaffung, die Beschaffung von Fliegerabwehrwaffen und die Beschaffung von Munition für künftige, noch nicht entwickelte Flugzeuge.

Für dio im Büstungsprogramm vorgesehenen I n f a n t e r i e w a f f e n (Minenwerfer und Maschinengewehr 51), sind die Aufträge erteilt. Die Truppe ist mit diesen Waffen schon weitgehend ausgerüstet. Die Ursache der am neuen Maschinengewehr beobachteten Störungen wurde erkannt und die notwendigen Änderungen in Arbeit genommen. Es ist anzunehmen, dass das aus Sicherheitsgründen vorsorglich erlassene Verbot des Uberschiessens eigener Truppen im Laufe dieses Jahres aufgehoben werden kann.

Die Beschaffung der Kriegsreserven an Munition für die vermehrte Zuteilung von Minenwerfern wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Panzerabwehr konnte bereits wesentlich verstärkt werden durch die Ablieferung des Baketenrohres an die Truppe. Ferner ist mit der Ablieferung der neuen leichten Panzerabwehrkanone begonnen worden. Die Truppe kann bereits an dieser wirksamen neuen Waffe ausgebildet werden. Auch hier wird es aber noch geraume Zeit brauchen, bis der gesamte Bestand an Kriegsmunition beschafft sein wird. Gemäss Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1951 wurden wir ermächtigt, 200 Leichtpanzer AMX 18 samt Munition, Zubehör und Begleitfahrzeugen zu beschaffen. Es wurde hiefür ein Betrag von 120 Millionen Franken freigegeben. Es sind vorläufig Aufträge für 170 solche Leichtpanzer erteilt. Mit der Lieferung wurde bereits begonnen.

Die gesamte Artillerie ist mit den neuen Geschützen ausgerüstet und voll motorisiert. Auch sind die im Büstungsprogramm vorgesehenen Munitionsbestände bereits beschafft. Dementsprechend wurde ein gewisser Personalabbau in den Munitionsfabriken vorgenommen.

Da es sich bei der Flugzeugbeschaffung um den laufenden Ersatz des veralteten Flugmaterials handelt, wurden die notwendigen Aufwendungen nicht ins Rüstungsprogramm aufgenommen. Sie belasten die ordentlichen Ausgaben des Budgets. Bei der Beschaffung neuer Flugzeuge müssen immer die Fortschritte in der Flugzeugentwicklung berücksichtigt werden. Leistungsfähigere neue Flugzeuge sind natnrnotwendig teurer als die alten, abgehenden Typen.

So kam ein Vampire-Flugzeug mit Zubehör, aber ohne Munition auf rund % Million Franken zu stehen. Das Flugzeug
Venorn wird demgegenüber rund eine Million kosten, und die später zu beschaffenden, noch leistungsfähigeren, heute noch in Entwicklung befindlichen Flugzeuge werden noch teurer zu stehen kommen. Man kann sich deshalb fragen, ob es nient richtiger gewesen wäre, den Ersatz der Flugzeuge dem Büstungsprogramm und nicht dem Normalbudget zu belasten. Wie bisher, so soll auch künftighin für die Beschaffung neuer Flugzeugserien den eidgenössischen Bäten besondere Botschaft und Antrag unterbreitet und ihre Beschlussfassung vorbehalten bleiben.

Leider sind wir in der Bosohaffung neuer, leistungsfähiger FliegerabwehrWaffen noch im Rückstande. Wohl konnten die aus bestehenden Bohren der 20-mm-Flab zusammengefügten und auf neu entwickelte Lafetten montierten

880

Drillingsgeschütze bereits an die Trappe abgegeben werden. Doch musste die Entscheidung über die Einführung eines neuen, leistungsfähigeren 20-mm~ Ein-Eohr-Geschützes mit hoher Kadenz und wirksamerer Munition noch aufgeschoben werden, weil die bisherigen Entwicklungsergebnisse noch nicht befriedigten. Es stehen die Prototypen zweier privater Firmen in Konkurrenz.

Die von den Gemeinden während des Krieges beschafften Geschütze der Ortsflab wurden vom Bunde zurückgekauft, weil die bisherige Organisation der Ortsflab durch die Truppenordnung 51 aufgehoben wurde und innerhalb der Armee eine zweckmässigere Verwendung für die Geschütze bestand.

Für die Beschaffung von Frühwarn-Eadargeräten sind die Aufträge erteilt. Mit der Ablieferung wird noch dieses Jahr begonnen. Diese Geräte ermöglichen, den Fliegerbeobaehtungs- und -meldedienst neuzeitlicher zu organisieren und auf grosse Distanz herannahende Flugzeuge zu erkennen und die eigene Luftwaffe, Fliegerabwehr sowie die übrigen Truppen und die Zivilbevölkerung frühzeitig zu warnen.

Im Büstungsprogramm ist für die Erhöhung der Munitionsbestände ein Betrag von 180 Millionen Franken eingesetzt worden. Der grosste Teil der Munition ist bereits beschafft. Es handelt sich dabei um solche der Infanteriewaffen, um Minen, Panzerabwehrmunition, Artilleriemunition und Munition für Flugzeuge, soweit sie nicht unter den Aufwand für neue Waffen eingerechnet waren.

Die Genietruppen sind mit neuzeitlichein Material ausgerüstet worden.

Hier zeigte sich die Notwendigkeit, auf die Beschaffung einzelner Geräte, die leicht requiriert werden können, zu verzichten, dafür aber andere Werkzeuge und Maschinen zu beschaffen, die in der privaten Wirtschaft nicht requiriert werden können und die für die Ausbildung der Truppe dauernd zur Verfügung stehen müssen. Die Ablieferung des Materials erfolgt planmässig und dürfte auf Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

Auf Ende dieses Jahres wird auch --- mit Ausnahme der UltrakurzwollenKichtstrahlgeräte, die in Auftrag gegeben wurden -- alles Übermittlungsmaterial vorhanden sein.

Mit Bücksicht auf die starke Belastung der Industrie mussten die Aufträge für die noch zu beschaffenden Motorfahrzeuge erstreckt werden.

Die Ablieferung des für die Ausrüstung der Luftschutztruppen bestimmten Materials hat im Laufe des letzten Jahres
begonnen und schreitet planmässig fort. Die Lieferfristen für die erst vor kurzem entwickelten Maschinen und Geräte sind verhältnismässig lang. Das im Büstungsprogramm vorgesehene Material wird allerdings kaum genügen, utn die Luftschutztruppen voll auszurüsten, so dass allenfalls später neue Mittel anbegehrt werden müssen.

Das im Rüstungsprogramm vorgesehene Sanitätsmaterial wird im Verlaufe dieses Jahres abgeliefert sein.

Für Gasschutz wurden im Büstungsprogramm keine Mittel bewilligt.

Unter verschiedenem Korpsmaterial wurden die im Büstungsprogramm vorgesehenen mobilen Feldbäekereien, Küchenmaterial, Handwerker-

881 material, Geräte zum Nachweis radioaktiver Substanzen und Notbrückenmaterial für Eisenbahndienst beschafft. Dieses Material dürfte im Laufe dieses Jahres vorhanden sein.

Auch die für Bekleidung, Schuhwerk, persönliche A u s r ü s t u n g und persönliche B e w a f f n u n g erteilten Aufträge werden im Laufe dieses Jahres ausgeführt werden.

II. Mehrkosten für die Beschaffung

des Kriegsmaterials

Wie aus der Tabelle l hervorgeht, ergaben sich Mehrkosten im Betrage von 41 Millionen Franken. Darin sind die effektiven Mehrkosten auf Grund der abgerechneten Aufwendungen (Kolonne 5) und die mutmasshchen Mehrkosten für die laufenden Aufträge (Kolonne 6) und die noch nicht erteilten Aufträge (Kolonne 7) eingerechnet. Nicht berücksichtigt sind allfällige Mehrkosten für die noch nicht festgelegten Beschaffungen (Panzer, Flab und Munition für noch nicht entwickelte Flugzeuge). Die auf Grund der durchgeführten Beschaffungen entstandenen tatsächlichen und auf Grund der im Gange befindlichen und in Aussicht genommenen Beschaffungen zu erwartenden mutmasslichen Mehrkosten sind auf folgende Ursachen zurückzuführen.

1. Ein Teil dieser Mehrkosten entfällt auf die Teuerung. Die Preise der Motorfahrzeuge 2. B. stiegen von 1950 bis 1958 um 6 bis 12 Prozent. Auch bei der Beschaffung des Genienaaterials fällt der Faktor der Teuerung stark ins Gewicht.

2. Zum Teil entfallen Mehrkosten auf die Anpassung des Büstungsprogramms an die neue Truppenordnung, die erst nach Aufstellung des Rüstungsprogrammes bereinigt werden konnte. So wurde z. B. in letzter Stunde noch die Zahl der Genieeinheiten vermehrt, so dass für die Ausrüstung der Genietruppen mehr Material notwendig wurde, als ursprünglich angenommen werden konnte. Dabei wurde auf die Zuteilung von Bulldozern und Einrichtungen für den Stollenbau verzichtet, dafür aber wurde die Zahl der neuen Erdbohrgeräte und Ladeschaufehl erhöht. Auch wurden die für die Bearbeitung von Holz und vor allem für die Eisenbearbeitung notwendigen mechanischen Werkzeuge und Schweissapparate beschafft.

Bei der Aufstellung des Büstungsprogramms konnten die Bedürfnisse der Ubermittlungstruppen, wie sie sich nach Durchführung der Motorisierung ergeben würden, noch nicht genügend überblickt werden. Es zeigte sich vor allem, dass die seinerzeit vorgesehene Ausrüstung mit Material für den Kabelbau nicht genügte. Es musste mehr Kabel- und Baumaterial angeschafft werden, als vorgesehen war.

Bei den Sanitätstruppen musste in Anpassung an die neue Truppenordnung die Zahl der Ambulanzwagen um 50 vermehrt werden. Damit die Sanitätstruppen mit den dringend notwendigen Medikamenten, Verbandsmaterial und Sanitätsausrüstungen versehen werden konnten, mussten die im Eüstungsprogramm vorgesehenen Beschaffungen um rund 2 Millionen Franken erweitert Bundesblatt. 105. Jahrg. Bd. I.

61

882 werden. Es sei der Vollständigkeit wegen erwähnt, dass wir am 2. September 1952 zu Lasten des Kontos «Erlös aus Kriegsmaterial» darüber hinaus weitere 5 Millionen für die Anschaffung von Sanitätsmaterial bewilligt haben. Bei der Aufstellung des Küstungsprogramms wurde dieser Bedarf zu niedrig eingeschätzt.

Bei der Durchführung der Truppenordnung zeigte es sich ferner, dass verschiedene Artikel des Korpsmaterials ergänzt werden mussten, weil die vorhandenen Beserven zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichten. Bedingt durch die starke Technisierung brachte die neue Truppenordnung eine grosse Vermehrung der Truppenhandwerker (Motormechaniker, Übermittlungsgerätemechaniker, Karrosseriesattler etc.), die entsprechend ihrem Einsatz mit den notwendigen Werkzeugen und Prüfgeräten ausgerüstet werden müssen.

Erhebliche Mehrkosten ergaben sich für Bekleidung, Schuhwerk und persönliche Ausrüstung der nach der neuen Truppenordnung aufgestellten Luftschutztruppe, die teils aus anderen Waffengattungen, teils aus dem alten Luftschutz übernommen und neu ausgerüstet werden musste. Schon aus psychologischen Gründen war die einheitliche Bekleidung und aus militärischen Gründen die einheitliche Ausrüstung eine Notwendigkeit.

Dem bei der Behandlung des Eüstungsprogramms in den Bäten geäusserten Wunsche entsprechend, wurde die Zahl der zu beschaffenden Panzerabwehrwaffen vermehrt, indem 50 leichte Pakgeschütze mehr in Auftrag gegeben wurden, als vorgesehen war.

3. Die Unsicherheit der Berechnung der mutmasslichen Kosten führt bei verschiedenen Positionen zu Mehrkosten, bei andern zu Minderkosten.

So konnten besonders bei der Beschaffung von Infanterie- und Artilleriemwnition erhebliche Einsparungen erzielt werden, die aber aufgewogen wurden durch höhere Preise für Minen, Minenwerfermunition und Panzerabwehrgeschosse.

Zum Teil war man auf Schätzungen angewiesen, wenn Prototypen Bei der Aufstellung des Programms noch nicht vorlagen. Bei der Entwicklung verschiedener Waffen und Geräte zeigte sich die Notwendigkeit, Verbesserungen anzubringen, die bei Aufstellung des generellen Kostenbedarfes nicht vorausgesehen werden konnten. So wurde z. B. beim neuen Maschinengewehr durch die Einführung einer Zwischenlafette eine wesentliche Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser Waffe erzielt. Beim Raketenrohr ergab sich die
Notwendigkeit, das Bohr zusammenklappbar zu gestalten, die Visiereinrichtung zu verbessern und einen Schutzschild anzubringen. Auch bei einzelnen Motorfahrzeugtypen wurde eine Modelländerung notwendig. Im Jahre 1950, als das Büstungsprogramm aufgestellt wurde, war vorgesehen, mobile Bäckereien im Auslande anzukaufen. Da die mit diesen Modellen durchgeführten Versuche nicht befriedigten, wurde ein unseren Bedürfnissen besser entsprechendes Modell in der Schweiz gebaut, das jedoch teurer zu stehen kam.

Anlässlich der Aufstellung des Büstungsprogramins ging man von der Voraussetzung aus, dass die SBB die Kosten für das zu beschaffende Notbrücken-

883 material für den Eisenbahndienst übernehmen würden. Da die Verhandlungen nicht zu diesem Ziele führten, musste das Büstungeprogramm mit diesen Kosten belastet werden.

Von den Mehrkosten auf dem Gebiete der Kriegsmaterialbeschaffung von 5,8 Prozent der bewilligten und bereits festgelegten Aufwendungen (Kolonne 2 ·-- Kolonne 8, Tabelle 1) entfallen rund 1,5 Prozent auf die Teuerung.

C. Bauten und Anlagen Der im Eüstungsprogramm für militärische Bauten vorgesehene Betrag von 842 Millionen Franken (Botschaft vom 16. Februar 1951, BEI 1951, I, 614 musste grösstenteils auf Grund von Schätzungen berechnet werden, weil die im Jahre 1950 eingeräumte Frist zur Bearbeitung nicht jene Studien und Projektierungen zuliess, welche erforderlich gewesen wären, um sich ein genaues Bild über den Umfang und die Anzahl der Bauten machen zu können. In vielen Fällen konnte nur die ungefähre Zahl der Bauten bzw. der benötigte Baum in Bechnung gesetzt werden, während die Festlegung der Örtlichkeiten erst auf Grund von eingehenden Bekognoszierungen, Bodenbegutachtungen etc. erfolgen konnte. So kam es, dass für viele Bauten im Zeitpunkte der Aufstellung des Büstungsprogramms noch keine Projekte vorlagen. Der Bundesrat hat in der Botschaft zum Büstungsprogramm (BEI 1951,1, 609) darauf hingewiesen, dass die im Programm aufgeführten Zahlen daher zum Teil auf Schätzungen beruhen, «denn in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, für alle Bauten ausführliche und endgültige Pläne aufzustellen. Für unterirdische Bauten insbesondere können geologische Verhältnisse die Baupreise ganz wesentlich verändern». Es muss zudem erwähnt werden, dass das Bauprogramm weitgehend vom Ausmass und der Art des zu Lasten der Mittel des Büstungsprogramms beschafften Kriegsmaterials abhängig gemacht werden musste.

Eine vollständige Neubearbeitung des Bauprogramms, unter Berücksichtigung dieser neuen Verhältnisse, hat Gesamtbedürfnisse in der Höhe von 519,7 Millionen Franken ergeben, also Mehrkosten von 177,6 Millionen Franken im Vergleich zu dem im Bundesbeschluss vom 12. April 1951 festgelegten Betrag von 342 Millionen.

I. Stand der Bauarbeiten Die Tabelle 2 über die beanspruchten Kredite gibt eine Übersicht über den Stand des Bauprogramms auf 31. Dezember 1952. Auf eine obere Grenze von 519,7 Millionen Franken berechnet,
sind somit anfangs 1953 rund 61 Prozent (331 Millionen Franken) des Programms verwirklicht oder in Ausführung begriffen, während die übrigen 39 Prozent solche Arbeiten darstellen, welche am 1. Januar 1953 noch nicht in Angriff genommen worden waren.

Die Verlangsamung der Arbeiten, hervorgerufen durch die Hochkonjunktur im Baugewerbe und die Herabsetzung der Kredite, wird eine erhebliche Verlängerung in der Ausführung zur Folge haben. Während noch im Jahre 1950

Text

1

Bewilligt gemäss BB vom 12. 4. 51

Bauten Tabelle, 2

Unterschied · (Spalte 6 weniTotal ger Spalte 2) (Spalten 3 bis 5} + mehr -- weniger

Ausgaben von 1850 bis 1952

Laufende Aufträge

3 3820

0481

5 9067

6 13368

+

8401

4

Noch nicht erteilte Aufträge

884

Übersicht über den Stand des Rüstungsprogramms am 31. Dezember 1952 (in Tausend Franken)

1. Lagerung von Kriegsmaterial

2 4967

2, Hallen für Motorfahrzeuge .

20 022

6688

2680

13700

23068

+

3046

3. Kriegstechnische Abteilung .

23 775

11634

8365

6842

26841

+

3066

4. Eidgenössische Waffenplätze.

27897

11 623

8130

5984

25737

-- 2160

111 640

41724

72 913

61404

176 043

+ 64403

6; Genie und Festungsbau. . .

30740

17491

4236

25284

47 011

+ 16271

7. Übermittlungstruppen. . . .

1800

5581

2105

1000

8686

+

6886

8 Brennstoffdepots

19299

11 300

11 230

22530

+

3 231

9. Munitionsmagazine

96852

53629

47185

57 460

158 274

0080

5583

4752

7 860

18 195

+ 18115

342072

169 073

162079

-- 188601

519 753

+ 177 681

7

+ 61422

-- 5 000

5000

885 angenommen werden konnte, dass sich die Beendigung des Programms bis gegen Ende 1955. bewerkstelligen lasse, muss heute mit einer Hinausschiebung gerechnet werden.

Der Stand der Arbeiten in den einzelnen Baugruppen ist kurz zusammengefasst der folgende: Die für die Lagerung von Kriegsmaterial aller Art erforderlichen Zeughäuser, Baracken und Magazine sind in der Hauptsache erstellt. Es sind noch einige Zeughäuser und eine grosse Anzahl von Baracken und Depots für Munitions- und Sprengstofflagerung zu bauen.

Im Eüstungsprogramm ist die Erstellung eines dritten grossen Motorf a h r z e u g d e p o t s in der Ostschweiz vorgesehen. Das Projekt ist baureif.

Mit den Landerwerbsverhandlungen ist begonnen worden. Es zeigt sich ferner die Notwendigkeit, am Motorfahrzeugdepot der Zentralschweiz eine weitere Halle mit einem Kostenaufwand von 2;5 Millionen Franken anzufügen, die im Eüstungsprogramm nicht vorgesehen war. Die Aufträge hiefür sind noch nicht erteilt.

Die Anlagen der Kriegstechnischen Abteilung für die Schiessversuche in Thun sowie die Werkstatt für die Eeparatur von Kriegsmaterial gehen der Vollendung entgegen. Der Bau der neuen Pulverfabrik ist in vollem Gange.

Mit dem Ausbau der W a f f e n p l ä t z e Bière, Frauenfeld, Kloten-Bülach und Brugg wurde begonnen. Der Landerwerb steht vor dem Abschlüsse.

Ungefähr 30 Prozent der Anlagen sind im Bau. Da es sich um Priedensbauten handelt, wurde mit Eücksicht auf die Beschäftigungslage im Baugewerbe mit der Fertigstellung der Bauten zurückgehalten.

Auf den Flugplätzen sind die Arbeiten für die bombensichere Unterbringung der. Kampfflugzeuge und die Pistenverlängerung verschieden weit fortgeschritten. Mit der Verlängerung einzelner Pisten ist noch nicht begonnen worden. Die baulichen Anlagen für die Eadar-Frühwarn-Geräte, für die sich erhebliche Mehrkosten ergeben werden, sind noch nicht im Bau.

Die Abteilung für Genie und Festungswesen hat die Wiederaufbaumassnahmen in der Festung St-Maurice teilweise beendet, zum Teil mussten sie aus Kreditgründen hinausgeschoben werden. Die Sicherheitsmassnahmen für die Munitionslagerung in den Artilleriewerken werden fortgesetzt. Der Ausbau des Zerstörungsnetzes und die Verstärkung der Panzerabwehr der Festungswerke gehen ihrer Vollendung entgegen.

Mit dem Bau der Stationen für die Eichtstrahlgeräte
der Ubermittlungstruppen wurde erst an wenigen Orten begonnen. Der Ausbau der meisten Stationen erfolgt im Zusammenhang mit dem Bau der EadarFrühwarn-Stationen..

Der Bau der Brennstoff-Felsentankanlagen geht der Vollendung entgegen. Die meisten dieser Anlagen können im Laufe dieses Jahres in Betrieb genommen werden,

886 Ein Teil der neu zu erstellenden unterirdischen Munitionsmagazine ist fertiggestellt, ein Teil befindet sieh noch im Bau. Mit dem Bau von einigen weiteren Magazinen ist noch nicht begonnen worden.

Auf die im Rüstungsprogramm vorgesehene Erstellung von Bauten für die Luftschutztruppen wird aus finanziellen Gründen verzichtet.

II. Begründung der Mehrkosten des Bauprogramms Die Mehrkosten von 177,6 Millionen Franken beziehen sich auf die eingetretenen Kostenüberschreitungen bei den bereits ausgeführten und abgerechneten Bauten und auf die mutmasslichen Mehrkosten der in Angriff genommenen und der noch nicht begonnenen Bauten.

Die Ursachen dieser Mehrkosten liegen in der eingetretenen Teuerung in der Verstärkung der Sicherheitsmassnahmen für die Munitionslagerung und in den Unsicherheiten der Projektgestaltung und der Kostenschätzung bei der Aufstellung des Rüstungsprogramms.

Es ist nicht möglich, den Anteil dieser drei Paktoren bei jeder einzelnen Baute des Rüstungsprogramms zu ermitteln. Auf das ganze Programm ergeben sich ungefähr folgende Anteile: Teuerung.

51800000 Franken ( 29%) Sicherheitsmassnahmen bei der Munitionslagerung 41000000 » ( 23%) Unsicherheiten der Projektgestaltung und der Kostenschätzung 85300000 » (48%) 177600000 Franken (100%) !.. Teuerung Da die Grundlagen für das Eüstungsprogramm anfangs 1950 zusammengestellt wurden, zogen die seither eingetretene Teuerung auf Materialpreisen und die Lohnerhöhungen Preiserhöhungen von durchschnittlich 15 Prozent nach sich, die ihre Auswirkungen auf die Baukosten haben. Dabei ist zu beachten, dass der grösste Teil der Bauten zwischen Sommer 1951 und 1952 vergeben wurden, während sich die Arbeiten auf mehrere Jahre erstrecken werden.

Auf den für Bauten bewilligten Betrag von 342 Millionen Franken bezogen, machen die Preiserhöhungen bei einer durchschnittlichen Teuerung von 15 Prozent rund 51 Millionen Franken aus.

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2. SicherheitsmaSBnahmen bei der Munitionslagerung Der Bericht der Expertenkommission über die Ursachen der Katastrophen von Dailly und Blausee-Mitholz ist am 30. Juli 1949 erschienen. Dieser Bericht enthält eine ganze Anzahl von Forderungen und Empfehlungen über bauliche Belange für die Munitionslagerung in unterirdischen Anlagen. Die Angaben der Experten mussten durch die Aufstellung von Normen ausgewertet werden, die inskünftig für den Bau von Munitionsmagazinen als Grundlage zu dienen haben.

Die im Eüstungsprogramm eingestellten Beträge für die Lagerung der Munition entsprachen dem Stand von 1950, wobei den Empfehlungen der Experten noch nicht in vollem Umfang Eechnung getragen werden konnte.

Obwohl der Bundesrat, um Kosten zu sparen, das Eidgenössische Militärdepartement ermächtigte, von den ausserordentlich weitgehenden Forderungen der Expertenkommission für die Sicherheitsmassnahmen in einigen Punkten abzuweichen, ergaben sich doch wesentlich grössere Kosten, als bei der Aufstellung des Büstungsprogramnis vorgesehen werden konnte. Hiezu ist zu bemerken, dass die Forderungen der Experten für die Munitionslagerung insbesondere nachstehende Auswirkungen zur Folge hatten: Bedeutende Vermehrung der Zahl der Kammern, um einerseits die Zusammenlagerung grösserer Mengen Munition zu vermeiden und andererseits die getrennte Lagerung nach den verschiedenen Gefahrenklassen zu gewährleisten; Auflockerung der Belegung und daraus resultierender vermehrter Kaumbedarf; Umänderung der bestehenden Magazine zwecks Anpassung an die neuen Bestimmungen; Verlängerung der Zufahrten, weil die neuen Magazine abseits von bewohnten Gebieten liegen müssen; Zusätzliche Sicherungsanlagen für die Brandbekämpfung.

Die seinerzeit nicht erfassten Massnahmen verursachten Mehrkosten für die Munitionsanlagen der Kriegsmaterialverwaltung, der Festungen und der Flugplätze im Betrage von rund 41 Millionen Franken.

3. Unsicherheit der Projektierung und Kostenberechnung Wir haben bereits eingangs darauf hingewiesen, dass bei Aufstellung des Eüstungsprogramms meist nur der ungefähre Eaumbedarf bekannt war, dass für die meisten Objekte weder die örtlichkeit festgelegt war, noch Projekte vorlagen, und dass die Kosten überschlägig berechnet und zum Teil nur geschätzt werden konnten. Es muss zugegeben werden, dass diese Schätzungen weit unter den späteren Kostenberechnungen lagen.

So war z. B. der Baumbedarf für die Unterbringung der Motorfahrzeuge zu knapp berechnet. Wie bereits erwähnt, sollte das Motorfahrzeugdepot der Zentralschweiz um eine .Halle vermehrt werden.

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Bei der Wahl der örtlichkeit für die oberirdische und unterirdische Lagerung von Munition und Sprengstoffen ergaben sich grössere Schwierigkeiten. So war man in den meisten Fällen genötigt, diese Anlagen in abgelegene Täler zu verlegen und oft wenig günstige geologische Verhältnisse in Kauf zu nehmen. Zu abgelegenen Orten müssen kostspielige Zufahrten erstellt werden.

Auch zeigte sich erst auf Grund der Erprobung verschiedener Typen von Badar-Frühwarn-Geräten in den Jahren 1951 und 1952, dass sie mit Erfolg nicht auf den Höhen der Voralpen, sondern im Gebirge aufgestellt werden müssen, was die Kosten für ihren Einbau ganz wesentlich erhöht. Zum Teil müssen für die Bauausführung besondere Seilbahnen erstellt werden. Wir werden noch prüfen, ob nicht noch Änderungen an dem heute vorliegenden Programm vorgenommen und Einsparungen erzielt werden können. Das gleiche gilt auch für die Stationen. der Eichtstrahlgeräte.

Bei der Bearbeitung der Ausführungsprojekte für die einzelnen Bauten zeigte sich die Notwendigkeit, wesentliche Änderungen und Ergänzungen im Bauvorhaben vorzunehmen.

So war ursprünglich lediglich eine Erweiterung der bestehenden Pulverfabrik vorgesehen. Aus Sicherheitsgründen hat sich jedoch der Bundesrat bei der Projektgenehmigung genötigt gesehen, eine stärkere Dezentrahsation vorzunehmen, was zu bedeutenden Mehrkosten führen wird.

Bei den Verhandlungen über die Erweiterung der Waffenplätze mussten angesichts der Schwierigkeiten, die sich von Seiten der Grundeigentümer und der Lokalbehörden ergaben, Zugeständnisse gemacht werden, um die Projekte überhaupt verwirklichen zu können.

Die Projektstudien für die Flugzeugkavernen haben zu weitgehenden Konzeptionsänderungen geführt, indem es als dringend notwendig erachtet wurde, die Flugzeuge nicht nur bombensicher unterzubringen, sondern auch unter Fels reparieren und instandstellen zu können und die Munition der Flugplätze und den Kommandoposten in den Kavernen unterzubringen. Die Berücksichtigung dieser Forderungen lässt die Verwirklichung des ganzen Programms nicht zu. Man müsste sich mit dem Ausbau von nur halb soviel Kavernen begnügen, als vorgesehen sind, um wenigstens diese den Anforderungen entsprechend ausbauen zu können. Auf den Bau der noch nicht in Angriff genommenen Kavernen wird deshalb vorläufig verzichtet.

Im Zuge des
Wiederaufbaues von Dailly hat sich als unerlässlich erwiesen, die Bewaffnung den neuzeitlichen Erkenntnissen anzupassen und zu verstärken.

Wir müssen zugeben, dass bei der Aufstellung des Bauprogramms nicht alle Konsequenzen überblickt worden sind, so dass Ergänzungen und Erweiterungen an den Projekten vorgenommen werden mussten. Doch sind keine im Eüstungs-.

Programm nicht vorgesehenen Positionen aufgenommen worden, ausgenommen die 4. Halle im Motorfahrzeugdepot der Zentralschweiz, mit deren Bau aber noch nicht begonnen wurde.

Die e f f e k t i v e n Baukosten ergeben sich erst auf Grund der Submissionen und der Bauabreohnungen, die in den meisten Fällen höher sind, als im

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Kostenvoranschlage vorgesehen war. Dies trifft besonders zu bei den Munitionsmagazinen und den Felsentankanlagen.

Die Mehrkosten, die aiif die Unsicherheit der Projektierung und die blosse Schätzung der Kosten bei Aufstellung des Büstungsprogramms zurückzuführen sind, betragen 85,8 Millionen Franken.

D. Schlussbemerkungen Die vorstehenden Ausführungen legen dar, dass nach 2% Jahren das seinerzeit von den eidgenössischen Eäten gutgeheissene Eüstungsprogramm zu einem beträchtlichen Teile verwirklicht werden konnte. Während die Teuerung und die zu Beginn der Fabrikations- und Bauperiode noch bestehenden unsichern Faktoren bei der Materialbeschaffung nicht stark ins Gewicht fielen, ergibt sich bei den Bauten und Anlagen eine erhebliche Summe von Mehrkosten, auf die wir einzeln hingewiesen haben.

Vom bewilligten Gresamtaufwand im Betrage von 1468,8 Millionen Franken s n

i d

a) b) c) d)

bis Ende 1952 ausgegeben worden .

Aufträge bereits erteilt und die Arbeiten im Gange für Aufträge noch nicht erteilt für die Beschaffungen noch nicht festgelegt für . . . .

die mutmasslichen Mehrkosten betragen somit

. . . .

Mio. Fr.

Mio. Fr.

569,9 401,8 300,8 410,5

1682,5 219,2

Es handelt sich hier um mutmassliche Mehrkosten, weil nur für die bereits ausgeführten Arbeiten genaue Angaben vorhegen, bei denen es sich um eigentliche Kostenüberschreitungen handelt. Auch in den Zahlen für die in Auftrag gegebenen und die noch nicht erteilten Arbeiten sind die Mehrkosten eingerechnet. Man war aber auf Schätzungen angewiesen, weil die effektiven Mehrkosten sich erst auf Grund der Abrechnungen ergeben werden. Einzig der Betrag für die noch nicht festgelegten Beschaffungen enthält keine Angaben über allfällige Mehrkosten, weil es sich um Massnahmen handelt, über deren Durchführung noch Ungewissheit besteht.

Angesichts dieser Unsicherheiten dürfte es heute verfrüht sein, Antrag auf Gewährung neuer Mittel zu stellen, dies umsomehr, als die bewilligten Mittel noch lange nicht voll in Anspruch genommen wurden. Verpflichtungen sind bis Ende 1952 eingegangen für die ausgeführten und im Gange befindlichen Beschaffungen (lit. a und b) im Betrage von 971,7 Millionen Franken, so dass von den 1464 Millionen Franken ein Betrag von 491,6 Millionen, also ungefähr i/s der bewilligten Mittel noch nicht beansprucht sind.

Der unter lit. c erwähnte Betrag für noch nicht erteilte Aufträge von 800,8 Millionen wird allerdings größtenteils in Anspruch genommen werden müssen, um unbestrittene Kriegsmaterialbeschaffungen und dazu dringend benötigte Bauten trotz der ausgewiesenen Mehrkosten ausführen und vollenden zu können.

. . .

.

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Der Betrag von 410,5 Millionen Franken unter lit. d für noch nicht festgelegte Beschaffungen betrifft (vgl. Kolonne S der Tabelle 1) die Beschaffung von Fliegerabwehrwaffen im Betrage von .

Panzerwagen » » » .

Munition für noch nicht entwickelte neue Flugzeuge im Betrage von . .

116,9 Millionen 267,7 Millionen 25,9 Millionen

Die Beschaffung von leistungsfähigen Fliegerabwehrgeschützen und Feuerleit-Badar hat sich verzögert, weil bisher die Entwicklungsarbeiten nicht soweit fortgeschritten sind, dass Entschlüsse gefasst werden könnten. Es ist aber dringend nötig, unsere Fliegerabwehr zu verstärken. Dieser Betrag von 116,9 Millionen wird deshalb in Anspruch genommen werden müssen.

Mit Bezug auf die Panzerbeschaffung erinnern wir daran, dass bei der Aufstellung des Küstungsprogramms noch keine Möglichkeit bestand, für unsere "Verhältnisse geeignete Panzer zu beschaffen. Die eidgenössischen Bäte haben deshalb bei der Genehmigung des Büstungsprogramms verfügt, dass über die Panzerbeschaffung eine besondere Vorlage an sie zu richten sei. In der Folge wurde auf Antrag des Bundesrates vom 23. Oktober 1951 der Ankauf von 200 leichten Panzern des Typs AMX18 beschlossen. Diese Panzer sind in Ablieferung begriffen. Der Entscheid über die Verwendung des verbleibenden Betrages von 267,8 Millionen für die Panzerbeschaffung steht somit noch aus. In der letzten Zeit zeigte sich nun die Möglichkeit, britische oder amerikanische Panzer zu erwerben. Um das wichtige Problem der weiteren Panzerbeschaffung gründlich abzuklären, werden Versuche mit 2 britischen und 2 amerikanischen Panzermustern bei uns durchgeführt. Eine besonders ernannte Panzerbesohaffungskommission ist beauftragt, über das für unsere Verhältnisse und Bedürfnisse bestgeeignete Modell, sowie über die Beschaffung»-, Unterhalts- und Betriebskosten Bericht zu erstatten. Die Frage der Panzerbeschaffung hängt wesentlich davon ab, ob auch die nötigen Mittel für den Unterhalt, Botrieb und die Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Schliesslich kann auch über den Betrag von 25,9 Millionen Franken für die Beschaffung der Munition für neue, erst in Entwicklung befindliche Flugzeuge nicht verfügt werden, bevor nicht feststeht, ob und wie viele dieser neuen Flugzeuge beschafft werden können.

Für die Beschaffung von Panzern und Flugzeugen ist den eidgenössischen Bäten zu gegebener Zeit gesondert Antrag zu stellen. Die Einführung schwerer Panzer und leistungsfähigerer Flugzeuge bleibt, zufolge höherer Betriebs-, Unterhalts- und Eeparaturkosten, nicht ohne Einfluss auf die ordentlichen jährlichen Wehrbudgets. Die Begrenzung der jährlichen normalen Militärausgaben auf 500
Millionen hat zur Folge, dass die Année gewisse Änderungen erfährt und Beschränkungen unvermeidlich werden. Hierüber kann aber erst auf Grund eingehender Studien Beschluss gefasst werden. Es scheint uns auch aus diesem Grunde verfrüht zu sein, heute schon Antrag auf Bewilligung von weiteren Mitteln für die erwähnten Mehrkosten zu verlangen. Abgesehen

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von der Panzerbeschaffung kann das Eüstungsprogramm auch unter Berüokßichtigung der Mehrkosten im Rahmen des bewilligten Gesamtaufwandes zu Ende geführt werden. Dabei soll nach Möglichkeit darnach getrachtet werden, weitere Einsparungen zu erzielen. Die Frage der Bewilligung zusätzlicher Mittel stellt sich somit erst, wenn den eidgenössischen Bäten Botschaft und Antrag für die Beschaffung weiterer Panzer unterbreitet wird.

Wie wir in unserer Botschaft vom 16. Februar 1951 darlegten, wurden nur Maßnahmen erster Dringlichkeit ins Eüstungsprogramm aufgenommen. Es wird nicht zu umgehen sein, im Laufe der Zeit neue, dringende Bedürfnisse anzumelden, die selbstverständlich mit Rücksicht auf die finanzielle Belastung auf das allernotwendigste beschränkt werden müssen. Nicht dringliche Arbeiten sollen auf Krisenzeiten verschoben werden.

Wir haben die Ehre, Ihnen, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, zu beantragen, vom Bericht über die Abwicklung des Rüstungsprogramms Kenntnis zu nehmen und den Bundesrat zu ermächtigen, gemäss vorstehenden Ausführungen im Rahmen des bewilligten Gesamtaufwandes die im Rüstungsprogramm vorgesehenen Massnahmen weiterzuführen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 15. April 1953.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates 1156

Der Bundespräsident: Etter Der Bundeskanzler: Ch. Oser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Abwicklung des Rüstungsprogramms (Vom 15. April 1953)

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1953

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16

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23.04.1953

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