00.009 Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Sonderbotschaft zur Neuzuteilung des 20-Millionen-Kredites für Sion 2006) vom 26. Januar 2000

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Januar 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

10822

Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1999-6081

1615

Übersicht Mit dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bewilligten National- und Ständerat einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken für Beiträge an die Erstellung von einigen namentlich ausgewählten, für den Schweizer Sport vorrangigen Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Dieser Bundesbeschluss gründet sachlich auf dem Nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) und der Botschaft vom 22. April 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (Botschaft 1).

Bereits zuvor, am 16. März 1998, hatte das Parlament mit dem Bundesbeschluss über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Olympischen Winterspiele «Sion­ Valais­Wallis­Switzerland» einen Kredit von 20 Millionen Franken für die Finanzierung nachnutzbarer Sportanlagen von nationaler Bedeutung gesprochen. Diese 20 Millionen Franken sind gemäss der gleichnamigen Botschaft dem Kredit im Rahmen des NASAK zuzurechnen. Der gesamte NASAK-Verpflichtungskredit beträgt damit 60 + 20, d.h. 80 Millionen Franken.

Für den Fall des Scheiterns der Schweizer Olympiakandidatur wurde in der Botschaft 1 festgehalten, dass die Projekte von nationaler Bedeutung, welche mit dem 20-Millionen-Kredit zu unterstützen sind, mittels einer Sonderbotschaft neu bestimmt werden müssen. Dieser Fall ist eingetreten: Am 19. Juni 1999 entschied das Internationale Olympische Komitee in Seoul, die Olympischen Winterspiele 2006 nicht in der Schweiz durchzuführen. Aus diesem Grund wurde die vorliegende Sonderbotschaft notwendig. Es geht darum, den für olympische Infrastrukturen bewilligten 20-Millionen-Kredit im Rahmen des NASAK für die Erstellung anderer Sportanlagen von nationaler Bedeutung neu zuzuteilen.

Bei dieser Neuzuteilung steht die Erstellung einer guten Infrastruktur für die Eisund Schneesportarten im Vordergrund. Bei der Verteilung des 60-MillionenKredites wurden deren Bedürfnisse weitgehend zurückgestellt, weil berücksichtigt wurde, dass für diese Sportarten im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele Sion 2006 hervorragende nachnutzbare Anlagen gebaut würden. Die jetzt notwendig gewordene Priorisierung von neuen Projekten ist im Zusammenhang mit dem gesamten NASAK-Kredit zu verstehen: Ziel ist, die wichtigsten Infrastrukturprojekte zu Gunsten der in der Schweiz bedeutendsten Sportarten
zu unterstützen, namentlich Stadien, polysportive Anlagen sowie Schnee- und Eissportanlagen. Die Bereiche Stadien und polysportive Anlagen sind mit dem 60-Millionen-Kredit abgedeckt. Die Mängel bei der Infrastruktur für den Eis- und Schneesport sollen dank Beiträgen aus dem 20-Millionen-Kredit behoben werden.

Die für eine Unterstützung vorgesehenen Projekte sind im Anhang 1 beschrieben.

Es handelt sich um Neubauten beziehungsweise Erweiterungen oder Anpassungen bestehender Anlagen: Eissporthalle St. Jakob Basel; Eisschnelllaufrundbahn Davos; nationales Eissportzentrum Wallis für Eiskunstlauf, Short Track, Synchronized Skating und Curling und ausgewählte kleinere Eissportanlagen von nationaler Bedeutung; Bob-Bahn St. Moritz-Celerina; nationaler Trainings- und Wettkampfstützpunkt SSV Zermatt; Skisprung-Schanze Engelberg; nachnutzbare Sportinfrastruk-

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turen und Sicherheitseinrichtungen für die Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2003 im Engadin; Sportzentrum Glarner Unterland; nationales polysportives Basketballzentrum Freiburg; ausgewählte kleinere Anlagen von nationaler Bedeutung.

Die vorliegende Sonderbotschaft ist eine Ergänzung zur Botschaft vom 22. April 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Die Ziele, die Begründung der Notwendigkeit und die Kriterien des finanziellen Engagements des Bundes sind daher bei beiden Botschaften identisch. Die grosse Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft ist unbestritten. Stichworte dazu sind: Gesundheitsund Leistungsförderung, Lebensqualität, soziale Integration und gesellschaftlicher Zusammmenhalt, Tourismus, Freizeit, Unterhaltung, Integration der Schweiz im internationalen Umfeld. Der Bund hat einen in der Bundesverfassung verankerten, umfassenden gesetzlichen Auftrag zur Förderung des Sports, der auch finanzielle Beiträge an Sportanlagen von nationaler Bedeutung explizit einschliesst.

Während die Qualität und Quantität der lokalen und regionalen Sportanlagen allgemein als gut bezeichnet werden kann, bestehen bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung gravierende Mängel. Es liegt in der Verantwortung des Bundes, die gemeinsamen Anstrengungen der privaten Investoren, Sportverbände, Gemeinden und Kantone zu koordinieren und diese bei der Erstellung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung subsidiär zu unterstützen. Ein finanzielles Engagement des Bundes ist dabei ausschlaggebend für eine ausreichende Verbesserung der Situation in absehbarer Zeit, weil die übrigen Partner, insbesondere die Kantone, Städte und Gemeinden, nicht mehr in der Lage sind, nationale Aufgaben allein zu finanzieren. Mit Finanzhilfen des Bundes im Gesamtbetrag von maximal 80 Millionen Franken an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für Ausbildung, Training und Wettkampf soll eine langfristige Entwicklung mit positiven Auswirkungen auf den Breiten- und den Spitzensport initiiert werden. Tatsächlich mehren sich die ermutigenden Anzeichen dafür, dass der eingeschlagene Weg richtig ist und sich die Situation bei den Stadien und den polysportiven Anlagen in den nächsten Jahren, nicht zuletzt dank des NASAK und der Bundesbeiträge, markant verbessern wird. Wichtig ist jetzt, dass auch die Eis- und Schneesportverbände
eine Infrastruktur erhalten, die ihren Bedürfnissen entspricht, wofür mit den neu zuzuteilenden 20 Millionen Franken ein entscheidender Beitrag geleistet werden kann.

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Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Ausgangslage

1.1.1

Olympische Winterspiele 2006

Am 19. Juni 1999 entschied das Internationale Olympische Komitee in Seoul, die Olympischen Winterspiele 2006 nicht in der Schweiz durchzuführen. Dieser Entscheid hat Auswirkungen auf das Nationale Sportanlagenkonzept vom 23. Oktober 1996 (NASAK) und die Beitragsleistungen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Mit Bundesbeschluss vom 16. März 1998 über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Olympischen Winterspiele 2006 (BBl 1998 1480) hatte das Parlament «einen Beitrag von höchstens 20 Millionen Franken zur Finanzierung der Sportanlagen von nationaler Bedeutung» bewilligt. In der gleichnamigen Botschaft vom 17. September 1997 (BBl 1997 IV 897) wird dazu unter Ziffer 312 präzisiert: «Die mit diesen Beiträgen finanzierten Projekte müssen integralen Bestandteil des (NASAK) bilden und diesen Kriterien entsprechen. Dieser Investitionsbeitrag wird einem allfälligen Verpflichtungskredit nach NASAK angerechnet.» Der gesamte Verpflichtungskredit im Rahmen des NASAK beträgt damit 80 Millionen Franken, nämlich 60 Millionen auf Grund des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 1998 und 20 Millionen, welche ursprünglich für Sion 2006 vorgesehen waren. Thema dieser Sonderbotschaft ist die Neuzuteilung dieser 20 Millionen Franken an andere Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

1.1.2

Botschaft und Bundesbeschluss über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Mit dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (BBl 1999 221) (im Folgenden mit «Bundesbeschluss 1» bezeichnet) bewilligte das Parlament einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken für Beiträge an den Bau oder die Erweiterung der wichtigsten, namentlich festgelegten Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Für den Fall des Scheiterns der Schweizer Olympia-Kandidatur wurde in der Botschaft vom 22. April 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung (BBl 1998 3745) (im Folgenden mit «Botschaft 1» bezeichnet) unter Ziffer 31 Folgendes festgehalten: «Sowohl mit den Olympischen Spielen 2006 im Wallis als auch mit den Beiträgen an Sportanlagen wird angestrebt, in der Schweiz eine langfristige Entwicklung auszulösen. Es ist daher wichtig, dass der Betrag von max.

80 Millionen Franken in vollem Umfang für die Förderung von Sportanlagen eingesetzt werden kann, gerade auch dann, wenn die Olympischen Winterspiele 2006 nicht in der Schweiz stattfinden sollten. In diesem Fall müssten die Projekte für Sportanlagen von nationaler Bedeutung, welche mit den für die Finanzierung von

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olympischen Anlagen bereits bewilligten 20 Millionen Franken zu unterstützen sind, im Rahmen einer Sonderbotschaft neu bestimmt werden.» Vom bewilligten NASAK-Kredit von 60 Millionen Franken wurden 34 Millionen Franken für Stadien, 20 Millionen Franken für polysportive Anlagen und 6 Millionen Franken für Eis- und Schneesportanlagen bestimmt. Die Eis- und Schneesportarten wurden nicht ihrer Bedeutung entsprechend berücksichtigt, weil zu Gunsten von Sion 2006 bereits zuvor ein dem NASAK zuzurechnender Investitionskredit von 20 Millionen Franken bewilligt worden war. In der Botschaft 1 steht dazu unter Ziffer 223.4: «Die Anlagenbedürfnisse des Schneesports hängen eng mit dem Entscheid über die Durchführung der Olympischen Spiele 2006 im Wallis zusammen und müssen bis dahin noch grösstenteils zurückgestellt werden. Falls der Entscheid positiv ausfällt, ist zu erwarten, dass der Schneesport von den Olympischen Spielen eine ausgezeichnete Infrastruktur wird.»

1.1.3

Sonderbotschaft

Die vorliegende Sonderbotschaft wurde vorgesehen für den Fall, dass die Olympischen Winterspiele Sion 2006 nicht in der Schweiz durchgeführt werden sollten.

Dieser Fall ist eingetreten.

Entsprechend enthält der nachfolgend vorgelegte Entwurf des Bundesbeschlusses zur Neuzuteilung des 20-Millionen-Kredites für Sion 2006 die notwendigen Ergänzungen zum Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Es geht hauptsächlich darum, die Erstellung zeitgemässer Infrastrukturen zu Gunsten der Schnee- und Eissportarten zu fördern als Ersatz für die nicht realisierbaren olympischen Anlagen.

Grundsätzlich behalten die in Botschaft 1 dargelegten Ziele, Erläuterungen und Kriterien auch in der vorliegenden Sonderbotschaft Gültigkeit. Verschiedene Abschnitte werden daher im Wortlaut aus Botschaft 1 zitiert; im Text wird darauf hingewiesen. Einzelne Aussagen sind dabei in Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Ereignisse und Entwicklungen zu interpretieren.

1.1.4

Das nationale Sportanlagenkonzept (NASAK)

Das NASAK bildet die sachliche Grundlage für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung. Am 23. Oktober 1996 hiess der Bundesrat das NASAK als Konzept gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (SR 700) gut (BBl 1997 II 1569). Es besteht aus dem vom Bundesrat beschlossenen Konzept im engeren Sinne, dem Erläuterungsbericht und dem periodisch zu aktualisierenden Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Darin werden unter der Rubrik «Ist-Zustand» die bestehenden, unter «Soll-Zustand» die zusätzlich benötigten Anlagen aufgelistet. Das NASAK formuliert und erläutert die Sportanlagenpolitik des Bundes und legt die Kriterien für die nationale Bedeutung von Sportanlagen fest. Als Konzept nach Raumplanungsgesetz bildet es die Grundlage für die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes in diesem Sachbereich mit den übrigen raumwirksamen Tätigkeiten.

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Im Auftrag von Bundesrätin Ruth Dreifuss wurde das NASAK 1994­1996 vom Bundesamt für Sport (BASPO) und von der vom BASPO eingesetzten Expertengruppe in enger Zusammenarbeit mit allen Partnerinstitutionen des Schweizer Sports erarbeitet. Es handelt sich um ein breit abgestützes Planungs- und Koordinationsinstrument. Sowohl das NASAK als auch die darauf abgestützte Botschaft über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung gehen auf einen Auftrag des Parlamentes von 1992 zurück.

1.2

Ergebnisse des Vorverfahrens

Das federführende BASPO steht in ständigem Kontakt mit den zuständigen und den interessierten Partnerinstitutionen, namentlich mit der Eidgenössischen Sportkommission, dem Schweizerischen Olympischen Verband, den nationalen Sportverbänden, den Sportämtern der Kantone und den Trägerschaften von Sportanlagen. Die vorliegende Sonderbotschaft gründet daher, ebenso wie damals die Botschaft 1, auf einer breiten Akzeptanz im Schweizer Sport.

Auf ein eigentliches Vorverfahren wurde wegen des damit verbundenen Finanz- und Zeitaufwandes verzichtet, weil es sich ­

nicht um eine Vorlage mit grosser Tragweite handelt und sie weder in erheblichem Masse ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen wird noch die Schaffung neuer Aufgaben oder die Änderung von Zuständigkeiten nach sich zieht

­

um eine Ergänzung zu einem bereits im Parlament behandelten Geschäft handelt und dafür ein klar formulierter Auftrag besteht.

1.3

Erledigung der parlamentarischen Vorstösse

Es sind keine parlamentarischen Vorstösse zu diesem Thema hängig.

2

Besonderer Teil

2.1

Zweck des Bundesbeschlusses

Den Eidgenössischen Räten wird beantragt, den für olympische Sportanlagen im Rahmen von Sion 2006 bewilligten Kredit für Finanzhilfen an den Bau von anderen, konkreten Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu bewilligen. Mit dem beantragten 20-Millionen-Verpflichtungskredit wird ­ in Ergänzung zum bereits gewährten NASAK-Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken ­ bezweckt, die Realisierung der wichtigsten und dringendsten Vorhaben zu Gunsten der Eis- und Schneesportarten zu ermöglichen, auszulösen und zu beschleunigen. Ausserdem soll das Angebot im Bereich der polysportiven Zentren und Anlagen abgerundet werden; zu diesem Zweck sind kleinere Beiträge aus dem 20-Millionen-Kredit vorgesehen.

Die für einen Bundesbeitrag vorgesehenen Vorhaben werden im Anhang beschrieben.

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2.2

Erläuterungen

2.2.1

Sportanlagen im Lichte der sportpolitischen Ziele des Bundes

2.2.1.1

Einleitung

Aus Botschaft 1: «Die wichtige Rolle des Sports in unserer Gesellschaft in verschiedenen Bereichen wie Erziehung, soziale Integration, Gesundheits- und Leistungsförderung, Freizeitgestaltung, Tourismus, Wirtschaft, Medien, Ansehen der Schweiz ist unbestritten. So treiben beispielsweise über 50 Prozent der Schweizer Bevölkerung wöchentlich ein- oder mehrmals Sport, und die 81 Mitgliedverbände des Schweizerischen Olympischen Verbandes (SOV) zählen 3,5 Millionen Mitglieder in über 27 000 Vereinen. Es gehört daher zu den Aufgaben des Staates, partnerschaftlich mit den privatrechtlichen Organisationen den Sport zu unterstützen und zu fördern. In der Schweiz geht es in den nächsten Jahren im Sport darum, einerseits das Erreichte zu festigen, an neue Erfordernisse anzupassen und auszubauen, anderseits die in einzelnen Bereichen festgestellten Mängel und Schwächen zu beheben. Ein solcher Bereich mit Mängeln ist das Sportanlagenangebot. Wohl verfügt die Schweiz im internationalen Vergleich im Breitensport, auf Stufe der Gemeinden, über eine hohe Dichte von Sportanlagen mit hervorragender Qualität; aber es bestehen gravierende Defizite bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung, insbesondere bei den Grossanlagen zur Durchführung von international wichtigen Sportveranstaltungen.»

2.2.1.2

Breitensport und Spitzensport

Aus Botschaft 1: «Die Anstrengungen des Bundes zielen darauf ab, Jugend+Sport als nationales Förderungswerk zu erhalten und zu stärken, an allen Volks-, Mittelund Berufsschulen die Vorschriften über den Sportunterricht durchzusetzen sowie den Erwachsenensport, insbesondere den Sport der Seniorinnen und Senioren, weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Bund, unter anderem Strategien zu erarbeiten mit dem Ziel, die Gemeinden und Trägerschaften von Sportanlagen zur Optimierung der Nutzung ihrer Sportanlagen anzuregen, um deren Verfügbarkeit zu Gunsten der Bevölkerung zu verbessern.

Im Spitzensport sollen die Schweizer Athletinnen und Athleten im internationalen Leistungsvergleich wenigstens in den Hauptsportarten konkurrenzfähig bleiben oder es wieder werden, unter anderem auch, um ihre Vorbildfunktion für die Jugend erfüllen zu können. Notwendig sind allgemeine Verbesserungen des Umfeldes, namentlich bei den Angeboten für die kombinierte sportliche und schulische Ausbildung von Nachwuchsathletinnen und -athleten, in der sportwissenschaftlichen Forschung und bei der Sportinfrastruktur.

Spitzensport und Breitensport bedingen sich gegenseitig in komplexer Weise. Der Spitzensport stimuliert den Breitensport, der umgekehrt die Basis für den Spitzensport bildet. Als Element der sportlichen Ausbildung liefert der Wettkampf auf hohem Niveau wertvolle Rückmeldungen für die Entwicklung der sportwissenschaftlichen Theorie und die Gestaltung des Trainings. Sowohl der Breitensport als auch der Spitzensport benötigen eine Unterstützung durch den Staat. Im Interesse einer differenzierten und kritischen Betrachtung muss angefügt werden, dass die Förde-

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rung des Sports auch beinhaltet, allfällige Auswüchse zu erkennen und möglichst zu verhindern.»

2.2.1.3

Internationale Sportanlässe

Aus Botschaft 1: «In der Schweiz sollen in Zukunft wieder vermehrt grosse internationale Sportveranstaltungen stattfinden können, insbesondere in den Sportarten mit breiter internationaler Publikumsresonanz. Beispiele sind die Olympischen Winterspiele 2006 im Wallis, die Fussball-EM 2004 (100-Jahr-Jubiläum der FIFA und 50Jahr-Jubiläum der UEFA), die Alpinski-WM 2003 im Engadin, EishockeyWeltmeisterschaften, Rad-Weltmeisterschaften auf der Bahn, Leichtathletik-Europameisterschaften u.a. Solche Anlässe sind wichtige Herausforderungen, etwas Aussergewöhnliches und Innovatives zu leisten und dabei in gesamtheitlicher und vorbildlicher Weise auch die anderen Anliegen, beispielsweise diejenigen des Umweltschutzes, zu berücksichtigen. Sie bieten der Schweiz eine Bühne, um sich als weltoffenes, leistungsfähiges Land zu präsentieren und ihre Rolle als Gastgeberin wieder neu zu entdecken. Voraussetzung für die Durchführung solcher Anlässe ist eine geeignete Infrastruktur.»

2.2.1.4

Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Aus Botschaft 1: «Normgerechte, attraktive und sichere Sportanlagen sind eine der Voraussetzungen für die Konkurrenzfähigkeit unserer Athletinnen und Athleten im internationalen Leistungsvergleich sowie für die Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen. Die weltweiten Entwicklungen im Sport, beispielsweise die Bildung einer Golden League in der Leichtathletik, die zunehmende Bedeutung des Eurofussballs (Champions League, Cup der Cupsieger, UEFA-Cup) und des Eurohockeys, die Professionalisierung des Skisports, lassen in Anbetracht des grossen Medieninteresses voraussehen, dass wichtige Veranstaltungen bald nur noch in den besten Anlagen stattfinden können. Die Ansprüche an solche Anlagen nehmen weiter stark zu. Die Differenz zwischen dem Ist- und dem Soll-Zustand in der Schweiz ist schon heute sehr gross. Für die Medien, die auf zeitgemässe Sportanlagen mit einer entsprechenden Medieninfrastruktur angewiesen sind, bestehen heute allgemein schlechte Voraussetzungen. Folgen davon sind ein schwindendes Interesse der Fernsehgesellschaften an Übertragungen und eine geringe Bildschirm- und Werbepräsenz der Schweiz im Ausland. Dadurch verliert der Sport bedeutende Einnahmen aus Übertragungs- und Werberechten, aber auch andere Branchen, beispielsweise der Tourismus, erleiden Einbussen. Wirksame bauliche Massnahmen zur Verbesserung der betreffenden Sportanlagen sind daher unabdingbar. Allein um den Status quo bei der Durchführung internationaler Grossanlässe zu erhalten, z.B. Weltklasse Zürich, Athlétissima Lausanne, Skiweltcup, sind grosse Anstrengungen erforderlich.

Während noch vor 30 Jahren die Sportanlagen ausschliesslich von der öffentlichen Hand finanziert wurden, verschiebt sich heute die finanzielle Last zunehmend auf private Trägerschaften, und die öffentliche Hand beteiligt sich an verschiedenen Formen der Mischfinanzierung.

Sport und Sportveranstaltungen sind Teil unserer Kultur. Die Zuschauerinnen und Zuschauer gehören zu Sportveranstaltungen wie das Publikum zum Theater. Sport und Publikum sind gegenseitig aufeinander angewiesen. Sportveranstaltungen er1622

möglichen dem Publikum, legitime und wichtige emotionale und soziale Bedürfnisse zu befriedigen. Zu allen Wettkampfanlagen gehören daher sichere Zuschaueranlagen mit zeitgemässem Komfort.

Ebenso wie im Wettkampfbereich ist eine qualitative und quantitative Verbesserung des Anlagenangebotes in den Bereichen Ausbildung und Training dringend erforderlich. Namentlich für die Durchführung von Trainingslagern und Zusammenzügen der verschiedenen nationalen Auswahlteams zahlreicher Verbände sowie für die Aus- und Weiterbildung auf nationaler Ebene von Trainerinnen und Trainern, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern, Funktionärinnen und Funktionären werden geeignete, meist polysportive Zentren benötigt. Moderne Wettkampfanlagen eignen sich bestens auch für die sportliche Ausbildung und das Training auf allen Leistungsstufen.

Moderne Sportanlagen von nationaler Bedeutung sollen auch in anderen Bereichen eine Vorbildfunktion erfüllen, beispielsweise durch eine gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr, den Einsatz moderner Umwelttechnik, rationelle Energienutzung und eine gute, situationsgerechte Integration in die bebaute und unbebaute Umgebung.»

2.2.2

Die Sportanlagenpolitik des Bundes

2.2.2.1

Ziele

Aus Botschaft 1: «In der Schweiz sollen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene genügend qualitativ gute Sportanlagen zur Verfügung stehen. Insbesondere sollen für die Hauptsportarten, dem Bedarf entsprechend, zeitgemässe Sportanlagen von nationaler Bedeutung in genügender Zahl für die Verbände zugänglich sein. Dies ist eine gemeinsame Aufgabe der Gemeinden, der Kantone, der privaten Trägerschaften, der Sportverbände und des Bundes.

Um Synergien nutzen und die dem Sport zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal und konzentriert einsetzen zu können, ist unter anderem Folgendes anzustreben: ­

die Verbesserung der Zusammenarbeit im Schweizer Sport allgemein und besonders zwischen den Anbietenden und den Benützenden von Sportanlagen

­

die Optimierung der Auslastung aller Sportanlagen und, falls sinnvoll und möglich, deren polysportive oder multifunktionale Nutzung

­

die koordinierte Planung neuer Projekte für den Bau von Sportanlagen auf regionaler und nationaler Ebene

­

die Zusammenarbeit mit Nachbarländern bei Planung, Bau und Benützung von Sportanlagen in Grenzregionen, falls dies im beiderseitigen Interesse möglich ist, beispielsweise im Rahmen von INTERREG, einer vom Bund unterstützten Initiative der Europäischen Union

­

die bewusste Pflege einer Kultur grosszügiger Solidarität über geographische sowie verbands- und parteipolitische Grenzen hinweg.»

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2.2.2.2

Ist- und Soll-Zustand sowie Mängel bei den Sportanlagen von nationaler Bedeutung

Aus Botschaft 1: «Die bestehenden und die zusätzlich benötigten Sportanlagen von nationaler Bedeutung sind im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgelistet.

Es besteht allgemein ein grosser Bedarf der nationalen Sportverbände an polysportiven Ausbildungs- und Trainingszentren sowie, für verschiedene Sportarten, an zeitgemässen, reglementskonformen Wettkampfanlagen mit den zugehörigen Nebenanlagen und -räumen.

Zahlreiche wichtige Anlagen genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr, namentlich bezüglich Sportreglementen, Sicherheit, Bauzustand, Medieninfrastruktur, Hygiene, Komfort. Die Gründe dafür liegen einerseits in der normalen Alterung der bestehenden Bausubstanz, anderseits in den steigenden Anforderungen an moderne Sportanlagen, insbesondere an die Publikums- und Medieninfrastrukturen. Wegen der steigenden Nachfrage werden ausserdem für verschiedene Sportarten zusätzliche Anlagen benötigt. Nicht zuletzt neuere oder in der Schweiz bisher wenig verbreitete Sportarten mit wachsender Beliebtheit und Medienpräsenz, beispielsweise Unihokkey, Base- und Softball, American Football, Rollsport, stellen neue Ansprüche an die Infrastruktur. Die unerwünschten Folgen der zunehmenden Divergenz zwischen Bedarf und Angebot werden sich mehren, falls nicht wirksame Massnahmen ergriffen werden.

Die grossen Schweizer Sportstadien in Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf sind veraltet und müssen dringend modernisiert werden, namentlich auch, um den Sicherheitsvorgaben des Europarates und der internationalen Verbände zu genügen.

Gemäss den neuen Sicherheitsvorschriften von UEFA und FIFA dürfen ab Saison 1998/1999 bei internationalen Fussballspielen nur noch Sitzplätze angeboten werden, was eine Verkleinerung der Zuschauerkapazitäten in den bestehenden Stadien zur Folge hat. Bedeutende internationale Spiele, welche auf neutralem Terrain auszutragen sind, beispielsweise Finalspiele der Europacup-Wettbewerbe, werden nur an Stadien mit mindestens 30 000 Sitzplätzen vergeben. In der Schweiz genügt zurzeit keine Anlage diesen Anforderungen.

Als Folge der Infrastrukturmängel wird es in allen Sportarten zunehmend schwieriger, wichtige internationale Veranstaltungen in der Schweiz durchzuführen. Alarmzeichen sind beispielsweise: ­

Die Bewerbung der Schweiz für die Fussball-WM 1998 hatte wegen der in jeder Beziehung ungenügenden Stadieninfrastruktur keine Chance.

­

Die Leichtathletik-EM 2002 wurde trotz ansonsten bester Qualifikation nicht Lausanne zugesprochen, weil die benötigten Sportanlagen zum Zeitpunkt der Vergabe nicht existierten. Dagegen verfügte der Austragungsort, die Stadt München, bereits bei der Bewerbung über eine geeignete Infrastruktur.

­

Obwohl positiv zu vermerken ist, dass die Eishockey-Weltmeisterschaft 1998 in der Schweiz stattfindet, muss festgestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Sportanlagen dem Vergleich mit den Anlagen der A-WM 1996 (Italien) und 1997 (Finnland) in keiner Weise standhalten und in diesem Bereich von der Schweiz kein vorteilhaftes Bild zeichnen.

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­

Die traditionsreichen Eisschnellauf-Wettkämpfe auf der Natureis-Rundbahn in Davos (Weltcup, EM, WM) finden nicht mehr statt, weil in den letzten Jahren zahlreiche Veranstaltungen wegen Wärmeeinbrüchen abgesagt werden mussten. In Davos fehlt heute eine moderne Kunsteis-Rundbahn.

­

Selbst im Skisport wird es zunehmend schwieriger, Weltcup-Wettkämpfe und andere wichtige internationale Veranstaltungen in die Schweiz zu holen, weil die Skisportanlagen in der Schweiz veraltet beziehungsweise diejenigen im Ausland besser ausgebaut sind.

Die Situation ist alarmierend, für die Schweiz steht viel mehr als der Sport auf dem Spiel: wenn unser Land bei der Vergabe von internationalen Sportveranstaltungen von der Weltkarte verschwindet, bedeutet das Marginalisierung, Verlust an weltweiten PR-Möglichkeiten, Verlust an gesunden organisatorischen und unternehmerischen Herausforderungen für die Bevölkerung und damit auch an Arbeitsplätzen, Verlust an internationalen Kontakten, weniger Tourismus. Eine solche Entwicklung läuft elementaren Interessen unseres Landes zuwider.»

2.2.2.3

Verantwortlichkeiten

Aus Botschaft 1: «Für die Sportförderung durch den Bund gelten allgemein die Prinzipien ­

der Autonomie des privatrechtlichen Verbands- und Vereinssports

­

der partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter allen Beteiligten des öffentlich-rechtlichen und des privatrechtlichen Sports

­

der Subsidiarität.

Die Hauptaufgabe der Verbände liegt in der Förderung der Sportaktivitäten. Als Gegenleistung für die wertvolle Arbeit im Dienste der Allgemeinheit stellt die öffentliche Hand in der Regel die erforderliche Infrastruktur zu günstigen Bedingungen zur Verfügung oder leistet den Verbänden und privaten Trägerschaften in geeigneter Weise Unterstützung beim Bau und Betrieb der Anlagen. Bei vielen Bauvorhaben, insbesondere für Sportanlagen von nationaler Bedeutung, setzt jedoch die öffentliche Hand wesentliche finanzielle Vorleistungen der beteiligten Sportverbände und privaten Trägerschaften voraus, bevor sie sich finanziell engagiert.

Die Gemeinden und Kantone sind für den öffentlich-rechtlichen Sport, insbesondere für den Schulsport, sowie für die Erstellung und den Betrieb der entsprechenden Infrastruktur von kommunaler, regionaler und kantonaler Bedeutung verantwortlich.

Als Partner der Vereine ermöglichen sie die verschiedensten Sportaktivitäten vom Kindes- bis zum Seniorenalter.

Der Bund ist im öffentlich-rechtlichen Bereich verantwortlich für die nationalen und internationalen Aufgaben. Dabei ist er Partner der Kantone, der nationalen Sportverbände und des Dachverbandes (Schweizerischer Olympischer Verband) sowie der internationalen öffentlich-rechtlichen Organisationen im Sport. Für die Infrastruktur von nationaler Bedeutung trägt der Bund eine Mitverantwortung. Er kann an den Bau von Anlagen nationaler Bedeutung finanzielle Beiträge leisten. Mit dem NASAK verfügt er über ein flexibles Instrument einer rollenden Planung, welches ermöglicht, die sich verändernden Bedingungen und Bedürfnisse auf dem Gebiet der

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Sportanlagen von nationaler Bedeutung rasch zu erkennen, die sinnvollen Koordinationsmassnahmen aufzuzeigen und die Partner auf dem Laufenden zu halten.»

2.3

Erfolg des bewilligten 60-Millionen-Kredites

Seit dem Bundesbeschluss 1 vom 17. Dezember 1998 sind die meisten der für eine Finanzhilfe vorgesehenen Projekte auf dem Weg zu ihrer Realisierung einen grossen Schritt weitergekommen. Den 60 Millionen Franken Finanzhilfe des Bundes stehen Gesamtinvestitionen zu Gunsten des Sports von über 400 Millionen Franken gegenüber. Damit hat das NASAK sowohl für den Sport als auch volkswirtschaftlich eine beträchtliche Signal- und Impulswirkung.

Die Realisierung dieser Projekte erlaubt dem Schweizer Sport einen wichtigen Schritt in die Zukunft. Die wichtigsten Bedürfnisse der Hauptsportarten in den Bereichen Ausbildung, Training und Wettkampf werden abgedeckt. Auch Nebensportarten können in beträchtlichem Ausmass profitieren. Die meisten dieser in den nächsten Jahren in Betrieb gehenden Anlagen dienen ausserdem dem Leistungs- und Gesundheitssport auf regionaler und lokaler Ebene. In den Stadien und Indoor-Arenen lassen sich weitere Grossveranstaltungen, z.B. Konzerte und Shows, durchführen. In den nächsten fünf Jahren wird sich die Situation im Bereich der Sportanlagen von nationaler Bedeutung, namentlich Stadien und polysportive Anlagen, markant verbessern.

2.4

Sonderbotschaft: Für Finanzhilfen vorgesehene Projekte

2.4.1

Auswahlkriterien

Aus Botschaft 1: «Die Kriterien für die Bemessung der Finanzhilfen und die Priorisierung der Projekte sind im Bericht zum NASAK ausformuliert und im Anhang beigefügt. Zentrales Kriterium ist, dass die interessierten nationalen Sportverbände den Bedarf an einer Anlage nachweisen und ihre nationale Bedeutung mittels einer schriftlichen Erklärung bestätigen, was beides Gegenstand der Prüfung und Zustimmung durch die zuständige Dienststelle des Bundes ist. Den Trägerschaften obliegt es, den Nachweis zu erbringen, dass ihre Anlage die übrigen NASAK-Kriterien erfüllt, namentlich auch diejenigen, welche auf eine gute Integration der Anlage in Gesellschaft und Umwelt hinzielen. Insbesondere muss der Betrieb und dessen Finanzierung sowie die Benützung durch die Verbände langfristig gewährleistet sein.

Die Priorisierung der Projekte, welche diese Grundbedingungen erfüllen, erfolgt nach der Bedeutung des Projektes und der begünstigten Sportarten, dem Anteil der Nutzung für nationale Aktivitäten sowie der Realisierungsreife, insbesondere der von der Trägerschaft erbrachten Vorleistungen und Finanzierung. Die Auswahl der Projekte richtet sich primär nach den Bedürfnissen des Sports.»

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2.4.2

Beitragsvereinbarungen

Aus Botschaft 1: «Vor der Beitragszusage legt die zuständige Dienststelle des Bundes gemeinsam mit den einzelnen Trägerschaften die Bedingungen für eine Bundesunterstützung schriftlich fest. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die oben erwähnten allgemeinen Kriterien, um allfällige zusätzliche Auflagen sowie um die Termine für den Baubeginn, die Inbetriebnahme und die Auszahlung des Beitrages.

Grundsätzlich ist mit den Beitragsvereinbarungen sicherzustellen, dass die Interessen des Sports, insbesondere des Sports auf nationaler Ebene, gewahrt und allfällige Missbräuche verhindert werden. Sollte sich später herausstellen, dass die vereinbarten Auflagen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, müsste der Bundesbeitrag entsprechend reduziert beziehungsweise zurückgefordert werden. Anzumerken ist, dass Beitragsleistungen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung Bundesaufgaben gemäss Artikel 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Naturund Heimatschutz (SR 451) sind. Nach Artikel 3 Absatz 1 dieses Gesetzes hat der Bund dafür zu sorgen, dass bei der Erfüllung von Bundesaufgaben das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Dies ist bei den Beitragszusagen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu berücksichtigen.

Die allgemeinen Grundsätze der Beitragsvereinbarungen mit den Trägerschaften und die Subventionsmodalitäten werden in besonderen Weisungen geregelt.»

2.4.3

Die ausgewählten Projekte

Die Projekte sind im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt und haben daher nationale Bedeutung. Auch die neu für eine Unterstützung im Rahmen des beantragten 20-Millionen-Kredites ausgewählten Anlagen entsprechen einem ausgewiesenen Bedarf nationaler Sportverbände und erfüllen die NASAK-Kriterien für Finanzhilfen.

Grundlage für die Auswahl bildet die grösstenteils immer noch aktuelle umfassende NASAK-Umfrage von 1995 sowie die zahlreichen, seither regelmässig stattfindenden NASAK-Sitzungen mit den interessierten nationalen Sportverbänden, den Trägerschaften von Sportanlagen, dem Schweizerischen Olympischen Verband und der Eidgenössischen Sportkommission.

Die Priorisierung der Projekte ist im Zusammenhang mit dem gesamten NASAKKredit von 60 + 20 Millionen Franken zu sehen: Ziel ist, die wichtigsten Infrastrukturprojekte zu Gunsten der in der Schweiz bedeutendsten Sportarten zu unterstützen, namentlich Stadien (insbesondere Fussball und Leichtathletik), polysportive Anlagen (alle Sportarten) sowie Eis- und Schneesportanlagen (hauptsächlich Ski alpin und nordisch, Eishockey, Eislauf, Curling und Bob). Die Bereiche «Stadien» und «polysportive Anlagen» sind mit dem 60-Millionen-Kredit abgedeckt. Der beantragte 20-Millionen-Kredit ist notwendig, um auch für die Schnee- und Eissportarten eine ihrer Bedeutung entsprechende Infrastruktur zu bauen und damit ein ausgewogenes Verhältnis mit den übrigen Sportarten herzustellen. Ausserdem sind im Sinne einer Abrundung des Angebotes noch kleinere Beiträge an polysportive Anlagen erforderlich.

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Im Wesentlichen geht es um Infrastrukturbeiträge an folgende Anlagentypen und Projekte mit Verpflichtungskrediten in der angegebenen Maximalhöhe (in Klammern): ­

Eissportanlagen (9 Mio. Fr.): Eissporthalle St. Jakob Basel (Neubau, max.

2 Mio.), 400-Meter-Eisschnelllauf-Rundbahn Davos (Umbau von Natureis zu Kunsteis, max. 1 Mio.), Nationales Eissportzentrum Wallis für Eiskunstlauf, Short Track, Synchronized Skating und Curling sowie ausgewählte kleinere Eissportanlagen von nationaler Bedeutung (Neubau oder Erweiterung, max. 4 Mio.), Bob-Bahn St. Moritz-Celerina (Erweiterungen und Anpassungen, max. 2 Mio. Fr.)

­

Schneesportanlagen (5,5 Mio. Fr.): Skisprung-Schanze Engelberg (Anpassung des Schanzenprofils, max. 0,5 Mio.), Trainings- und Wettkampfstützpunkt SSV Zermatt (Pistenbau, max. 1 Mio.), nachnutzbare Sportinfrastruktur von nationaler Bedeutung für die Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2003 im Engadin (Neubauten, Erweiterungen, Sicherheitseinrichtungen; max. 4 Mio.)

­

polysportive Anlagen und Zentren (5,5 Mio. Fr.): Sportzentrum Glarner Unterland (Erweiterung, max. 2 Mio.), Nationales polysportives Basketballzentrum Freiburg (Neubau, max. 1,5 Mio.), ausgewählte kleinere Anlagen von nationaler Bedeutung (Erweiterung oder Neubau, max. 2 Mio; Projekte in Evaluation).

Eine Übersicht und kurze Beschreibung der Projekte im Rahmen des beantragten 20-Millionen-Kredites befindet sich im Anhang. Jede dieser geplanten Anlagen dient den betreffenden nationalen Sportverbänden für Ausbildung, Training und Wettkampf, wobei je nach Anlage der eine oder andere Bereich im Vordergrund steht. Ausserdem stehen die meisten dieser Anlagen für den regionalen und lokalen Breitensport zur Verfügung.

2.4.4

Notwendigkeit der Bundesbeiträge

2.4.4.1

Allgemein

Aus Botschaft 1: «Finanzhilfen des Bundes an den Bau der wichtigsten Sportanlagen von nationaler Bedeutung sind eine zentrale Voraussetzung für die notwendige Modernisierung der Sportinfrastruktur, die Einhaltung der Europaratskonvention über die Sicherheit in den Stadien und die internationale Präsentation der Schweiz im Sport. In Anbetracht der gesundheits-, sozial-, wirtschafts- und aussenpolitischen Bedeutung des Sports muss der Bund einen angemessenen Anteil an die Sportinfrastruktur von nationaler Bedeutung leisten.

Ohne finanzielles Engagement des Bundes können die notwendigen Verbesserungen nicht oder nur in ungenügendem Ausmass beziehungsweise verspätet erzielt werden.

Die zu unterstützenden Vorhaben werden zu über 80 Prozent von privaten Investoren sowie den Kantonen und Gemeinden finanziert. Bundesbeiträge lösen die Realisierung der Projekte aus (»Kick-off») und senden ein konkretes Signal, dass der Bund den dringenden Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Sportanlagen von nationaler Bedeutung anerkennt und entsprechende Initiativen von Trägerschaften im Rahmen des Möglichen partnerschaftlich unterstützen will. Das NASAK zeigt dafür Lösungsmöglichkeiten auf, Finanzhilfen aber erlauben eine direkte steuernde Ein-

1628

flussnahme des Bundes. Ausserdem muss die Schweiz ihre Verpflichtungen aus der Konvention des Europarates betreffend die Sicherheit der Stadien erfüllen.

Städte, Gemeinden, Kantone und Private sind heute nicht mehr in der Lage oder willens, Sportanlagen von nationaler Bedeutung allein zu finanzieren: Wettkampfanlagen lassen sich nicht selbsttragend betreiben, wenn das investierte Kapital marktgerecht verzinst werden muss, weil eine genügende Auslastung mit einträglichen Grossveranstaltungen kaum möglich ist. In den neun grössten Städten der Schweiz, in denen weniger als 20 Prozent der Bevölkerung leben, befinden sich die meisten der kostenintensiven Sportanlagen von nationaler Bedeutung wie Stadien, Sporthallen, Schwimmbäder und Eisbahnen. Bereits heute, besonders aber in Zukunft kann oder will dieser kleine Teil der Bevölkerung, der ohnehin schon bedeutende Zentrumslasten zu finanzieren hat, nicht mehr allein für die nationalen Bedürfnisse in diesem Bereich aufkommen. Folgerichtig hängt bei einigen Projekten für Sportanlagen von nationaler Bedeutung der Kantons- und Gemeindebeitrag von einer angemessenen Bundesunterstützung ab.

Bewegung und Sport sind in einer modernen Gesellschaft von unschätzbarer Bedeutung. Sport und sportliches Handeln sind meist gesundheitsorientiert und im weitesten Sinne immer auf Erziehung angelegt. Die epidemiologische und leistungsphysiologische Evidenz für die Bedeutung von körperlicher Aktivität und Sport für die menschliche Gesundheit ist eindrücklich. Zudem leistet Sport in vielen seiner Inszenierungen wichtige Beiträge zur Einübung sozialen Verhaltens. Es geht in einer modernen Gesellschaft darum, die Erkenntnis zu fördern, dass Sport einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität liefern und als soziales Netzwerk dienen kann. Ein moderner Sportanlagenbau ist auch unter diesen gesundheits- und sozialpolitischen Aspekten zu sehen.

Der Sport sowie der sportinduzierte Tourismus und die sportbezogene Freizeitgestaltung sind ein beträchtlicher volkswirtschaftlicher Faktor. Ihr Beitrag am Bruttosozialprodukt der Schweiz liegt in der Grössenordnung von fünf Prozent. Finanzhilfen an Sportanlagen haben eine konjunkturfördernde Wirkung, indem mit einmaligen, kleinen Beiträgen des Bundes um ein Vielfaches höhere Gesamtinvestitionen ausgelöst werden. Der indirekte «Return on
investment» in Form von Innovationsleistungen, Steuererträgen und Arbeitsplätzen ist kaum zu beziffern, dürfte aber beachtlich sein.

Aussenpolitisch ist der Sport ein Element der Integration der Schweiz im europäischen und globalen Umfeld. Gelungene internationale Veranstaltungen; moderne, umweltfreundliche, mit leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossene Anlagen und gute sportliche Leistungen der Schweiz sind dank den Medien wirkungsvolle Werbeträger für das Image der Schweiz und für den Tourismus in unserem Land.» Mit dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung wurde diesen Überlegungen Rechnung getragen und eine Entwicklung in eine gute Richtung eingeleitet. Es braucht aber von Seiten des Bundes noch einen wichtigen Impuls zur Verbesserung der Wintersportinfrastruktur.

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2.4.4.2

20-Millionen-Kredit im Rahmen der Sonderbotschaft

Zusammengefasst braucht es den beantragten Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken, weil ­

im Bereich der Eis- und Schneesportanlagen von nationaler Bedeutung immer noch grosse Mängel bestehen

­

die Bedürfnisse der Eis- und Schneesportarten (z.B. Eishockey, Eislauf, Curling, Bob, Ski alpin, Ski nordisch) im Bundesbeschluss 1 zu wenig berücksichtigt werden konnten

­

die Verteilung der NASAK-Beiträge auf einem Gesamtbetrag von 60 + 20 Millionen Franken beruht und damit ein ausgewogenes Ganzes anstrebt wird

­

ein NASAK-Infrastrukturkredit von 20 Millionen Franken für hauptsächlich Eis- und Schneesportanlagen entweder im Rahmen von Sion 2006 oder der vorliegenden Sonderbotschaft von Beginn weg vorgesehen war

­

die Eis- und Schneesportarten in einem ihrer Bedeutung in unserem Land entsprechenden und ausgewogenen Verhältnis zu den übrigen Hauptsportarten zu unterstützen sind. (Im Bundesbeschluss 1 sind die Eis- und Schneesportanlagen mit 6 Mio. Fr. oder 10 Prozent am Gesamtkredit von 60 Mio.

Fr. beteiligt; vorgesehen ist ein Anteil von rund 20 Mio. Fr. oder 25 Prozent am Gesamtkredit von 80 Mio. Fr.. Selbstverständlich profitieren die Eis- und Schneesportarten zusätzlich in erheblichem Mass von den polysportiven Anlagen.)

3

Finanzielle und personelle Auswirkungen

3.1

Bund

Beantragt wird die Verwendung des im Rahmen von Sion 2006 bewilligten NASAK-Kredites von 20 Millionen Franken für Infrastrukturbeiträge an andere Projekte von nationaler Bedeutung. In Anlehnung an den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 müssen die Beiträge an die einzelnen Projekte bis zum 31. Dezember 2004 zugesichert sein.

Die erforderlichen Zahlungskredite im Umfang von total 20 Millionen Franken müssen dem VBS aus allgemeinen Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Das VBS ist wegen den in der Vergangenheit massiv gekürzten Zahlungkrediten nicht in der Lage, diese Mehrausgaben aufzufangen. Da es sich um neue Aufgaben handelt, wurden im Legislaturfinanzplan für die Jahre 2002 und 2003 je 5 Millionen Franken auf der Rubrik 504.4600.001 «Sportstättenbau» des Bundesamtes für Sport zusätzlich eingestellt. Die verbleibenden 10 Millionen Franken werden nach Bedarf in die Finanzpläne der folgenden Jahre aufgenommen.

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes. Die aus der Umsetzung dieses Bundesbeschlusses erwachsenden zusätzlichen Aufgaben werden, wie bereits in Botschaft 1 dargelegt, intern absorbiert oder teilweise extern vergeben. Insbesondere erfolgt deren Finanzierung im Rahmen der aktuellen Voranschlags- und Finanzplanzahlen.

1630

3.2

Kantone und Gemeinden

Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Botschaft 1: «Standortgemeinde und -kanton der zu unterstützenden Vorhaben müssen in geeigneter Form, in der Regel durch eine angemessene Mitfinanzierung, als Garanten für die vereinbarte Nutzung der Anlage in die Verantwortung eingebunden werden.» Die finanziellen und personellen Auswirkungen für die betreffenden Kantone und Gemeinden sind je nach Projekt sehr unterschiedlich und müssen fallweise untersucht werden. Falls die Standortgemeinde oder der Standortkanton keine direkte finanzielle Unterstützung leisten, erfolgt eine Bundesunterstützung nur, wenn Gewähr besteht, dass diese beiden öffentlich-rechtlichen Partner in anderer Form einen substanziellen Beitrag zum langfristigen erfolgreichen Betrieb der Anlage beisteuern.

Für die nicht direkt betroffenen Kantone und Gemeinden hat die Vorlage keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

3.3

Weitere Verantwortliche

Der Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1998 enthält eine Bestimmung über die Voraussetzungen für Finanzhilfen. Diese wird im vorliegenden Antrag nicht mehr übernommen, da es sich dabei um eine rechtsetzende Bestimmung handelt. Ein einfacher Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum, weshalb er keine rechtsetzenden Normen enthalten darf (Art. 163 BV). Überdies legen sowohl das Subventionsgesetz (Art. 6 und 7) wie auch Artikel 29 der Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.01) Kriterien für die Gewährung der vorgesehenen Finanzhilfen fest. Weiter können im Einzelfall Bedingungen und Auflagen für die Subventionsempfänger festgelegt werden.

3.4

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die Notwendigkeit des staatlichen Handelns wird unter den vorangehenden Ziffern ausführlich begründet. Wie bei anderen Aufgaben, welche nicht allein nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen erfüllt werden können, beispielsweise in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, braucht es auch im Sport ein minimales Engagement des Bundes, um Infrastrukturaufgaben von nationalem Interesse wahrnehmen zu helfen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass mit den vorgesehenen Bundesbeiträgen von 20 Millionen Franken an den Bau oder die Erweiterung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung direkte Investitionen in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken ausgelöst werden. Dies entspricht einem durchschnittlichen Beitrag von 20 Prozent an die Kosten der einzelnen Projekte. Die Bundesbeiträge haben daher eine gewisse wirtschaftliche Impulswirkung in den betreffenden Regionen, vergleichbar mit früheren Konjunkturförderungsprogrammen des Bundes, aber in kleinerem Ausmass. Von den realisierten Anlagen ist ein positiver Einfluss auf die Standortattraktivität der begünstigten Regionen zu erwarten. Von merklichen Auswirkungen auf einzelne gesellschaftliche Gruppen oder auf die Gesamtwirtschaft

1631

kann jedoch sicher nicht gesprochen werden. Ebenso wenig berührt der Vollzug grössere Bevölkerungskreise.

Der Bundesbeschluss wird mit verhältnismässig geringem Aufwand hauptsächlich vom Bundesamt für Sport und den Empfängern der Bundeshilfe umgesetzt.

4

Legislaturplanung

Der Verpflichtungskredit im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts ist im Bericht vom 18. März 1996 über die Legislaturplanung 1995­1999 und in den Zielen des Bundesrates im Jahre 1998 gemäss Beschluss vom 26. November 1997 (BBl 1998 207) enthalten.

Der 20-Millionen-Kredit für Sion 2006, dessen Neuzuteilung mit dieser Sonderbotschaft beantragt wird, ist Teil dieses Verpflichtungskredites im Rahmen des NASAK. Die vorliegende Sonderbotschaft wurde geplant als Ergänzung zur Botschaft vom 22. April 1998 über Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für den Fall, dass die Olympischen Winterspiele 2006 nicht in der Schweiz stattfinden.

5

Verhältnis zum europäischen Recht

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf das Verhältnis zum europäischen Recht.

6

Rechtliche Grundlagen

6.1

Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Gemäss Artikel 68 Absatz 1 der auf 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Bundesverfassung hat der Bund einen umfassenden Auftrag zur Förderung des Sports.

Gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Sportanlagen von nationaler Bedeutung bildet Artikel 1 Buchstabe e in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport (SR 415.0), welches gestützt auf den Sportförderungsartikel der Bundesverfassung beschlossen und in Kraft gesetzt wurde. Die Vorlage ist daher verfassungs- und gesetzeskonform.

6.2

Erlassform

Für die hiermit beantragten Beiträge des Bundes ist ein besonderer Kreditbeschluss zu fassen. Dieser enthält keine rechtsetzenden Normen. Es ist dafür die Rechtsform des einfachen Bundesbeschlusses nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171.11) zu wählen. Dieser Bundesbeschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte ergibt sich aus Artikel 167 der auf 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Bundesverfassung.

1632

7

Ausgabenbremse

Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der auf 1. Januar 2000 in Kraft getretenen neuen Bundesverfassung bedürfen Verpflichtungskredite, welche einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte (Ausgabenbremse). Mit genau 20 Millionen Franken wird diese Limite nicht überschritten, weshalb der Kredit nicht unter die Ausgabenbremse fällt.

10822

1633

Anhang 1

Übersicht der für eine Bundesunterstützung vorgesehenen Projekte (rollende Planung, Stand 5. Jan. 2000) Projekt

Trägerschaft

Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung

Investitionen / vorgesehene Finanzierung

Zeitplan

Bemerkungen

Eissporthalle St. Jakob Basel: Bau einer neuen Eissporthalle mit 4000 Sitz- und 2000 Stehplätzen bei Stadion und Grosssporthalle St. Jakob

Genossenschaft Regionale Eissporthalle St. Jakob Münchenstein-Basel

Eishockey, Eislauf (Ausbildung, Training und Wettkampf)

Gesamtkosten 17 Mio.

Fr. (ohne Land); Trägerschaft erwartet Beiträge von Kt. BS und BL, Gemeinden der Region, Grosssponsoren, Genossenschaftskapital; NASAK-Beitrag max.

2 Mio. Fr.

Projektstudie/ Kostenschätzung erstellt; Zeitplan abhängig von der Finanzierung

Synergien mit den umliegenden Sportanlagen (Fussballstadion und Grosssporthalle St. Jakob, Leichtathletikstadion, Reitsportanlage Schänzli, Freibad, Sportplätze, Tennisplätze), namentlich bei der Verkehrserschliessung und der Durchführung von Grossanlässen

Eisschnelllaufrundbahn Davos: Umbau der 400-MeterEisschnelllaufrundbahn von Natureis zu Kunsteis

Davos Tourismus

Eisschnelllauf (Ausbildung, Training und Wettkampf), namentlich lange Tradition von Weltklasseveranstaltungen wie Weltcup, EM, WM

Kosten ca. 7 Mio. Fr.; Finanzierung durch mehrere öffentlich- und privatrechtliche Partner vorgesehen; NASAK-Beitrag max.

1 Mio. Fr.

Vorprojekt/ Kostenschätzung erstellt; Bauausführung voraussichtlich 2003

Im Bundesbeschluss vom 17. 12. 1998 (Bewilligung 60-Mio.Kredit) wurden bereits 3 Mio. Fr.

für die Erweiterung des nationalen Eissportzentrums Davos vorgesehen (Erweiterung Garderoben, Überdachung eines Eisfeldes, Umbau Eisschnelllaufbahn); wegen den hohen Investitions- und Betriebskosten der Schnelllaufbahn zusätzlicher NASAKBeitrag von 1 Mio. Fr. erforderlich; im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

Eissportanlagen

1634

Nationales Eissportzentrum Wallis für Eiskunstlauf, Short Track, Synchronized Skating und Curling sowie kleinere Eissportanlagen von nationaler Bedeutung: Bau einer neuen Eishalle mit mittlerer Zuschauerkapazität, wünschbar bei einer bestehenden Anlage (Nutzung von Synergien) sowie Bau oder Erweiterung von kleineren Anlagen

noch offen

Eiskunstlauf, Short Track, Synchronized Skating, Curling (Ausbildung, Training und Wettkampf)

NASAK-Beitrag max. 4 Mio. Fr.

noch keine konkreten Projekte

Als Ersatz für die Eishalle Tourbillon in Sion, welche für Sion 2006 geplant war; Ergänzung zum nationalen Eissportzentrum für Eishockey und Eisschnelllauf in Davos; Standorte möglich in Visp, Sierre, Martigny u.a.; im NASAKKatalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

Bob-Bahn St. Moritz-Celerina: Erweiterung und Anpassung an heutige Standards (Verbesserung der Start- und Ziel-Infrastruktur; normgerechter, sicherer Auslauf und diverse Sicherheitsmassnahmen; Trassee-Befestigung mit Erddämmen; Beleuchtung; Medieninfrastruktur; kleinere Zuschaueranlagen u.a.)

eine neue Trägerschaft wird zurzeit gegründet

Bob, Skeleton, Rodeln (Ausbildung, Training und Wettkampf), namentlich auch regelmässig Weltklasseveranstaltungen wie EM, WM

Kosten 6­8 Mio. Fr.; Finanzierung durch mehrere öffentlich- und privatrechtliche Partner vorgesehen; NASAK-Beitrag max.

2 Mio. Fr.

provisorisches Projekt mit Kostenvoran-schlag vorhanden; Bauausführung im Herbst 2000 oder 2001

Am Projekt für Sion 2006 sind gewisse Änderungen erforderlich; weltweit einzige Natureis-BobBahn; im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

1635

Schneesportanlagen Nationaler Trainings- und Wettkampfstützpunkt SSV Zermatt: jährlicher Bau der Gletscherpisten und Sicherheitseinrichtungen für den Sommerbetrieb

noch offen, im Vordergrund Stiftung oder Verein

Ski alpin, Skiakrobatik, Snowboard (Ausbildung, Training und Wettkampf; Sommerbetrieb)

Skisprung-Schanze Engelberg: Anpassung des Schanzenprofils an die heutigen Standards

Engelberg-Titlis Tourismus AG

Infrastruktur für Alpine SkiWeltmeisterschaft 2003 im Engadin: Bau von neuen bzw. Erweiterung oder Anpassung von bestehenden Infrastrukturen, welche als Anlagen von nationaler Bedeutung nachnutzbar sind

Verein für Alpine Weltcuprennen und FIS Alpine Ski WM 2003

1636

Kosten ca. 4 Mio. Fr. in 12 Jahren; Finanzierung durch mehrere öffentlichund privatrechtliche Partner vorgesehen; NASAK-Beitrag max.

1 Mio. Fr. für 12 Jahre an die Pisteninfrastruktur im Rahmen des Stützpunktes SSV

Projektskizze liegt vor; Betriebsaufnahme des Stützpunktes SSV 2000 oder 2001

Höchstgelegenes SommerSchneesportgebiet in Europa; Infrastrukturbedürfnisse des Schweiz.

Ski-Verbandes: infolge Gletscherbewegungen müssen die benötigten Pisten, Anlagen und Sicherheitseinrichtungen - im Gegensatz zu Stadien und Hallen - jährlich neu mit grossem Aufwand erstellt werden.

Im NASAKKatalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

Skisprung NASAK-Beitrag max.

(Ski nordisch; Aus- 0,5 Mio. Fr.

bildung, Training und Wettkampf), namentlich auch jährliche WeltcupVeranstaltungen

Projekt mit Kostenvoran-schlag liegt vor

Im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

Ski alpin (Ausbildung, Training, Wettkampf)

Planung im Gange; Bauausführung 2000 und 2001, Testphase Winter 2001/2002

Es gelten wie bei den anderen Projekten die Kriterien des NASAK; insbesondere sind die Auflagen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu erfüllen.

Alpine Ski-Weltcupstrecke St. Moritz im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

Infrastruktur-Gesamtkosten für WM 2003 rund 48 Mio Fr.; Finanzierung vorgesehen durch Gemeinden St. Moritz und Pontresina, Kt. GR u.a.

NASAK-Beitrag max.

4 Mio. Fr.

Polysportive Anlagen Sportzentrum Glarner Unterland: Erweiterung und Anpassung des bestehenden Zentrums an die heutigen Anforderungen (zusätzliche Mehrzweckhalle; 2 Allwetterplätze; zusätzliche Garderoben, Unterkünfte, Theorie- und Aufenthaltsräume; Kraftraum u.a.)

Genossenschaft Sportzentrum Glarner Unterland (Gemeinden des Kt. GL)

Handball, Kunstturnen, Sportschiessen, Tischtennis, Unihockey, Volleyball u.a.

(Ausbildung, Training und Wettkampf)

Gesamtkosten max.

ca. 25 Mio. Fr.; Finanzierung vorgesehen durch Kt. GL, Gemeinden und Sponsoren; NASAK-Beitrag max. 2 Mio. Fr.

Vorprojekt mit Kostenschätzung erstellt; Kreditbeschluss an Landsgemeinde 2001, anschliessend Baubeginn

Im NASAK-Katalog der Sportanlagen von nationaler Bedeutung aufgeführt

Nationales polysportives Basketballzentrum Freiburg: Bau einer neuen Dreifachhalle mit rund 3500 Zuschauerplätzen neben dem Eisstadion St. Léonard in Freiburg

noch offen, Beteiligung von Stadt und Kanton Freiburg, Schweiz. Basketballverband u.a. vorgesehen

Basketball (Ausbildung, Training und Wettkampf), Veranstaltungen in weiteren Hallensportarten

Gesamtkosten ca.

18 Mio. Fr.; Finanzierung vorgesehen durch Stadt und Kanton Freiburg, Sponsoren, weitere Partner; NASAK-Beitrag max. 1,5 Mio. Fr.

Vorprojekt mit Kostenschätzung erstellt; Zeitplan abhängig von Finanzierung

Projekt des Schweizerischen Basketballverbandes und des Kantons Freiburg in der Absicht, das Zentrum gemeinsam für den Berufsschulsport und für Basketball auf nationaler und regionaler Ebene zu nutzen; Synergien mit dem benachbarten Eisstadion

Ausgewählte kleinere Anlagen von nationaler Bedeutung: Bau von neuen bzw. Erweiterung von bestehenden Anlagen

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NASAK-Beitrag max. 2 Mio. Fr.

verschiedene Projekte in Evaluation

Anhang 2

Kriterien für Finanzhilfen des Bundes an Sportanlagen und für die Realisierungsprioritäten (aus dem NASAK, Teil II: Bericht) Folgende Kriterien und Auflagen sollen bei der Beurteilung von Beitragsgesuchen angewendet werden: F 1 Die Sportanlage ist im NASAK aufgeführt. Die Kriterien für die nationale Bedeutung sind erfüllt. Die Anlage ist in der kantonalen Richtplanung abgestimmt.

F 2 Der Betrieb der Anlage und insbesondere die Finanzierung des Betriebes, inkl. laufender und periodischer Unterhalt, sind durch eine öffentlichrechtliche, private oder gemischtwirtschaftliche Trägerschaft langfristig (ca.

15 Jahre) gesichert (ausgeglichene Betriebsrechnung, Defizitgarantien, Zuschüsse seitens Gemeinde, Kanton, Sponsoren usw.).

F 3 Die Benützung der Anlage für Sportaktivitäten von nationaler Bedeutung ist durch Verträge zwischen der Trägerschaft und den betreffenden Sportverbänden resp. Organisatoren langfristig gewährleistet.

F 4 Die Finanzierung des Bauvorhabens ist gesichert (Eigenmittel, Gemeindeund Kantonsbeiträge, Sponsorbeiträge, Kredite usw.) ­ unter Einrechnung allfälliger Bundesbeiträge.

F 5 Die Höhe der Finanzhilfen liegt zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der anrechenbaren Kosten. Für die Festlegung der Prioritäten und der Beitragshöhe sind folgende Kriterien ausschlaggebend: a. Bedeutung des Projekts für den Schweizer Sport b. Qualität, Realisierungsreife und Realisierungschancen des Projekts c. Vorgesehene Nutzung für Anlässe von nationaler Bedeutung d. Ausgelöste Gesamtinvestitionen zu Gunsten des Sports und weitere Auswirkungen des Entscheides Sollte sich herausstellen, dass Auflagen nicht oder nur teilweise beachtet wurden, hätte dies eine Kürzung oder die vollständige Verweigerung der zugesagten Finanzhilfe zur Folge.

Die Finanzhilfen sollen die Entstehung weiterer Sportanlagen von nationaler Bedeutung initiieren, erleichtern und steuern. Sie sollen dann ausgerichtet werden können, wenn die Trägerschaft bereits bedeutende Vorleistungen zur Finanzierung erbracht hat und es sich um wirtschaftlich gesunde Projekte handelt.

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