Verfügung im Widerspruchsverfahren 3245/1999 Widersprechende/r Kur- und Verkehrsverein St. Moritz, Via Maistra 12, 7500 St.

Moritz, Schweizerische Marke Nr. 342 618 (St. Moritz), Vertreter/in Meisser & Weinmann, Bahnhofstrasse 8, 7250 Klosters gegen Widerspruchsgegner/in Confezioni Claudio SRL, Via Archimede 175, IT41010 Limidi di Soliera (Modena), Internationale Marke Nr. 699 403 (S. MORITZ PRODUCT) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. März 2000 folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Das Widerspruchsverfahren Nr. 3245/99 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3. Dem Widersprechenden werden vom Institut 720 Franken (Widerspruchsgebühren abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr) zurückerstattet.

4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

14. März 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-0571