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Bundesblatt 105. Jahrgang

Bern, den 23. April 1953

Band I

Erscheint wöchentlich, Preis SO Franken im Jahr, 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an · Stampili 4 Cie. in Bern ^

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Abänderung der Organisation des Heeres (Vom 15. April 1958) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen den Entwurf zu einem Beschluss der Bundesversammlung betreffend die Abänderung der Anhänge A und C der Organisation des Heeres zu unterbreiten.

A. Aufstellung von Leichten Panzerabteilungen 1. Die eidgenössischen Bäte haben mit Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1951 über die Beschaffung von Panzern1) dem Ankauf von 200 leichten. Panzern des Modells AMX-13 zugestimmt und die entsprechenden Mittel zu Lasten des im Rüstungsprogramm bewilligten Betrages für Panzerbeschaffung freigegeben.

Die auf Grund dieses Beschlusses bis heute bestellten 170 Panzerkampfwagen werden in monatlichen Lieferungen in der Zeit vom März 1953 bis zum Frühjahr 1954 in der Schweiz eintreffen.

Mit der Aufstellung der Truppenformationen, welchen die nach und nach zur Ablieferung gelangenden AMX-Panzer zugeteilt werden sollen, kann nicht zugewartet werden, bis der letzte Panzer eingetroffen ist. Die Aufstellung der Verbände und die Umschulung der Eader und Mannschaften nehmen längere Zeit in Anspruch. Daher beantragen wir Ihnen heute schon die für die Aufstellung dieser Panzerverbände nötigen Änderungen der Truppenordnung.

2. Die Organisation der mit AMX-Panzern auszurüstenden Leichten Panzerabteilungen wurde im Rahmen einer Gesamtorganisation einer schweizerischen Panzerwaffe einlässlich geprüft, obwohl hinsichtlich der Beschaffung weiterer ») BEI 1951, III, 1114.

Bundesblatt. 105. Jahrg. Bd. I.

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Panzerkampfwagen noch keine Beschlüsse der eidgenössischen Bäte gefasst werden konnten. Für unsere Verhältnisse kommt die Aufstellung von Panzerhrigaden oder Panzerdivisionen nicht in Frage. Die Landesverteidigungskommission ist vielmehr der Auffassung, dass die Panzer, über welche die schweizerische Armee verfügen wird, für die luimittelbare Zusammenarbeit mit der Infanterie und nötigenfalls für die rasche Bekämpfung von Luftlandetruppen bestimmt sein müssen. Es wäre angesichts der zu erwartenden Luftüberlegenheit eines Gegners zweifelhaft, ob es uns möglich wäre, grosse Panzerverbände rechtzeitig über grössere Entfernungen zu verschieben. Die Infanterie muss über die notwendigen Mittel verfügen, um sowohl gegnerische Panzerangriffe abwehren zu können als auch taktische Gegenangriffe erfolgreich durchzuführen. Besonders für den aktiv geführten Abwehrkampf im panzergängigen Gelände braucht die Infanterie die Unterstützung durch Panzerkampfwagen.

3. Panzer werden bestimmt nicht in allen für unseren Abwehrkampf in Betracht kommenden Landesgegenden benötigt werden. Es hätte daher keinen Sinn, die wenigen Panzer, über die wir verfügen werden, zum vornherein gleichmassig auf alle Divisionen und Gebirgsbrigaden aufzuteilen. Auf diese Art würde die einzelne Heereseinheit, über so wenige Panzer verfügen, dass ein wirksamer Einsatz ausgeschlossen wäre. Die Panzer müssen organisatorisch so zusammongcfasst werden, dass sie je nach der Lage abteilungsweise oder schwadronsweise denjenigen Divisionen oder Gebirgsbrigaden abgegeben werden können, die ihrer am meisten bedürfen. "Wir haben daher für den Einsatz der bisher bestellten AMX-Panzer die Aufstellung von vier artreinen Leichten Panzerabteilungen und deren Unterstellung unter die Armeekorps vorgesehen.

Diese Zuteilung an die Armeekorps stellt eine rein organisatorische und ausbildungstechnische Unterstellung dar und bedeutet nicht, dass die Leichten Panzerabteilungen auf der Stufe des Armeekorps als bewegliche Eeserve eingesetzt werden sollen.

Die Organisation der Leichten Truppen gemäss Truppenordnung 1951 wird durch die Aufstellung der vier Leichten Panzerabteilungen nicht berührt. Die Zahl der Formationen der Leichten Truppen und deren Sollbestände werden nicht herabgesetzt.

4. Die personelle Zusammensetzung der aufzustellenden vier Leichten
Panzerabteilungen wird durch die Sollbestandestabellen für die Leichte Panzer- .

schwadron, für die Leichte Panzerstabsschwadron und für den Stab der Leichten Panzerabteilung bestimmt. Nach Artikel 8 der Truppenordnung 1951 setzt die Bundesversammlung in den Tabellen des Anhanges C den Bestand der einzelnen Formationen an Kader und Mannschaften fest. Die Zuteilung der Waffen, Geräte und Fahrzeuge, sowie die interne Gliederung der Einheiten fällt in die Zuständigkeit des Bundesrates. Bei der Festlegung des Mannschaftsbestandes der Leichten Panzerabteilungen in den vorgelegten Sollbestandestabellen wurden die TOiegserfahrnngen sowie unsere eigenen Erfahrungen mit den Panzerjägerabteilungen berücksichtigt. Die vorgeschlagene Organisation gewährleistet einen zweckmässigen taktischen Einsatz und eine nutzbringende Ausbildung.

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Die Kriegserfahrungen lehren, dass selbst kleine Panzerverbände über eine eigene Fliegerabwehr verfügen müssen. Diese Fliegerabwehr muss gepanzert, geländegängig und ständig feuerbereit sein und die Panzer überall begleiten können. Dies gilt auch für den Einsatz der Panzer in unmittelbarer Zusammenarbeit mit der Infanterie. Gezogene Fliegerabwehrgeschütze, wie sie in unseren Fliegerabwehrformationen verwendet werden, eignen sich nicht für den Schutz von Panzerformationen. Ein gewisser Panzerschutz für die Bedienungsmannschaften und die mitzuführende Munition ist für die Fliegerabwehr der Panzerwaffe unerlässlich, um deren Lahmlegung durch Artilleriebeschuss oder durch . Beschiessung mit Infanteriewaffen zu verhindern. Daher wird die Aufstellung je eines Zuges Fliegerabwehrpanzer für jede Leichte Panzerschwadron vorgesehen. Diese Züge sind jedoch aus Ausbildungsgründen organisatorisch in der Stabsschwadron zusammenzufassen. Es wäre am zweckmässigsten, den mit AMX-Panzern ausgerüsteten Leichten Panzerabteilungen Fliegerabwehrpanzer vom gleichen Typ zuzuteilen. Gegenwärtig wird in Frankreich ein AMXFliegerabwehrpanzer entwickelt. Obwohl zurzeit noch nicht feststeht, wann diese Entwicklung abgeschlossen werden kann, scheint es uns angezeigt, in den vorgelegten Sollbestandestabellen bereits die Kader und Mannschaften für die Bedienung der Fliegerabwehrpanzer aufzuführen.

Durch den eingangs erwähnten Bundesbeschluss vom 11. Dezember 1951 sind wir ermächtigt, 200 leichte Panzer zu beschaffen. Vorläufig wurden nur 170 AMX-13 bestellt, weil die Frage der Fliegerabwehrpanzer noch nicht abgeklärt ist. Diese 170 Stück reichen gerade aus, um vier Leichte Panzerabteilungen aufzustellen und jedem Armeekorps eine Abteilung zuzuteilen. Die Ausscheidung von Eeserve- und Schulmaterial in genügendem Umfange ist dabei allerdings nicht möglich. Für die Ausbildung in den Eekruten- und Kaderschulen muss deshalb auf das Korpsmaterial gegriffen werden.

B. Aufstellung von Panzerabwehrkompagnien der Infanterieregimenter 1. Wir haben schon in unserer Botschaft vom 10. Oktober 1950 zürn Beschluss der Bundesversammlung betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) 1) darauf hingewiesen, dass mit der Einführung der neuen 9 cm Leichten Panzerabwehrkanonen motorisierte Panzerabwehrkompagnien aufgestellt werden müssten
und fügten bei, dass die Infanteriekanonenzüge der Stabskompagnien der Infanteriebataillone die Mannschaftsreserve für die Bildung der neuen Panzerabwehrkompagnien der Infanterieregimenter des Auszuges darstellen.

Mit der Ablieferung der neuen 9 cm Panzerabwehrkanonen wird dieses Frühjahr begonnen. Die erste Serie der neu zu beschaffenden Geschütze wird auf den vorhandenen Lafetten der bisherigen 4,7 cm Panzerabwehrkanonen montiert. Die Zahl dieser Lafetten reicht nicht aus, um die gesamte Umbewaffnung vorzunehmen. Für die restlichen Waffen wird eine neue Lafette ent*) BB11950, III, 112.

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wickelt, was noch, einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Demzufolge werden die Panzerabwehrkanonenkompagnien der Heereseinheiten sofort vollständig und die Panzerabwehrkompagnien der Infanterieregimenter vorerst nur teilweise mit den neuen Geschützen ausgerüstet. An Stelle der noch fehlenden 9 cm Panzerabwehrkanonen werden Infanteriekanonen verwendet.

Für später ist vorgesehen, die Zahl der Geschütze dieser Einheiten noch zu vermehren. Für diesen Fall ist es allerdings notwendig, dass über die im Büstungsprogramm bewilligten Kredite hinaus neue Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die .hier vorgeschlagene Organisation lässt sich alsdann leicht dea neuen Verhältnissen anpassen.

2. Die personelle Zusammensetzung der neuen Panzerabwehrkompagnien wird durch die vorgelegte Sollbestandestabelle bestimmt und wurde unter Berücksichtigung der mit den bereits bestehenden Panzerabwehrkanonenkompagnien der Leichten Truppen gemachten Erfahrungen festgelegt.

Die Aufstellung der Panzeräbwehrkornpagnien der Infanterieregimente!'

des Auszuges macht die Auflösung der Infanteriekanonenzüge der betreffenden Eegimenter notwendig; denn die vorhandenen Bestände an Kader und Mannschaften erlauben die Aufrechterhält/äug dieser Züge neben den neuen Panzerabwehrkompagnien leider nicht, so erwünscht es auch wäre, die in diesen Kompagnien nicht benötigten Infanteriekanonen als Infanteriegeschütze weiterhin zu verwenden. Es wird jedoch möglich sein, diese Waffen im aktiven Dienst doch noch zweckmässig zu verwenden durch Einsatz in stabilen Verhältnissen, weil dann eine zahlonmässig geringere Bedienungsmannschaft genügt.

Die heutigen Bestände an Infanteriekanonen-Mannschaften gestatten, die Infantoriekanonerizüge der selbständigen Infanteriebataillone vorderhand bestehen zu lassen. Der in den nächsten Jahren zu erwartende Bekrutenanfall reicht nicht aus, um diesen Zügen weiterhin Rekruten zuzuweisen. Ihr Bestand wird deshalb zurückgehen.

3. Die bestehenden Panzerabwehrkanonenkompagnien der Divisionen und Leichten Brigaden sollen vorderhand in ihrer bisherigen Organisation beibehalten werden. Es werden lediglich die 4,7 cm Panzerabwehrkanonen durch die neuen 9 cm Leichten Panzerabwehrkanonen ersetzt. Die Sollbestandestabelle für diese Formationen im Anhang C zur Truppenordnung erfährt keine Änderung, da der Bestand an Kader und Mannschaften gleich bleibt.

C. Die Verwirklichung der beantragten organisatorischen Änderungen

1. Die vier Leichten Panzerabteilungen und Panzerabwehrkompagnien der Infanterieregimenter sollen im Laufe des Jahres 1954 aufgestellt werden. Um dies zu ermöglichen, müssen die beteiligten eidgenössischen und kantonalen Dienststellen die Uniteilung der für die neuen Formationen benötigten Kader und Mannschaften schon auf Ende des Jahres 1053 vornehmen können. Auf diesen Zeitpunkt muss auch die Auflösung der Infanteriekanönenzüge der Infanteriebataillone im Eegimentsverband durchgeführt werden.

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2. Die Beistellung der erforderlichen Kader und Mannschaften für die neuen Panzerabwehrkompagnicn bietet keine Schwierigkeiten, weil es genügt, die bereits in den Infanteriekanonenzügen eingeteilten Wehrmänner umzuteilen.

Dagegen müssen für die Aufstellung der Leichten Panzerabteilungen geeignete Wehrmänner aus allen Truppengattungen herangezogen werden. Dabei ist beabsichtigt, soweit als möglich Freiwillige zu neuen Panzerformätionen umzuteilen.

3. Für die Umschulung der in die neuen Formationen einzuteilenden Wehrmänner verweisen wir auf unsere Botschaft betreffend Umschulungskurse für Leichte Panzerabteilungen."

D. Finanzielle Auswirkungen 1. Die in den neuen Leichten Panzerabteilungen vorgesehenen Beparaturund Begleitfahrzeuge sind in den bewilligten Mitteln Inbegriffen; desgleichen die Kriegsmunition. Es ist heute nicht möglich, die jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt sowie für die Ausbildung anzugeben.

2. Für die Panzerabwehrkompagnien der Infanterieregimenter fallen die Kosten für den bisherigen Pferdezug der Infanteriekanonenzüge weg. Die Beistellung der Motorfahrzeuge erfolgt auf dem Wege der Requisition; es ist deshalb nicht nötig, hiefür besonderes Korpsmaterial zu beschaffen. Es dürften sich allerdings etwas erhöhte Kosten für Betrieb und Unterhalt ergeben. Insbesondere ist die Übungsmunition der 9 cm Leichten Panzerabwehrkanone teurer, als die Übungsmunition für die bisherige 4,7 cm Panzerabwehrkanone und die Infanteriekanone : Kosten der Übungsgranate 4,7 cm Ik 17 Franken » » » 4,7 cm Pak 25 » » » » 9 cm Pak 60 » Die Zahl der notwendigen Übungsgeschosse kann erst auf Grund der Erfahrungen festgestellt werden.

Gestützt auf unsere Ausführungen ersuchen wir Sie, dem vorgelegten BeschlusBesentwurf zuzustimmen.

Wie benützen die Gelegenheit, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 15. April 1953.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident:

Euer Der Bundeskanzler: Ch. Oser

870 (Entwurf)

Beschluss der Bundesversammlung betreffend

die Abänderung der Anhänge A und C der Organisation des Heeres

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vorn 15. März 1958, beschliesst :

Art. l Die Anhänge A und C des Beschlusses der Bundesversammlung vom 26. April 1951 betreffend die Organisation des Heeres (Truppenordnung) werden nach Massgabe der Anhänge l und 2 *) zu diesem Beschluss abgeändert.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt am in Kraft.

Der Bundesrat ·wird mit dem Vollzug beauftragt.

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) Nicht veröffentlicht.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Abänderung der Organisation des Heeres (Vom 15. April 1958)

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23.04.1953

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