Helikopterflugfeld Gsteigwiler Änderung der Betriebsbewilligung

Mit Entscheid vom 20. Juni 2000 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt eine Änderung der Betriebsbewilligung genehmigt.

Der Genehmigungsentscheid, der Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahme des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft können vom 4. Juli bis 5. September 2000 zu den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung, 3814 Gsteigwiler eingesehen werden.

Wer gemäss Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren berechtigt ist, kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen bei der Rekurskommission des Eidg. Departementes für Umwelt, Energie und Kommunikation, Schwarztorstrasse 59, Postfach 330, 3000 Bern 14, Beschwerde erheben. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen. Die Frist steht still vom 15. Juli bis und mit 15. August.

Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführer zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführer sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

4. Juli 2000

2000-1368

Bundesamt für Zivilluftfahrt

3691