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Bundesblatt 105. Jahrgang

Bern, den 15. Oktober 1953

Band III

Erscheint wöchentlich. Preis 30 Franken im Jahr 16 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr: 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ausbau des Regionalflughafens Sitten (Vom 6. Oktober 1953) Herr Präsident Hochgeehrte Herren Die Anfänge des Flughafens Sitten gehen auf das Jahr 1930 zurück. Die Stadt Sitten begann damals auf dem ihr gehörenden Gelände mit der Bereitstellung einer Start- und Landefläche. Die Arbeiten erstreckten sich über vier Jahre und die Gesamtausgaben beliefen sich auf ungefähr 265 000 Franken.

Der Staat Wallis leistete an diese Kosten einen Beitrag von 19 400 Franken.

Auch die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährte einen bescheidenen Zuschuss von 5000 Franken.

Obschon die bereitgestellte Start- und Landefläche für die damaligen Verhältnisse recht beträchtliche Abmessungen auf wies - sie war 1000 m lang und 200 m breit - war der Flugbetrieb vorerst eher bescheiden. Erst die im Jahre 1934 erfolgte Gründung der Sektion Wallis des Schweizerischen Aero-Clubs brachte die erwünschte Flugtätigkeit, die dann allerdings, fünf Jahre später, durch den Ausbruch des Krieges jäh unterbrochen wurde.

Dessen ungeachtet waren es aber die Kriegsjahre, welche für den Flughafen Sitten eine bedeutungsvolle Förderung brachten. Schon früh erkannten die massgebenden Stellen des Militärflugwesens die grossen Vorteile des Sittener Flugplatzes. Das auch für das Flugwesen besonders günstige Walliser Klima und das Vorhandensein einer Start- und Landefläche, deren Abmessungen und Hindernisfreiheit für das sichere An- und Wegfliegen der damaligen Militärflugzeuge vollauf genügten, bewogen die Militärbehörden, der Stadt Sitten vorzuschlagen, ihren Flugplatz gemeinsam als Militär- und Zivilflugplatz zu betreiben. Der erste Benützungsvertrag kam im Jahr 1936 zwischen der Direktion der Militärflugplätze und der Stadt Sitten zustande. Er wurde im Jahr 1939 durch einen neuen Vertrag ersetzt. In dessen erstem Artikel ist festgehalten, Bundesblatt. 105. Jahrg. Bd. III.

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dass der Flugplatz der Benützung durch die Militärflugzeuge uneingeschränkt zur Verfügung stehe, dass er aber weiterhin für den gewerbsmässigen Inlandluftverkehr und für den gesamten Privatluftverkehr im Eahmen der vom Eidgenössischen Luftamt erteilten Konzession jederzeit benutzbar sei. Der Platzunterhalt und seine Kosten wurden dem Militärflugwesen überbunden. Die Stadt Sitten verpflichtete sich, an diese Unterhaltskosten einen festen jährlichen Zuschuss von 1000 Franken zu leisten und überdies ihre Einnahmen aus Landegebühren zur Verfügung zu stellen. Dieser Vertrag trat auf den 1. Januar 1940 in Kraft; er ist im Jahre 1950 abgelaufen. Die Verhandlungen für einen neuen Vertrag konnten noch zu keinem Abschluss gebracht werden, weil für die Eegelung der Eigentumsverhältnisse der während dem Krieg auf-den Grundstücken der Stadt Sitten unter Berufung auf den Artikel 203 der Militärorganisation errichteten Militärbauten keine Einigung erzielt werden konnte.

Die Auswirkungen dieses Vertrages waren für das zivile Flugwesen äusserst wertvoll. Das Militärflugwesen sah sich genötigt, den Flugplatz Sitten laufend an die gesteigerten Anforderungen seines stetig sich erneuernden Flugmaterials anzupassen. Die Gesamtkosten der hierfür von der Direktion der Militärflugplätze während den Kriegsjahren ausgeführten Arbeiten beliefen sich auf l 248 887,55 Franken. Das Eidgenössische Luftaint konnte an diese Ausgaben,, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 11. November 1988 über die Arbeitsbeschaffung, einen bescheidenen Beitrag von 21 000 Franken entrichten. Die Gemeinde Sitten steuerte ihrerseits 15 000 Franken bei. Nach Abzug dieser beiden Subventionen verblieben zu Lasten der Militärkredite 1207 887,55 Franken.

Dank diesen Aufwendungen stand am Ende des Krieges dem Zivilflugwesen, eine 1250 m lange, 250 m breite und einwandfrei planierte Start- und Landefläche zur Verfügung, die überdies mit einer 900 m langen und 40 m breiten Hartbelagspiste ausgestattet war. Ferner wurde die Hindernisfreiheit verbessert und die Zufahrtsstrasse ausgebaut.

Beiläufig sei erwähnt, dass neben diesen Arbeiten für die Start- und Landefläche das Militärflugwesen Werkstätten, Flugzeughangare, Unterstände, Fahrzeughallen, Magazine und ein Wohlfahrtshaus errichtete, die über 2 Millionen.

Franken kosteten. Seither wurde die Hartbelagspiste
auf 1500 m verlängert, ferner wurden neue Eollstrassen für die Flugzeuge und sonstige militärische Anlagen erstellt, so dass heute die Gesamtausgaben auf Konto der Militärkredite die runde Summe von 4,5 Millionen Franken annähernd erreichen werden. Abgesehen von diesen Investitionen, die zur Hauptsache dem örtlichen Baugewerbe zugute kamen, sei darauf hingewiesen, dass in den militärischen Werkstätten des Flugplatzes 60 Angestellte und Arbeiter beschäftigt werden,.

für die eine jährliche Lohnsumme von 440 000 Franken ausbezahlt wird.

Die Aufgeschlossenheit für das Flugwesen, welche die Stadt Sitten nun seit mehr als zwanzig Jahren bekundet, hat sich dank der Zusammenarbeit mit dem Militärflugwesen mehr als bezahlt gemacht. Abgesehen von den wirtschaftlichen Vorteilen, die ihm durch die Militärbetriebe erwuchsen, verfügt,

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der Kanton Wallis heute über eine gut ausgebaute Start- und Landefläche, die mit einer 1500 m langen Hartbelagspiste verseben ist, so dass selbst viermotorige Grossflugzeuge des internationalen Luftverkehrs den Walliser Plugplatz für Ausweichlandungen anfliegen können. Was heute noch fehlt, ist ein kleiner Hangar für die Unterbringung der Sportflugzeuge, ein kleines Abfertigungsgebäude und Abstellplätze für die Zivilflugzeuge. Diese Anlagen entsprechen einem dringenden Bedürfnis. Es darf füglich behauptet werden, dass die fehlende Einstellmöglichkeit für Sportflugzeuge und die Notwendigkeit, die Passagier- und Frachtabfertigung im Freien vornehmen zu müssen, trotz der gut ausgebauten Start- und Landefläche des Flugplatzes die Entwicklung des Walliser Zivilflugwesens stark hemmen.

Die Stadt Sitten beabsichtigt, diesen Mißstand zu beheben und die erforderlichen Bauten zu errichten. Die Kosten sind auf 286 000 Franken veranschlagt. Der Grosse Eat des Kantons Wallis hat im Mai 1952 beschlossen, sich an den nach Abzug einer allfälligen Bundessubvention verbleibenden Kosten mit 50 Prozent zu beteiligen.

Die Stadt Sitten hat nun unter Berufung auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945 über den Ausbau der Zivilflugplätze (AS 61, 881; B8 7, 788) das Gesuch gestellt, der Bund möge an die budgetierten Baukosten einen SOprozentigen Beitrag gewähren.

Der erste Artikel dieses Bundesbeschlusses berechtigt den Bund, an den Bau oder die Verbesserung schweizerischer Regionalflugplätze Beiträge zu gewähren, sofern diese Flugplätze den Interessen der Eidgenossenschaft oder eines grösseren Teiles derselben dienen.

Wir glauben, im folgenden nachweisen zu können, dass der Ausbau des Flughafens Sitten nicht nur im Interesse des Kantons Wallis, sondern auch der ganzen Schweiz liegt.

Der Privatflugverkehr auf dem Flugplatz Sitten scheint sich allerdings für diese Beweisführung nicht sehr gut zu eignen. Wohl ist seine rückläufige Bewegung eine allgemein schweizerische Erscheinung, für die es verschiedene Ursachen gibt. In Sitten ist diese bedauerliche Tendenz aber auch auf die äusserst mangelhaften Unterkunftsverhältnisse der Flugzeuge zurückzuführen.

Wenn die Militärbehörden nicht in entgegenkommender Weise einige offene Unterstände zur Verfügung gestellt hätten, wäre man gezwungen gewesen, die Privatflugzeuge überhaupt
im Preien aufzustellen. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass einige Halter von Privatflugzeugen entweder ihre Flugtätigkeit auf andere Plätze verlegten oder ihre Plugzeuge veräusserten. Es ist erstaunlich, dass trotzdem auf dem Flugplatz Sitten in den letzten fünf Jahren 18 048 Flüge mit 10080 Passagieren ausgeführt wurden.

Bedeutungsvoller ist jedoch die Tätigkeit, welche die Sektion Wallis des Schweizerischen Aero-Clubs als Unternehmung des Bedarf sluftverkehrs seit Ende 1950 entfaltet. Damals versuchte man zum erstenmal, eingeschneite und von der Aussenwelt abgeschnittene Hochgebirgsbaustellen mit Nahrungsmitteln,

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Post und Medikamenten durch Abwurf vom Flugzeug aus zu versorgen. Dieses erste Experiment glückte so vorzüglich, dass schon im Januar 1951 die Eidgenössische Postverwaltung die Dienste des Aero-Clubs für die Postversorgung .

von Zermatt in Anspruch nahm, als die Visp-Zermatt-Bahn durch Lawinen einige Zeit unterbrochen war. Während des Winters 1950/51 wurden auf diese Weise rund 6000 kg lebenswichtige Güter nach abgeschnittenen Bergdörfern, Hochgebirgsbaustellen und Alpenclub-Hütten transportiert.

In der Folge, zeigte sich, dass das Flugzeug erfolgreich und wirtschaftlicher als die bisherigen Transportmittel für die Versorgung abgelegener Baustellen im Gebirge mit Baumaterialien verwendet werden kann. Während des Sommers 1952 wurden 45 t Baumaterialien für den Bau von Klub- und Alphütten transportiert. Dabei zeigte sieh, dass auf 50 Gletschern gelandet und gestartet werden kann, und 51-Klubhütten können in kürzester Zeit die Transporthilfe der speziell ausgerüsteten Flugzeuge des Walliser Aero-Clubs in Anspruch nehmen.

Die Anfragen für das Jahr 1958 lassen vermuten, dass für ähnliche Zwecke, ungefähr 70 t per Luft in die Hochgebirgswelt des Kantons Wallis und des Berner Oberlands befördert werden müssen.

Diese Tätigkeit befindet sich in ihren Anfängen. Es ist zu erwarten, dass sie noch eine beträchtliche Ausweitung erfahren werde. Der Walliser Aero-Club prüft gegenwärtig die Frage, ob durch neues, noch leistungsfähigeres Flugmaterial für diese verheissungsvolle Aktivität noch bessere Voraussetzungen geschaffen werden können. Dabei wurde bereits die Einsicht gewonnen, dass nur der Einsatz konventioneller Flugzeuge erfolgversprechend ist.

Diese Transporte erfordern erprobte Piloten und einwandfrei gewartetes Flugmaterial. Die hierzu notwendigen Unterhalts- und Wartungsarbeiten können nur in geeigneten Bäumen durchgeführt werden. Darum ist der Bau des Flugzeughangars und einer angegliederten kleinen Werkstätte dringendes Erfordernis.

Dank den beträchtlichen Abmessungen der Hartbelagspiste und dank auch den bekannten vorzüglichen atmosphärischen Verhältnissen des Walliser Ehonetales wurde der Flugplatz Sitten verschiedentlich von den Flugzeugen des internationalen Luftverkehrs als Ausweichflugplatz angeflogen, nachdem die Flughäfen von Genf und Zürich infolge dichten Bodennebels geschlossen werden
mussten. In den letzten fünf Jahren haben 67 schweizerische und ausländische Kursflugzeuge Ausweichlandungen in Sitten vorgenommen. Es muss allerdings erwähnt werden, dass die Fertigstellung des Flughafens Basel, der ebenfalls in einer nebelarmen Gegend liegt, die Bedeutung des Flughafens Sitten als Ausweichflugplatz herabsetzen wird. Doch müssen wir immer mit dem Fall rechnen, dass alle drei der Schweiz zur Yerfilgung stehenden Flughäfen geschlossen sein werden und nur noch Sitten benutzbar ist. Dies bedeutet, dass in Sitten in wenigen Tagen zahlreiche Passagiere und viele Tonnen Fracht, Post und Gepäck abgefertigt werden müssen. Ein gewisses Minimum an Räumen muss bereitgestellt werden, weshalb auch die hierfür vorgesehenen Ausbauarbeiten keinen Luxus bedeuten, .

. .·.·.·-.-·'

277 Schlies.slich sei auf den Versuch hingewiesen, die sehr leicht verderblichen und deshalb schwer transportierbaren Walliser Erdbeeren per Flugzeug ins Ausland zu transportieren. Im Jahre 1949 wurden ungefähr 100 t Erdbeeren ab Sitten nach Deutschland, Belgien und' Luxemburg exportiert. Es blieb jedoch bei diesem Grossversuch, weil die Flugzeuge nur im Hintransport ausgenutzt werden konnten und die Frachtansätze demzufolge zu hoch waren.

In Zahlen dargestellt ergibt die Entwicklung des Ziviluftverkehrs auf dem Flugplatz Sitten für die letzten fünf Jahre folgendes Bild: Jahr

1947 1948 1949 1950 1951. . . .

Anzahl Flüge Anzahl Passaglere /, GewerbsmäeiigcT laiftverkehr

36 161 169 159 172

43 752 375 54 2207

Gep^c^fiï'kg

806 31177 113450 763 90099

//. PriwlverkeiiT

1947.

1948 1949 1950 1951

4946 3954 4189 2280 2674

1314 1844 3242 1704 1976

Mit diesen Ausführungen glauben wir, den Nachweis erbracht zu haben, dass die bescheidenen Bauvorhaben durchaus gerechtfertigt werden können, und dass ein Beitrag des Bundes an die Kosten vertreten werden kann.

Es stellt sich lediglich die Frage, ob nicht die bisherigen Leistungen des Bundes aus Militärkrediten bei der Beurteilung des vorliegenden Subventionsgesuches berücksichtigt werden sollen. Bei der Beantwortung dieser Frage darf nicht vergessen werden, dass die Stadt Sitten dein Militär seit 1936 ungefähr 220 000 m2 Land kostenlos zur uneingeschränkten Benutzung zur Verfügung gestellt hat, wobei dieses Gelände vorgängig mit einem Kostenaufwand von annähernd 240 000 Franken hergerichtet wurde. Diese der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugute kommenden Leistungen haben -wohl günstige Folgen für Handel und Gewerbe der Eegiou und für das Zivilflugwesen gebracht und haben insofern sicher ihre Eechtfertigung erhalten. Doch waren es ausgesprochene à fonds-perdu-Beiträge, die keinen direkten Ertrag abwarfen.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass seit der Erteilung der Betriebskonzession vom 21. Mai 1951 der Flugplatz Sitten ein öffentlicher Flughafen ist, was für die Stadt Sitten, insbesondere durch die Auflage fester Öffnungszeiten, vermehrte Umtriebe und Kosten bringt, die ebenfalls nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. Schliesslich hat die Stadt Sitten an die Unterhaltskosten einen jährlichen Beitrag von 1000 Franken zu entrichten, wobei es ohne weiteres denkbar wäre, dass dieser Betrag in absehbarer Zeit erhöht werden müsste.

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Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Flugplatzes bilden demzufolge für die Stadt Sitten eine Belastung, -welche jedoch dem Militär- und Zivilflugwesen zugute kommt. Darum empfehlen wir, dem Gesuch der Stadt Sitten um Gewährung eines 30 Prozent betragenden Bundesbeitrages an die auf 286 000 Pranken veranschlagten Ausbaukosten zu entsprechen.

Der Voranschlag des von der Stadt Sitten eingereichten Vorprojektes enthält folgende Positionen: 1. Bau eines Holzhangars von 15 m X 38 m Grundfläche mit Einïranton bauten für Büros, Werkstätten und sanitäre Anlagen (Hangarbodfeii aus armierten Betonplatten) einschliessHch Herrichtung tung eines Abstellplatzes 150 000 2. Vor- und Abstellplätze für die Flugzeuge . .

30 000 3. Bau eines Abfertigungsgebäudes, enthaltend Warteraum, Büros für die Flughafenleitung, für Zoll und Pluggesellschaften, sanitäre Anlagen sowie Depotraum für Fracht, Post, einschliesslieh Umgebungsarbeiten (Vorplatz) 80 000 4. Bauleitung und Unvorhergesehenes 26 000 5. Total 286000 Der Grosse Bat des Kantons Wallis hat am 16. Mai 1952 beschlossen, die nach Abzug einer allfäUigen Bundessubvention verbleibenden Baukosten mit 50 Prozent zu subventionieren. Der Beitrag des Kantons wird in jährlichen Abschlagszahlungen von höchstens 50 000 Franken geleistet. Die Eidgenössische Luftfahrtkommission, welcher die Begutachtung aller wichtigen Fragen der Luftfahrt obliegt, hat zur Ausrichtung des vorgesehenen Bundesbeitrages in zustimmendem Sinne Stellung genommen.

Wir beehren uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlussesentwurf zur Annahme zu empfehlen. Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, 6. Oktober 1953.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Vizepräsident: Rubattel Der Vizekanzler: F. Weber

279 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Ausbau des Regionalflughafens Sitten

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni "1945 über den Ausbau der Zivilflugplätze und den Artikel 101 des Bundesgesetzes übsr die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 6. Oktober 1953, beschliesst: Art. l Der Bund gewährt der Gemeinde Sitten für den Ausbau ihres Regionalflugplatzes einen Beitrag von 80 Prozent der Baukosten, maximal 86 000 Franken.

. Art. 2 Der Ausbau hat auf der Grundlage des den Bundesbehörden eingereichten generellen Projektes vom 10. April 1952 zu erfolgen.

Art. 3

Für die Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die reinen Baukosten sowie die Ingenieur- und Architektenhonorare für die Projektierung und Bauleitung bis und mit Abrechnung. Andere Kosten, wie insbesondere jene für die Tätigkeit von Behörden und Kommissionen sowie die Kosten der Geldbeschaffung und die Bauzinsen werden nicht subventioniert.

Art. 4 Das Bauprogramm, die Detailprojekte, die Kostenvoranschläge, die Submissionsresultate und die Vergebungsvorschläge sind dem Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement zur Genehmigung zu unterbreiten.

Für allfällige wesentliche Projektänderungen ist rechtzeitig vor Inangriffnahme der Arbeiten die Genehmigung des Bundearates einzuholen.

280 Art. 5 Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Post- und Eisenbahndepartement mit der Überwachung der planmässigen Bauausführung.

Die Stadt Sitten gewährt hierzu den Beamten dieses Departementes jede gewünschte Auskunft und Unterstützung.

Art. 6 Fertiggestellte Teilarbeiten sind separat abzurechnen. Die Bundesbeiträge ·werden gestützt auf die vorgelegten und vom Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement genehmigten Abrechnungen bezahlt.

Art. 7 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, in Kraft, sobald die Stadt Sitten erklärt, dass sie die vorstehenden Bedingungen annimmt.

Erfolgt diese Erklärung nicht innert Jahresfrist, so fällt der Beschluss dahin, Art. 8 Der Bundesrat "wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ausbau des Regionalflughafens Sitten (Vom 6. Oktober 1953)

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1953

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15.10.1953

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