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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf von Liegenschaften für die Neubauten der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe (Vom 15. Mai 1953)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft samt Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Ankauf von Liegenschaften in der Gemeinde Dübendorf für die Neubauten der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt (Hauptabteilungen A und B in Zürich) zu unterbreiten.

1. Die Wertimg des Baugeländes Schlieren auf Grund der neueren Erfahrungen und der revidierten Planung der EMPA In der «Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf einer Liegenschaft in Zürich für die Erweiterung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt» vom 24. März 1944 wurde nach einer Würdigung der Entwicklung und Bedeutung der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe (EMPA) die Raumnot geschildert, in der sich deren Hauptabteilungen A und B in Zürich bereits damals seit langer Zeit befanden. Gestützt auf diese Botschaft und in Erwartung einer weitern, über die Neubauten der EMPA selber, gewährten die eidgenössischen Bäte am 22. Juni 1944 einen Kredit von 286 000 Franken, um in Zürich 9 unmittelbar an der Stadtgrenze gegen Schlieren eine 88 280 ma umfassende Liegenschaft zu erwerben. Sie bewilligten ausserdem einen Kredit von 500000 Franken für daselbst zu errichtende Notbauten und die dazugehörenden Umgebungsarbeiten wie für den Bau der erforderlichen Kanali sations-, Wasser- und Stromversorgungsanlagen.

160 Mit Hilfe dieser Kredite wurden seither auf der erworbenen Liegenschaft (im folgenden kurzweg «Baugelände Schlieren» bezeichnet) zwei als Provisorien gedachte Prüfgebäude errichtet. Deren erstes dient heute vornehmlich der laufenden Qualitätsprüfung von Beton und dazugehörenden Zuschlagstoffen, das andere dagegen vorab für Versuche mit grösseren Bauelementen, wie Trägern aus Stahl und Eisenbeton oder Bauwerksteilen aus den verschiedensten Baumaterialien.

1944 war beabsichtigt, auf dieser Liegenschaft in einem absehbaren Zeitpunkte sämtliche für die eigentliche Prüftätigkeit der EMPA erforderlichen Neubauten (sog. Aussenstatipn) zu errichten, während die für die Direktion und Verwaltung der EMPA sowie alle für Forschungszwecke benötigten Bäume in unmittelbarer Nähe der ETH belassen, nämlich in einem am heutigen Standort der EMPA zu schaffenden EMPA-ETH-Lehrgebäude untergebracht werden sollten.

In den folgenden Jahren wurden vorerst die unmittelbaren und zukünftigen Baumbedürfnisse der EMPA abgeklärt, hernach gestützt darauf Wettbewerbe für ein Projekt der EMPA-Neubauten auf dem Areal Schlieren und für das EMPA-ETH-Lehrgebäude durchgeführt. Deren Realisierung hingegen wurde aufgeschoben, einmal um zunächst das bereits in Ausführung begriffene Bauprogramm für die Erweiterung der ETH nach Möglichkeit zum Abschluss zu bringen, dann aber auch im Hinblick auf den im Herbst 1949 fällig werdenden Wechsel in den Direktionen der Hauptabteilungen A und B der EMPA und damit auch in deren Direktionspräsidium.

Die neue Leitung der EMPA wurde unverzüglich mit der gründlichen Überarbeitung der Bauprogramme beauftragt. Sie hat seit 1949 in enger Zusammenarbeit mit der Beratenden Kommission der EMPA den Aufgabenkreis der Anstalt überprüft und ein Bauprogramm aufgestellt, das die Zustimmung der Beratenden Kommission gefunden hat. Die Planungsarbeit wurde auch im engen Einvernehmen mit dem Schweizerischen Schulrat durchgeführt ; sie wird zur Zeit durch den 1. Preisträger des Wettbewerbes 1947, Architekt Forrer (Zürich), weitergeführt und soll dereinst zum eigentlichen Neubauprojekt gestaltet werden, das Gegenstand einer besondern Botschaft sein wird.

Die neue Planung führte dabei zu folgenden grundsätzlichen Ergebnissen: Wie bereits die Botschaft vom 24. März 1944 im einzelnen- begründet, lassen die
Bebauungsverhältnisse im Hochschulviertel Zürichs eine Zweiteilung der EMPA nicht umgehen. Damals bestand die Auffassung, es habe die Aufteilung der EMPA so zu erfolgen, dass «alle mit dem Unterricht und der Forschung zusammenhängenden Laboratorien der EMPA-Züricb sowie die Verwaltung auf dem heutigen Areal verbleiben sollen, während in einer AussenBtation mit Geleiseanschluss die Bäume für grosse Prüfmaschinen, Serienprüfungen, chemische und sonstige Versuchslaboratorien, Materiallager usw.

geschaffen werden sollen». Seither haben die beim Betrieb der Provisorien in Schlieren gesammelten Erfahrungen, die in den letzten Jahren neuerdings sich wesentlich erweiternde und verstärkte Inanspruchnahme der EMPA durch

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praktisch alle Zweige unserer Industrie, unseres Bauwesens und Gewerbes, schliesslich aber auch die Erweiterung der ETH selber, es als notwendig erwiesen, diese funktioneile Aufteilung etwas anders vorzunehmen.

Der näheren Betrachtung der im folgenden vorgeschlagenen neuen Lösung mag vorausgeschickt werden, dass der Umfang der Prüftätigkeit der EMPA seit 1944 ganz erheblich zugenommen hat. Die Einnahmen aus Prüfungsgebühren, die 1944 noch 979 069 Franken betrugen, sind 1952 auf den Betrag von l 751 406 Pranken angestiegen, wozu noch 255 460 Franken für Prüfungen im Auftrage anderer Bundesdienststellen (sog. Verrechnungsposten) kommen, die in diesem Zusammenhang voll berücksichtigt werden müssen. Die gesamten Einnahmen der EMPA belaufen sich im Jahre 1952 effektiv auf 2 006 866 Franken, sie haben sich seit 1944 mehr als verdoppelt. Der Personalbestand zeigte im gleichen Zeitraum eine viel schwächere Zunahme: 1944 figurierten im Etat der EMPA 168 Angestellte und Beamte (250, inkl.

Personal anlasten von Sonderkrediten und Beinigungspersonal), 1952 wies der Etat 288 Angestellte und Beamte aus (282, inkl. Personal zulasten von Sonderkrediten und Eeinigimgspersonal).

Mit dieser in den letzten Jahren eingetretenen starken Intensivierung der Tätigkeit der EMPA hat jedoch dio Forderung nach einer möglichst rationellen Betriebsführung für diese Anstalt eine entscheidende Bedeutung erlangt.

Dieser Forderung kann mit einer Zweiteilung der EMPA entsprochen werden, bei welcher der an die Stadtperipherie zu verlegende Teil als ein in sich geschlossener und damit auch wirklich funktionstüchtiger Organismus die unbedingte Gewähr für einen reibungslosen Geschäftsgang und wirtschaftliehen Betrieb der EMPA bietet. Damit ist aber die Loslösung von Direktion und Verwaltung, aber auch aller.der Forschung dienenden Teile der EMPA von ihren eigentlichen Prüflaboratorien, wie sie 1944 noch vertreten werden konnte, nicht mehr vereinbar, wie folgende Überlegungen im einzelnen dartun: a. Wenn bei der Vielfalt der heute durchzuführenden Prüfversuche die Mehrzahl der EMPA-Auf träge der ständigen Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen bedarf, so bedeutet dies notwendigerweise die vermehrte, laufende Koordination der Einzeluntersuchungen durch die Direktion und verlangt deren unmittelbaren Standort bei den Prüfabteilungen selber.
b. Entsprechendes gilt von der Tätigkeit der Verwaltung, welche vorab im Hinblick auf die Ausfertigung, allfällige Übersetzung, Abrechnung und ^Registrierung der Prüfberichte ebenfalls in ständigem, direktem Kontakt mit den prüfenden Instanzen zu stehen hat, soll sich nicht ein allzu schwerfälliger Betrieb ergeben.

c. Auch die der EMPA überbundene Forschung bildet, wenn sie so betrieben wird, wie es dem der EMPA mit der bundesrätlichen Verordnung vom 16. Februar .1937 zugewiesenen Tätigkeitsbereich entspricht, mit den eigentlichen Prüfversuchen ein unteilbares Ganzes, betreffen doch die Forschungsarbeiten der EMPA nicht irgendwelche Themen der WerkstoffBundesblatt. 105. Jahrg. Bd. II.

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künde und des Bauwesens, sondern bevorzugt die Prüfmethoden selber und aus der praktischen Materialprüfung sich unmittelbar stellende Probleme. Sinnvolle Forschung an der EMPA hat daher die unmittelbare Fühlung mit der Erfahrung in Prüflaboratorien, auf den Baustellen und an den Bauwerken selber, dazu den lebendigen Kontakt mit den Bedürfnissen der Praxis zur unerlässlichen Voraussetzung, ganz abgesehen davon, dass nach dem heutigen Stand der Dinge jede Trennung von Prüfung und Forschung an der EMPA eine Zersplitterung der Kräfte und der finanziellen Mittel bedeuten müsste.

Für Forschung und Prüfung werden in sehr vielen Fällen die gleichen Apparate und maschinellen Hilfsmittel benötigt, und die Ingenieure, Physiker und Chemiker der EMPA müssen sich sowohl mit der Prüfung als auch mit der Forschung befassen. Durch die notwendige Zweiteilung der EMPA darf die Verbindung zwischen EMPA und ETH nicht allzustark geschwächt werden, denn die beiden Institutionen ergänzen und befruchten sich gegenseitig. Die gegenüber 1944 veränderte Konzeption über die zweckdienlichste Zweiteilung der EMPA hat praktisch keine stärkere und unzulässige Lockerung dieser Verbindung zur Folge. Nach wie vor sollen alle Einrichtungen, welche unmittelbar an der ETH dem Unterricht in Werkstoffkunde und Materialprüfung dienen, in einem projektierten ETH-EMPA-Lehrgebäude im Hochschulareal verbleiben. Die EMPA-Direktoren und ihre mit Lehraufträgen an der ETH betrauten Mitarbeiter werden die an der EMPA gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse weiterhin im Unterricht vermitteln müssen.

Selbstverständlich führt die hier vertretene Lösung mit ihrer Absicht, der EMPA bei ihrer Neugestaltung zu optimaler Leistungsfähigkeit zu verhelfen, zu einem grösseren Bauvolumen als im Falle des für das Areal Schlieren seinerzeit geplanten EMPA-Neubaues, dem Verwaltungs- und Forschungsabteilungen fehlten.

Trotz modifizierter Planung und grösserer Eaumansprüche wurde zunächst völlig unvoreingenommen die Frage geprüft, ob sich auch ein erweiterter EMPA-Neubau auf dem Baugelände Schlieren unterbringen Hesse. Das Ergebnis dieser sehr eingehend betriebenen Studien zeigt jedoch, dass auf dem dortigen Baugelände der EMPA-Neubau nur knapp placiert werden könnte; für jede spätere Erweiterung würde aber keinerlei Baum verbleiben. Das aber hiesse nicht nur
von vorneherein auf einen der wesentlichen Vorteile verzichten, der mit der Verlegung der EMPA an die Stadtperipherie bezweckt wird, sondern ebensosehr die gegenwärtige technische Entwicklung in der Maschinenindustrie und im Baugewerbe völlig verkennen, welche stets mehr der gründlichen Kenntnis der Bau- und Werkstoffe bedarf. Bei der zukünftigen Gestaltung der EMPA sucht man eine bewusste Konzentration auf das Wesentliche und gleichzeitig eine rationelle Betriebsführung zu verwirklichen. Der EMPA-Neubau muss aber dennoch ein Baugelände beanspruchen, das für die nächsten Jahrzehnte eine vernünftige Entwicklung der Anstalt gewährleisten

163 kann. Das Areal Schlieren kann deswegen für die Aufnahme der neuen EMPA kaum länger in Frage kommen, ganz abgesehen davon, dass sich seit 1944 in mehrfacher Beziehung nicht voraussehbare Umstände ergeben haben, die die Eignung dieses Bauplatzes sehr stark reduzieren.

o. Der Kegierungsrat des Kantons Zürich verpflichtete die Stadt Zürich, den längs des SBB-Geleises Zürich-Baden verlaufenden offenen Kanal noch auf Stadtgebiet durch einen Bochwasserentlastungskanal mit der Limmat zu verbinden. Wegen der Gefällsverhältnisse müsste diese Querverbindung mitten durch das «Baugelände Schlieren» führen.

b. Die Projekte der SBB für die Neugestaltung des Bahnhofes Zürich sehen zwischen den Stationen Altstetten und Schlieren einen neuen Verschiebebahnhof vor, dessen Geleise auch noch auf einen Teil des «Baugeländes Schlieren» zu liegen kommen sollen.

e. Das dem Baugelände Schlieren schräg gegenüberliegende Gaswerk der Stadt Zürich wurde verpflichtet, rund 150 000 t Kohle als Kriegsreserve aufzustapeln. Die Kohlenhalden konnten nur in unmittelbarer Nachbarschaft des Standortes allfälliger EMPA-Neubauten aufgeschüttet werden; die starke "Verstaubung ergäbe eine weitere Erschwerung der Tätigkeit der EMPA-Laboratorien.

2. Das für die Erstellung der EMPA-Neubauten in Dübendorf in Aussicht genommene Gelände Nachdem die vom Schweizerischen Schulrat ernannte Beratende Kommission der EMPA aus Vertretern der Industrie, des Bauwesens und des Gewerbes das von der EMPA-Direktion nach 1949 revidierte Eaumprogramm für einen EMPA-Neubau geprüft, diesem in allen Teilen zugestimmt und festgestellt hatte, dass seine Verwirklichung auf dem «Baugelände Schlieren» selbst dann kerne Baulandreserve belassen würde, wenn durch Zukauf der von den SBB nicht beanspruchten Geländezwickel eine gewisse Vergrösserung des Grundstückes erreicht würde, wurde der Präsident des Schweizerischen Schulrates ermächtigt, nach einem geeigneten Grundstück in der Peripherie Zürichs Umschau zu halten.

Es ist heute bereits sehr schwierig, in Stadtnähe Zürichs ein genügend grosses, hinsichtlich Verkehrslage und Baugrund günstiges Industriegelände zu finden. Die beste Lösung bot sich schliesslich in einem der Gemeinde Dübendorf gehörenden, insgesamt 78 447 ma messenden Gelände, das durch Zukauf einiger privater, total 29 831 ma umfassender Grundstücke
eine Ergänzung auf 108 278 m2 gestattet. Im Vergleich mit dem 1944 erworbenen, nur 83 280 m2 grossen Areal Schlieren bieten die zwischen dem Geleise der SBB und der überlandstrasse Zürich-Ubter, rund l km stadtwärts der Bahnstation Dübendorf befindlichen Liegenschaften - abgesehen vom Wegfall der zuvor erwähnten besonderen Unzukömmlichkeiten des Areals Schlieren - folgende Vorteile:

164 a. Das ebene und gut arrondierte «Baugelände Dübendorf» gestattet nicht nur die Errichtung eines EMPA-Neubauea optimaler betrieblicher und baulicher Gestaltung, sondern gibt der EMPA dazu jene Eeserven an Bauland, die für eine vorausschauende Planung unbedingt vorhanden sein sollten.

b. Unter "Würdigung der besonderen Bedürfnisse der EMPA ergeben sich sodann bei einem Neubau in Dübendorf in mehrfacher Richtung entschieden günstigere Verkehrsverhältnisse als im Falle des «Baugeländes Schlieren»: die Weglänge von der Bahnstation Dübendorf zur projektierten EMPA misst bloss 1,1 km gegenüber 2,1 km der entsprechenden Distanz im Falle «Schlieren»; die Distanz zur ETH ist in beiden Fällen gleich gross ; die EMPA-Dübendorf könnte indessen von der ETH ohne Berührung des Verkehrsdichten Stadtzentrums erreicht werden; der Zugang zur EMPA-Dübendorf wäre von der Überlandstrasse ZürichUster ohne besondere Verkehrsschwierigkeiten möglich, der Verkehrszugang zum «EMPA-Gelände Schlieren» ist hingegen schwieriger, da dieses der verkehrsintensiven Uberlandstrasse Zürich-Baden-Bern direkt anliegt; der Geleiseanschluss ist beim Baugelände «Dübendorf» bei Bedarf leicht zu verwirklichen, im Falle «Schlieren» könnte er nur durch Ankauf zusätzlicher Geländeparzellen erstellt werden.

Der von der Gemeinde Dübendorf und den Eigentümern deS zukaufbaren -Privatlandes geforderte Preis von 15 Franken je m2 ist für unmittelbar anstossendes Land bereits früher bezahlt worden, er darf als durchaus angemessen bezeichnet werden.

Da sich verschiedene Industrieunternehmungen für die Liegenschaften interessierten und Preissteigerungen zu befürchten waren, wurden die Grundstücke im Totalausmass von 100 855 m2 Kat.-Nr.

a. der Gemeinde Dübendorf

7063 2825 2826 2827 758 757 756 7251

52000 m2 5050 m2 2826 m2 2415 m2 2 974 m2 2 848 m 2 , 2158 m2 3676 m2 73447 m2

165 Kat.-Nr.

6. der Privatbesitzer Edw. Müller Ernst Kühn Jakob Kühn Paul Bucher

2820 2822 2823 7255

11845 2 737 1481 11845

m2 m2 m2 m2

27 408 ma am 21. November 1952 durch vorsorgliche Kaufverträge gesichert. Der vereinbarte Preis beträgt 15 Franken je m2. Die Verträge wurden vom Schulratspräsidium unter Vorbehalt ihrer Genehmigung durch die Eidgenössiche FinanzVerwaltung und der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Bäte abgeschlossen. Die Verkäufer haben dabei für die Erfüllung dieser Bedingungen eine Frist bis zum 30. September 1953 gesetzt. Mit dem Besitzer einer für die Arrondierung benötigten Landparzelle (Kat. Nr. 2821, 2423 m2) konnte noch kein Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Der Schweizerische Schulrat, die Direktion der Eidgenössischen Bauten, die Beratende Kommission der EMPA und das Direktorium dieser Anstalt haben sich einstimmig zugunsten eines Ankaufs dieses Baugeländes ausgesprochen.

Die erforderlichen Kredite sind nachstehend zusammengestellt.

Landerwerb 100 855 m2 (Verträge abgeschlossen) zu 15 Franken -- l 512 825 Franken 2 423 ma (noch kein Vertrag abgeschlossen) zu 15 Franken -- . 36 345 Franken Notariatsgebühren = 2 800 Franken 108 278 m2 Land mit Notariatsgebühren

= l 551 970 Franken

3. Die Weiterverwendung der EMPA-Bauprovisorien m Schlieren und des «Baugeländes Schlieren» Wie bereits oben erwähnt, wurden auf dem 1944 in Schlieren gekauften Baugelände zur Behebung der dringlichsten Baumnot der EMPA zwei Gebäude für die Prüfung von grösseren Bauelementen und für die Qualitätsprüfung von Beton errichtet. Daneben wurden in der Folgezeit noch einige Holzbaracken aufgestellt, die als Magazine für Versuchsproben, bzw. für weitere Betonuntersuchungen benötigt wurden. Ohne diese Provisorien hätte die EMPA ihren Aufgaben nicht nachkommen können, sie leisten wertvolle Dienste.

Bis zur Fertigstellung der neuen EMPA-Bauten werden diese leichtkonstruierten Versuchsgebäude nicht entbehrt werden können. Auch bei raschester Inangriffnahme der seit über 15 Jahren geplanten und immer wieder dringlich geforderten EMPA-Neubauten müssen die Schlierener Provisorien noch bis zur Fertigstellung der Neubauten, d.h. bis 1957/58, der EMPA, reserviert bleiben.

166 Für eine Neuauf Stellung auf dem Baugelände Dübendorf eignen sie sich nicht.

Die in diesen Provisorien aufgestellten Prüfmaschinen und Apparate können dagegen mehrheitlich in den Neubauten wieder verwendet werden. Nach dem Auszug der EMPA könnten die Schlierener Bauten noch für geraume Zeit der ETH, den Annexanstalten, oder andern Institutionen des Bundes als spezielle Versuchsballon oder Magazine dienen.

Das Baugelände in Schlieren ist ca. 840 m lang und ca. 100 m breit. Für die Zufahrt zu den Notbauten, für die Bauten selbst und für die Lagerung von Prüfmaterialien ist eine Mäche von ca. 180 m Länge und 100 m Breite beansprucht worden. Der Best ist frei, der Bund kann darüber verfügen.

4. Projektierung der EMPA-Neubauten und Aufstellung eines Detailkostenvoranschlages Die gründliche Neuüberprüfung des Aufgabenkreises der EMPA und die Zusammenstellung des neuen Baumprogrammes wurden 1949 begonnen und im Verlaufe des vergangenen Jahres zum Abschluss gebracht. Das Ergebnis fand die einhellige Zustimmung des Schweizerischen Schulrates und der Beratenden Kommission.

Bezüglich der Prüfungs- und Forschungstätigkeit gelangte man zu folgenden grundsätzlichen Feststellungen: Die Prüftätigkeit erstreckt sich auf die Prüfung der Werkstoffe in ihrem ursprünglichen Zustande und allen Zwischenstufen bis zum fertigen Bauwerk.

Die Forschung soll auf jene Gebiete beschränkt werden, die mit der Materialprüfung zusammenhängen, wie die Erforschung der Methoden für die Materialprüfung und der Zusammenhänge zwischen dem Aufbau und den Eigenschaften der Werkstoffe, jedoch unter Weglassung eigentlicher Werkstoff- und Verfahrensentwicklung. Die Zusammenhänge zwischen der Werkstoffprüfung und -forschung sind so eng, dass eine räumliche Trennung zwischen Prüfungs- und Forschungsabteilungen der EMPA nicht zweckmässig ist (vgl. oben).

Unter steter Beachtung der Sparnotwendigkeit wurden die Baumprogramme entwickelt, wobei dem betrieblich wichtigen Zusammenarbeiten der 19 verschiedenen Prüf abteilungen besonderes Augenmerk geschenkt wurde.

Die Baumprogramme wurden durch die Direktion der eidgenössischen Bauten Herrn Architekt Forrer in Zürich (Verfasser des erstprämiierten Wettbewerbsprojektes 1947) zur Bearbeitung eines ersten Vorprojektes übergeben.

Das Vorprojekt wurde eingehend studiert, die letzte Variante fand
die grundsätzliche Zustimmung des Schweizerischen Schulrates, des Direktoriums und der Beratenden Kommission der EMPA.

Die Projektierungsarbeiten sollten nun fortgesetzt werden, um einer bereits 1945 angekündigten zweiten Botschaft für den Neubau der EMPA eine Grundlage zu geben. Das umfangreiche Bauprogramm lässt es in diesem Zeitpunkt noch nicht als angezeigt erscheinen, unter Zuzug zahlreicher weiterer Mit-

167 arbeiter ein endgültiges Bauprojekt mit einem detaillierten Kostenvoranschlag zu erstellen, was in diesem Vorstadium wesentlich höhere Kosten erfordern würde.

Die Weiterbearbeitung sollte sich vorläufig darauf beschränken, durch annähernd genaue Schätzungsmethoden die Baukosten zu ermitteln unter der Voraussetzung, dass vor Inangriffnahme der Bauarbeiten ein bereinigtes Projekt samt detailliertem Kostenvoranschlag ausgearbeitet wird. Es wird die Bedingung gestellt, dass sich das bereinigte Programm und die Baukosten an den schätzungsweise ermittelten Baukredit anpassen.

Für die Schaffung der Projektgrundlagen zur zweiten Botschaft wird ein Kredit von 160030 Pranken benötigt. Er umfasst folgende. Leistungen: Vermessung des Baugeländes, .Sondierungen, Architektenarbeiten, Diverses und Unvorhergesehenes.

Für die Ausarbeitung der baureifen Projekte und für die weiteren Architektenarbeiten werden die benötigten Kredite in die Botschaft über die Neubauten einbezogen.

Der in den voranstehenden Abschnitten 2 und 4 dargelegte Kreditbedarf für den Ankauf des Baugeländes und die Schaffung der Projektgrundlagen für die Neubauten der EMPA beläuft sich total auf l 712 000 Franken.

Gestützt auf die vorstehend dargelegten Erwägungen, nicht zuletzt auch in Würdigung der besonderen Bedeutung, welche die EMPA in den vergangenen 78 Jahren für unsere Industrie, aber auch für unser Bauwesen und das Gewerbe gewonnen hat, ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Zustimmung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 15. Mai 1958.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Etter Der Bundeskanzler: Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Ankauf von Liegenschaften in Dübendorf für den Neubau der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 1958, beschliesst:

Art. l Der Ankauf von Liegenschaften (108 278 m2) in Dübendorf für den zukünftigen Neubau der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt in Zürich (Hauptabteilungen A und B) im Betrag von l 551 970 Pranken wird bewilligt.

Art. 2 Die Schaffung der Projektgrundlagen für den Neubau der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt in Dübendorf im Betrag von 160 030 Pranken wird bewilligt.

Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über den Ankauf von Liegenschaften für die Neubauten der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Versuchsanstalt für Industrie, Bauwesen und Gewerbe (Vom 15. Mai 1953)

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21.05.1953

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