Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3341/99 Widersprechende/r Securitas AG Schweizerische Bewachungsgesellschaft, 3011 Bern, Schweizer Marke Nr. 406 193 SECURITAS gegen Widerspruchsgegner/in Group 4 Securitas (International) B.V., NL-2585 HJ The Hague, IR-Marke Nr. 701 362 SECURITAS Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. August 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3341/99 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1500 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

22. August 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2000-1747

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