Bundesbeschluss über militärische Immobilien 2001 vom 12. Dezember 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 163, 167 und 173 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 5. Juni 2000 1, beschliesst:

Art. 1

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Dem Bundesrat wird für das Vorhaben «Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal BL» ein Verpflichtungskredit von 23 220 000 Franken bewilligt.

Art. 2

Nicht der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Dem Bundesrat wird für Vorhaben bis 10 Millionen Franken ein Verpflichtungskredit von 349 880 000 Franken bewilligt.

Art. 3

Geringfügige Verschiebungen

1

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Generalstab) kann im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Rahmen des Verpflichtungskredites innerhalb der Rubriken geringfügige Verschiebungen vornehmen.

2

Die Zahlungskredite sind in den jährlichen Voranschlag aufzunehmen.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 26. September 2000

Ständerat, 12. Dezember 2000

Der Präsident: Hanspeter Seiler Der Protokollführer: Ueli Anliker

Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Sekretär: Christoph Lanz

10966

1

BBl 2000 3695

6206

1999-6026

Immobilienbotschaft Militär 2001. BB

Anhang

Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite Franken

1

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit

Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal BL, für das HEER, Bundesamt für Betriebe des Heeres, Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.3)

2

23 220 000

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit

Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken: Verpflichtungskredite gemäss den Ziffern (2.1.4), (2.2.2) und (2.3.8) der Immobilienbotschaft Militär 2001

349 880 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite

373 100 000

6207