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Bericht über die Deckung der Auslagen der PTT für Radio und Fernsehen vom 28. Mai 1980

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Deckung der Auslagen der PTT für Radio und Fernsehen mit dem Antrag auf Kenntnisnahme.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen die Abschreibung des Postulates: 1979 P zu 79.054 PTT. Deckung der Auslagen für Radio und Fernsehen (S 28.11. 79, Finanzkommission) Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung, 28. Mai 1980

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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Chevallaz Der Bundeskanzler: i.V. Sauvant

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1980-431

Bericht Der Ständerat hat am 28. November 1979 folgendes Postulat angenommen: Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob nicht bereits für die Jahre 1980 und folgende die volle Deckung der Auslagen der PTT für Radio und Femsehen angeordnet werden könnte. Er hat hierüber einen Bericht zu erstatten.

Wir erfüllen diesen Auftrag mit dem nachstehenden Bericht.

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Das aufgelaufene Defizit in der PTT-Rechnung für Radio und Fernsehen beziffert sich per Ende 1979 auf 86 Millionen Franken. Jährlich sind neue Fehlbeträge in unterschiedlicher Höhe zu erwarten. Wir haben wiederholt unseren Willen geäussert, mittelfristig für den Ausgleich dieser Rechnung zu sorgen.

Der Ausgleich der PTT-Rechnung für Radio und Fernsehen kann auf zwei Wegen angesteuert werden: 21 Erhöhung der Erträge, 22 Verminderung der Belastungen.

21 Die von uns am 10. Mai 1978 bzw. 4. Juli 1979 beschlossene Erhöhung der Radio- und Fernsehkonzessionsgebühren um 15 Prozent ab I.Oktober 1979 kommt auch den PTT-Betrieben zu gute. Ihre jährlichen Mehreinnahmen aus dieser Erhöhung betragen rund 16 Millionen Franken. Damit haben wir einen bedeutsamen Schritt in Richtung Ausgleich der PTT-Radio- und Fernsehrechnung getan. Er genügt aber nicht, um die Rechnung voll auszugleichen. Für 1980 wird noch ein Defizit in der Grössenordnung von 2-4 Millionen Franken erwartet, das hierauf aber wieder ansteigen wird.

Eine Möglichkeit, den Ausgleich zu erreichen, wäre die Änderung des Verteilschlüssels. Heute erhalten die PTT 30 Prozent der Konzessionsgebühren und die SRG 70 Prozent. Artikel 21 der geltenden SRG-Konzession vom 27. Oktober 1964 bestimmt, dass der Bundesrat diesen Verteilschlüssel jeweils für die Dauer von vier Jahren festlegt. Gestützt darauf haben wir in unserem Entscheid vom 10. Mai 1978 über die Gebührenerhöhung den bestehenden Verteilschlüssel 70: 30 für die Jahre 1979-1982 ausdrücklich bestätigt. Seine Änderung im jetzigen Zeitpunkt wäre konzessionswidrig. Die 4-Jahres-Frist hat ihren guten Grund. Sie gibt eine feste Basis, auf der SRG und PTT ihre Finanzplanung aufbauen können. Die Bestimmung wird deshalb in die revidierte Konzession übernommen, allerdings mit dem Zusatz, dass bei jeder Gebührenänderung der Verteilschlüssel neu festgesetzt werden kann. Diese Ergänzung erlaubt, die finanziellen Bedürfnisse der PTT und SRG noch besser zu berücksichtigen als bisher.

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Die Änderung des Verteilschlüssels zugunsten der PTT ist im Hinblick auf den Finanzhaushalt der SRG im jetzigen Zeitpunkt ferner nicht angebracht. Ihre Rechnung 1979 schliesst mit einem erheblichen Fehlbetrag von 25 Millionen Franken ab. Der Voranschlag für das Jahr 1980, in dem sich die Gebührenerhöhung erstmals voll auswirkt, sieht nur einen bescheidenen Überschuss von 1,5 Millionen Franken vor. Das Jahr 1981 wird wiederum defizitär sein. Bis dahin wird der Ertragsausgleichsfonds erschöpft sein. Die Reserven im Baufonds sind an bestimmte Bau- und Studio-Rückkauf-Projekte gebunden und sollten nicht für Defizitdeckung herangezogen werden. Die Herabsetzung des SRG-Anteils an den Konzessionsgebühren hätte zusätzliche Defizite in der SRG-Rechnung zur Folge. Es scheint uns wenig sinnvoll, den Verteilschlüssel zu ändern mit dem Ergebnis, dass sich das Defizit von der PTT-Teilrechnung auf die SRG-Gesamtrechnung überträgt.

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Die PTT-Rechnung für Radio und Fernsehen kann auch nicht ausgeglichen werden durch entsprechende Reduktion des Aufwandes. Selbst bei blosser Beibehaltung des heutigen technischen Standes würde das Defizit zunehmen. Zurzeit müssen aber verschiedene Erweiterungen vorgenommen werden, damit die Landesversorgung mit Radio und Fernsehen verbessert und zusätzliche Programmleistungen der SRG (z. B. Lokalsendungen) verwirklicht werden können.

Eine drastische Reduktion der technischen Dienstleistungen der PTT würde von den Radiohörern und Fernsehzuschauern nicht hingenommen. An der guten Versorgung des ganzen Landes besteht ein öffentliches Interesse. Radio und Fernsehen sind heute wichtige Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsrnittel, die von allen Bevölkerungskreisen rege genutzt werden. Die Versorgung der abgelegenen Berggebiete ist besonders aufwendig.

Eine Entlastung der PTT auf Kosten der SRG wäre bei den technischen StudioAusrüstungen denkbar. Die bestehende Arbeitsteilung zwischen PTT und SRG wird in Frage gestellt und muss überprüft werden. Das EVED als Aufsichtsbehörde hat der Paritätischen Kommission SRG/PTT den entsprechenden Auftrag erteilt und erwartet neue Vorschläge. Ihre Erarbeitung benötigt aber einige Zeit.

Dieser Bericht zeigt, dass keine Sofortmassnahmen verfügbar sind, welche den Ausgleich der PTT-Rechnung für Radio und Fernsehen herbeiführen könnten.

Wir hoffen aber, dieses Ziel in 2-3 Jahren verwirklichen zu können. Beim Beschluss über die Gebührenerhöhung hat der Bundesrat die Bedingung gestellt, dass die neuen Gebühren bis mindestens Ende 1981 gelten müssen. Der bestehende Verteilschlüssel gilt bis Ende 1982. Bis dahin werden wir die ganze Situation überprüfen und uns dabei für den Ausgleich der PTT-Rechnung für Radio und Fernsehen einsetzen.

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Bericht über die Deckung der Auslagen der PTT für Radio und Fernsehen vom 28. Mai 1980

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29.07.1980

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