Verfügung in den Widerspruchsverfahren 1812/1997 und 1813/97 Widersprechende/r PepsiCo. Inc., 700 Anderson Hill Road, Purchase, New York, N.Y. 10577 (USA), Schweizerische Marken Nr. 341 844 (MAX) und Nr. 399 148 (PEPSI MAX), Vertreter/in A.W. Metz & Co. AG, Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Distriborg Groupe, Société Anonyme, 217, Chemin du Grand Revoyet, F-69230 Saint-Genis-Laval, Internationale Marke Nr. 662 868 (ENERGY MAX) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Februar 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom vereinigten Verfahren ausgeschlossen.

2. Die zu einem Verfahren vereinigten Widersprüche Nr. 1812/97 und 1813/97 werden vollumfänglich gutgeheissen und der internationalen Marke Nr. 662 868 (ENERGY MAX) der Schutz in der Schweiz verweigert.

3. Die Widerspruchsgebühren im Betrage von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

4. Die Widerspruchsgegnerin hat der widersprechenden Partei eine Parteientschädigung im Betrag von 3600 Franken (Parteikosten von 2000 Fr. und Widerspruchsgebühren von 1600 Fr.) zu bezahlen.

5. Die provisorische totale Schutzverweigerung vom 27. Mai 1997 gegenüber der angefochtenen internationalen Marke Nr. 662 868 (ENERGY MAX) wird nach Ablauf der Rechtsmittelfrist in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

6. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden (Art. 36 MSchG i.V. mit Art. 44 ff VwVG). Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

15. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0328

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