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Botschaft des

Schweizerischen Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 16 in Bern «

(Vom 14. September 1962)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen ein Kreditbegehren über den Erwerb des Grundstückes Taubenstrasse 16 in Bern, zu unterbreiten.

I

Im Zusammenhang mit früheren Anträgen zum Kauf von Liegenschaften in Bern haben wir schon mehrfach ausgeführt, dass die Unterkunftsverhältnisse zahlreicher Abteilungen der Bundesverwaltung unbefriedigend sind. Inzwischen ist der Personalbestand der Zentralverwaltung weiter gestiegen, und die Nachfrage nach neuen Räumen hält an. Gegenüber dem Frühjahr 1961 belegt die Bundesverwaltung in Bern gegen 8000 m2 mehr Arbeitsfläche, wovon rund 6000 m2 auf gemietete Objekte und 1000 m2 auf Baracken entfallen. Auch die früher schon gemieteten Bäume haben teilweise zu Schwierigkeiten geführt, weil sie zufolge Abbruches der Häuser durch teure Mieten in Neubauten ersetzt werden mussten. Die Verhältnisse haben sich also noch keineswegs konsolidiert.

Wenn auch aus konjunkturellen Gründen bei der Errichtung von öffentlichen Bauten grösste Zurückhaltung geübt werden muss, so ist es doch unerlässlich, dass der für solche Bauten erforderliche Boden in geeigneter Lage rechtzeitig gekauft wird, solange er noch erhältlich ist und die Preise nicht noch mehr steigen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass der Ankauf von Grund und Boden in der Stadt Bern wie andernorts immer schwieriger wird, so dass günstige Kaufgelegenheiten nicht verpasst werden sollten.

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II

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 1957 wurde an der Brückenstrasse im Marzili, unweit der Bundeshäuser, eine Fläche von 7143 m2 gekauft, auf der sich schon seit 1943 Bürobaracken des Bundes befinden. Im Jahre 1960 kamen angrenzende Parzellen an der Marzilistrasse und am Bundesrain und 1961 - unvorhergesehenerweise - noch die Liegenschaft Taubenstrasse 18 hinzu, so dass die Gesamtfläche gegenwärtig 19 722 m2 beträgt. Nachträglich ist nun auch die benachbarte Liegenschaft Taubenstrasse 16 mit einem Halt von 11 195 m2 käuflich geworden, durch deren Erwerb sich das arrondierte Areal auf 30 900 m2 stellen würde. Wie bei Nr. 18 können auch bei Nr. 16 drei Teile unterschieden werden: eine obere Fläche mit einem Herrschaftshaus auf gleicher Höhe wie die Bundeshäuser, ein Südhang und eine untere Fläche, die unsere Parzelle an der Brückenstrasse arrondiert.

Anlässlich der Kommissionsberatungen über den Ankauf von Nr. 18 ist von verschiedenen Mitgliedern gefragt worden, warum nicht auch Nr. 16 erworben werde. Die Vorteile liegen in der Tat auf der Hand. Die Lage ist nicht nur sehr zentral, sondern auch bemerkenswert ruhig. Eine zweckmässige Unterbringung der Bundesverwaltung erfordert die Gruppierung in einigen Zentren, wobei das Schwergewicht beim bisherigen Mittelpunkt bleiben wird, der durch den vorgeschlagenen Kauf merklich verstärkt wird. Jeder Arbeitsraum, der innerhalb dieses Zentrums untergebracht werden kann, ist wesentlich, mehr wert als ein solcher mit gleicher Fläche an der Peripherie.

Hinsichtlich der Bebauung des ganzen Komplexes ist noch kein Entsohluss gefasst worden. Die Projektierungsarbeiten sind aber in Auftrag gegeben worden, und es hat sich klar gezeigt, dass die Vergrösserung der Fläche durch den Zukauf von Nr. 16 zu einer Verbesserung der baulichen Ausnützung führt und zweckmässigere Gesamtlösungen gestattet. Selbstverständlich heisst das nicht, dass die Gesamtüberbauung in einem Zuge erfolgen müsste. Die Hauptsache ist, dass die Planung gesamthaft erfolgt. Wir sind überzeugt, dass auch die Verhandlungen mit den städtischen Baubehörden durch die Vergrösserung der zur Verfügung stehenden Fläche zu einem besseren Ergebnis führen werden.

III

Der Preis beträgt rund 400 Franken je m2 inklusive Gebäulichkeiten. Der gegenüber der Liegenschaft Taubenstrasse 18 leicht erhöhte Preis beruht darauf, dass der Boden baulich besser genutzt werden kann und die vorhandenen Gebäulichkeiten in einem besseren Zustande sind.

Die Kosten stellen sich wie folgt : Ankauf der Liegenschaft Taubenstrasse 16 Handänderungskosten so dass ein Objektkredit von Bundesblatt. 114. Jahrg. Bd. II.

Franken 4 450 000 67 000 4 517 000 34

486 erforderlich ist, um das Grundstück zu erwerben. Der Kauf wurde unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Bäte abgeschlossen.

Auf Grund des vorstehenden Berichtes beantragen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Entwurfes zu einem Bundesbeschluss über den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 16 in Bern.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 14. September 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 16 in Bern Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 14. September 1962, beschliesst :

Art. l Für den Erwerb der Liegenschaft Taubenstrasse 16 in Bern wird ein Objektkredit von 4 517 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Jahr

1962

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39

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8549

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.09.1962

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484-487

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