Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 1999 vom 13. Juni 2000

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichte des Bundesrats vom 2./16. Februar 2000 1 , des Bundesgerichts vom 15. Februar 2000 1 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 31. Dezember 19991, beschliesst:

Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts im Jahre 1999 wird die Genehmigung erteilt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 8. Juni 2000

Ständerat, 13. Juni 2000

Der Präsident: Seiler Der Protokollführer: Anliker

Der Präsident: Schmid Carlo Der Sekretär: Lanz

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Im BBl nicht veröffentlicht.

2000-1372

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