Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3123/98 Widersprechende/r Eckes-Granini GmbH & Co. KG, D-55268 Nieder-Olm, Internationale Marke Nr. 688 488 Imu-Drink Vertreter/in S.A. F.lli Galli, Camis & Stock, 6830 Chiasso 3 gegen Widerspruchsgegner/in Immergut-Milch GmbH, D-36381 Schlüchtern, Internationale Marke Nr. 695 783 Immerdrink Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. August 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 3123/98 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 3. Februar 1999 gegen die internationale Marke Nr. 695 783 Immerdrink wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

29. August 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

4640

2000-1816